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medizin-forum.de :: Thema anzeigen - Durogesic Schmerzpflasteraustestung???
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Durogesic Schmerzpflasteraustestung???

 
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webtuner
Interessierter


Anmeldungsdatum: 16.10.2006
Beiträge: 13
Wohnort: Österreich Kärnten

BeitragVerfasst am: 29.01.07, 10:00    Titel: Durogesic Schmerzpflasteraustestung??? Antworten mit Zitat

Was wird eigentlich genau gemacht bei so einer Fentanyl-Pflaster [der Administrator] Schmerzpflasteraustestung, warum darf man danach nicht Autofahren wenn ich meine Opioide nehme darf ich auch Autofahren. Und warum muss ich da 8 Stunden im Spital liegen und meine Vitalwerte werden ständig kontrolliert.Vielleicht weiß jemand antwort
mfg
webtuner
_________________
wer viel lacht hat mehr ahnung von tränen, als einer der immer nur weint
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Winfried Gahbler
DMF-Moderator


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 1640

BeitragVerfasst am: 29.01.07, 21:56    Titel: Re: Durogesic Schmerzpflasteraustestung??? Antworten mit Zitat

Hallo webtuner,

webtuner hat folgendes geschrieben::
Was wird eigentlich genau gemacht bei so einer Fentanyl-Matrixpflaster Schmerzpflasteraustestung,

Das Verfahren - d.h. die erste Applikation eines Fentanyl-Pflasters unter stationären Bedingungen - gab es ganz zu Beginn der Neueinführung dieser Pflastersysteme in Deutschland. Mittlerweile darf man Pflaster in jeder erforderlichen Dosis unter ambulanten Bedingungen erstmalig verordnen und anwenden. Hierzu ist in Deutschland kein stationärer Aufenthalt erforderlich.
webtuner hat folgendes geschrieben::
warum darf man danach nicht Autofahren wenn ich meine Opioide nehme darf ich auch Autofahren.

Das ist nicht korrekt. Unter der Behandlung mit Opioiden dürfen Sie (in Deutschland) nicht Autofahren. Die einzige Zulassung, die diese Einschränkung nicht beinhaltet. Ist die stabile Einstellung mit dem Fentanymatrixpflaster des Originalherstellers. Auch für alle Generikapflaster gilt bisher ein Fahrverbot. Darüber muss Sie Ihre behandelnder Arzt aufklären ggf., wenn er sich rechtlich absichern will, auch in schriftlicher Form.

Gute Besserung und alles Gute wünsche ich Ihnen
MfG W.Gahbler
----------------------

Hinweis unter Bezug auf §7(3) der Berufsordnung für Ärzte:
1. Der voranstehende Beitrag ist eine allgemeine Stellungnahme, die, ausgehend von Ihrer Anfrage mit größtmöglicher Sorgfalt verfasst wurde.
2. Bitte wenden Sie Sich unabhängig davon persönlich zur Beratung, Untersuchung und Behandlung an eine Ärztin oder einen Arzt Ihres Vertrauens!
_________________
aus der Gemeinschaftspraxis
E.Mertens/Dr.W.Gahbler/F.Becker
http://www.schmerzkreis.net
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