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... gibt es denn auch heute noch Krankheitsbilder bei denen der Einsatz von Akupunktur vom Behandlungserfolg seitens der gesetzl. Krankenkassen bestritten wird. Dies, so könnte ich mir schon vorstellen ist insbesondere dann der Fall wenn es sich hierbei um eine zusätzliche Maßnahme handelt zu einer schulmedizinischen Behandlung.
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