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Verfasst am: 02.05.07, 17:28 Titel: Botoxbehandlung zur Faltenglättung
Liebes Forum.
Kurz zu meiner Person. Ich arbeite als Ärztin in einer Allgemeinchirurgischen Abteilung in einer kleinen norddeutschen Stadt. Aufgrund steigender Nachfrage möchten wir in unserer Klinik im Rahmen einer Spezialsprechstunde u.a. die Botulinumtoxin-Therapie zur Faltenglättung anbieten. Die Frage an das Forum wäre welche Voraussetzungen (Facharztstandard? Zusatzbezeichunungen? etc.) erfüllt sein müssen um einen ordnungsgemäßen Sprechstunden- und Abrechungsablauf zu gewährleisten?
MfG - l.m.
Hallo,
die erste Voraussetzung haben Sie schon erfüllt: Sie sind offenbar approbierte Ärztin. Der Facharzt Plastische Chirurgie wäre schön, allerdings nicht ultimative Voraussetzung. Sie sollten dann zertifizierte Fortbildungen besucht haben, z.B. bei der DGBT >> www.dgbt.de. Wichtig sind solche Kurse, in denen Sie unter Anleitung die Injektionen an Patienten lernen. Bündeln Sie anfangs die Patienten in der Sprechstunde. Zur Abrechnung erfahren Sie alles Wesentliche in den Kursen.
Beste Grüße
Dr. Sixtus Allert _________________ Arzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie, Handchirurgie
Chefarzt der Klinik für Plastische und Ästhetische Chirurgie am Sana Klinikum Hameln - www.dr-allert.de
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