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Anmeldungsdatum: 26.08.2006 Beiträge: 1947 Wohnort: Keighley, West Yorkshire
Verfasst am: 06.03.07, 13:42 Titel: Re: Herausforderung für Winkeladvokaten
Simone-M. hat folgendes geschrieben::
Ein Arzt schuldet einem Patienten die ungefragte Fehleroffenbarung nur im Rahmen der sog. Selbstbestimmungsaufklärung, d.h. wenn ein Arzt bei anderen Patienten z.B. denselben Fehler häufiger gemacht hat oder wenn aufgrund des Fehlers ein weiterer Eingriff erforderlich ist. Ich habe hier die Quelle schonmal genannt. ich kann sie aber sobald ich Zeit habe, nochmal raussuchen.
Danach hatte ich nicht gefragt.
Zitat:
Daß jemand, der einen Fehler bewußt verschweigt - normalerweise - schon aufgrund arglistiger Täuschung belangt werden kann, muß ich nicht anhand von Quellen belegen, dies ist allgemein bekannt, im Zweifelsfall kann man dies im BGB nachlesen.
Ein Nicht-Melden von gemachten Fehlern ist keine arglistige Taeuschung.
Die juristische Definition des Begriffes kann man in einschlaegigen Lehrbuechern, aber auch im Internet nachlesen.
Ich verstehe zwar nicht den genauen Sinn deiner Ausführungen...
Möge die Suche nach der Sinnlichkeit noch so vergeblich beklagt worden sein, so kann doch weiter positiv dazu ermuntert werden mehr davon zu verstehen. Denn auf die ironische Klage folgt dann doch eine Einsicht zur Anwendung eines Schlichtungsgedankens, der doch wohl eine deutliche Wirkung des vorgeblich unverstandenen, dennoch eines klaren und einfachen Schreibstils sich nicht entbehrenden Artikels unter http://www.medizin-forum.de/phpbb/viewtopic.php?p=261775&highlight=#261775, hinterlassen konnte.
Interessant wären nun doch tatsächlich noch Antworten auf Fragen der verschiedenen Fragesteller gewesen. Also nicht jede Frage zum Konstruktor neuer und weiter Randgebiete der Weltereignisse in gleichförmiger Wiederholungsart zu dynamisieren.
Es ist ja auch schön so viele Gedanken zu haben. Nur sollte einfach mal davon ausgegegangen werden, daß diese vielen und langen Erklärungen für die meisten von uns eher bekannte Geschichten und Weltformeln sind.
Und so sind auch diese eigenen Worte zu verstehen. Nur eine kleine Gedankenstütze. Sonst nichts. Und ganz einfach also.
Zurück auf das Eingangsthema und rechtliche Aspekte eingemischt, denn darum könnte es doch höchstens noch gegangen sein, so halte ich besonders die vorgebrachte Argumentation zum Sinn so einer Seite, also ein Anprangern von mutmasslich "bösen" Ärzten gerade ja als nicht statthaft. Der Betreiber so einer Seite müsste sich schon mit gutem Rechtschutz ausstatten.
Und was soll es anderen Menschen bringen? Außer den ohnehin ängstlichen Patienten auf der Suche weiter verunsichern mit verzerrten Wirklichkeiten?
(Wie) kann ich als "Otto-Normal-Patient" einen Behandlungsfehler erkennen? Wäre zum Punkt Behandlungsfehler so eine Bewertungsseite wirklich objektiv?
Beruflich habe ich viel Kundenkontakt. Ich kann zu fast jedem Allgemeinmediziner hier im Umkreis einen Patienten nennen, der sich falsch behandelt fühlt. So nach dem Motto "Hätte Dr. X das gleich erkannt, wäre ich nicht so lange mit dem Problem herumgelaufen" oder "Dr. Y hatte anscheinend noch nie was von dieser Krankenheit gehört - erst Dr. Z. hat mich dann richtig behandelt." oder "Von Dr. A habe ich ganz falsche Medikamente bekommen. Die habe ich nicht vertragen. Da gehe ich nicht wieder hin. Was da alles hätte passieren können." oder "Ich war ja vorher schon bei Dr. B , der hat das Problem nicht gleich erkannt. Das hätte der doch aber wissen müssen. So musste ich später dann doch noch ins Krankenhaus" ... usw.
Ich glaube, dass es ganz normal und menschlich ist, wenn man in eigener Sache befangen ist. Jeder sieht die Dinge aus seiner Perspektive und es fällt schwer objektiv zu sein. Das kann man nicht bewerten.
Verfasst am: 07.03.07, 19:04 Titel: Wie war das noch?
Um was geht es eigentlich oder besser um was ging es doch gleich noch?
Nachdem hier immer wieder in abgewandelter Form die gleichen Beteuerungen zum Besten gegeben werden, fassen wir also noch einmal zusammen:
Init: Da soll es eine öffentliche Quelle für Beurteilungen von Ärzten geben.
Exit: Später stellte sich nun heraus, daß es nun doch ein Pranger für Verurteilungen von Ärzten sein soll.
Nun ja, beide Positionen brachten fast ausschließlich nur Vetos zum Sinn sowohl als auch. Daraufhin haben sich doch die immerselbigen Argumentationen zur Abwehr der Einsprüche nur immer wieder anders verpackt und eingewickelt von Anfang bis Ende sehr verändert. Also vom Zeigen des Lieblings Arzt bis zum Feindbild Arzt.
Halten wir fest, daß beide Darstellungen, und dann auch noch veröffentlicht, alles andere als sinnvoll und auch zum Teil nicht statthaft sind.
Und stellen wir noch einmal fest, daß selbst wenn es eine publizierte Abbildung solcher Arten geben würde, daß auch der bewertende Patient seine Charakterzüge und Fehler zu offenbaren hätte. Denn wie soll denn sonst über eine Arzt-/Patient-Passung entschieden werden können?
Darum sei an dieser Stelle mal von anderer Seite eine Wiederholung gestattet:
Zitat:
Bleibt zum Schluß also dann doch nur wieder eine Frage?
Welchen Sinn macht also die lange Beschäftigung mit den Fehlern anderer Menschen, wenn dabei die eigene Existenz sich über lange Zeit mit Wut und Enttäuschungen substantiell schwächt?
Die Zeit des Lebens läuft trotzdem weiter. Und welche schönen Dinge hätten in der Zeit erlebt werden oder für wem hätte sich eine persönliche Hingabe oder Hilfe entwickeln können?
Alles Zeit, die wahrgenommen wird und nicht als leere und schreckliche Lücke auf dem damit verkürzten Zeitstrahl des Lebens verbleibt...
Anmeldungsdatum: 15.03.2007 Beiträge: 2 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 17.03.07, 15:52 Titel: Unfug
Ein Patient wird falsch behandelt und erleidet dadurch einen erheblichen Schaden.
Es gibt zwei Möglichkeiten
1. Er nimmt einen noch größeren Schaden in Zukunft hin. Also irreversible Schäden, unheilbare Krankheiten bis hin zum Tod.
2. Er erhält mit Anwaltshilfe Schadensersatz! Der Arzt und das Umfeld (die Politiker z.B. die den Ärzten 24 Stundendienste zumuten z.B. )können daraus lernen. Rechtschutz bei der Alianz 300 Euro / Jahr,
für Studenten 90 Euro / Jahr.
Keine Möglichkeit ist darüber planlos zu philosophieren oder darüber zu schlafen.
Das genau sind die Ursachen für den Arztfehler: Der Arzt hat geschlfen, oder Unfug geredet. Wir übrigens auch der obige Beitragschreiber.
Solche Artikel gehören in dern Papierkorb.
Aber vielleicht hat der Arzt geschlafen, weil er MÜDE ist. Das wiederum ist ein anderes wichtiges Thema.
Das Drama war schon immer publikumswirksam.
Ein Zusammenwürfeln loser Befindlichkeitsbegriffe hilft irgendwie nicht.
Eine Rechtschutzversicherung bedeutet doch noch nicht einmal annähernd ein Recht auf Recht.
Nun ja, aber sinnvoll sind dann schon ab und dann solche Entladungen.
Wohin diese auch immer führen wollen, verschliesst sich uns allerdings.
Geht's denn jetzt besser? Ja? Na also.
Anmeldungsdatum: 18.06.2007 Beiträge: 28 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 04.07.07, 22:10 Titel:
hallo....
also zu einer seite zwecks bewertung der ärzte habe ich eine....
und ich finde sie nicht schlecht.
so kann man, wenn man einen arzt sucht, dort nachschauen....
es ist nach bundesländer sortiert, dann nach fachrichtung und buchstaben....
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