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Verfasst am: 16.01.07, 10:18 Titel: Einsicht in Krankenvorgeschichte
Hallo,
ich hab mal eine Frage und es wäre mir sehr wichtig, wenn ich eine konkrete Antwort darauf bekommen könnte.
Also, ich möchte gerne wissen, ob und wieweit ein Amtsarzt die Möglichkeit hat meine Krankenvorgeschichte einzusehen? Kann er bspw. sehen, wie oft, wann und wie lange ich krankgeschrieben wurde, evtl. noch von wem und wieso?
Soweit ich informiert bin, gilt für jeden Arzt, der Sie behandelt hat, die ärztliche Schweigepflicht.
Dies gilt auch für die Auskuft an andere Ärzte! (das weiß allerdings kaum jemand )
In der Klinik lassen wir uns deshalb extra vom Patienten unterschreiben, daß wir einen Arztbrief an den Hausarzt senden dürfen.
De facto müßten Sie also alle behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht entbinden, damit diese Auskunft geben dürfen. Allerdings : Bei "amtsärztlichen Vorgängen" mag es da Ausnahmen geben, weil Sie ja z.B. Leistungen beziehen wollen (Krankengeld), deren Voraussetzung irgendwie geprüft werden muß. Inwieweit hier eine "Auskunftspflicht" besteht, vermag ich nicht zu sagen.
Vielleicht antwortet hier noch einer der niedergelassenen Kollegen, die in unserem Forum mitdisktuieren. Vielleicht kann Ihnen auch Ihre Krankenkasse Rechtsgrundlagen benennen (z.B. Sozialgesetzbuch).
Mit freundlichen Grüßen
Dr. A. Flaccus _________________ Dr. A. Flaccus
Facharzt für Anästhesie
- Notfallmedizin -
DMF-Moderator
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Das heißt zusammengefasst, auch Sie als Arzt dürfen i.d.R. nicht einfach beim Versorgungsamt anrufen und sich erkundigen, wann Herr X weswegen wie lange krankgeschrieben war.
Ich werde mir das Sozialgesetzbuch diesbezgl. mal "zur Brust" nehmen.
Gruß Towelie
edit1: Wenn ich nochmal nachfragen darf. Ein Arzt kann auch nicht herausfinden, zu welchen Ärzten ein Patient früher gegangen ist. Der Patient muss dem behandelten Arzt die Namen nennen, damit er weiß welche Ärzte das waren, sehe ich das so richtig?
es gibt dort schon auch "Zwischentöne" zu beachten, zumal nicht ganz klar ist, was genau Sie meinen.
Das Versorgungsamt hat in der Regel mit Krankschreibungen nichts zu tun. Dies ist ja Sache des jeweiligen Kostenträgers, meist der Krankenkasse. Die Krankenkasse kann natürlich Einsicht in Ihre Unterlagen nehmen und weiß genau, wann Sie mit welcher Diagnose krankgeschrieben waren. Natürlich kann Sie auch über ihren Medizinischen Dienst auf den Verlauf der Dinge, auch einer längeren Krankschreibung, Einfluß nehmen.
Am "längeren Hebel" sitzt dabei immer der, der eine Leistung gewährt, im Fall von Krankengeld etwa die Krankenkasse.
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