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Ich habe eine Frage, da mir Verweise darauf aufgefallen sind. Es soll hier im Forum interne Foren für Zugehörige von Fachgruppen geben.
Ich habe dazu zwei Fragen:
1.) Wenn ich ehrenamtlich beim Roten Kreuz als Sanitäter mitfahren, werde ich dann als zu dieser Fachgruppe zugehörig angesehen?
2.) Gibt es spezielle Voraussetzungen die erfüllt sein müssen, um für diese Foren freigeschalten zu werden?
Danke für ihre Antworten im voraus
Markus _________________ Die Zeit ist das Feuer in dem wir verbrennen
* Öffentliche, hier kann jedes DMF-Mitglied posten und jeder anonym lesen
* BK-Forum, hier kann jeder lesen, jedoch nur registrierte Mitglieder (Betroffene) posten
* Geschlossene Fachforen für Angehörige der Berufsgruppen (z.B. Pflege, Notfallmed), hier nur Zugang als registriertes Mitglied
* Nichtöffentliche Unterforen, hier tauschen die Admins und Moderatoren administrative Informationen aus
In einem geschlossenen Fachforum können Sie Mitglied werden, wenn Sie der entsprechenden Berufsgruppe angehören und/oder deren Qualifikation nachweisen können. Als ausgebildeteter RettSan gäbe es da sicherlich bei keinem der Foren Probleme. Bitte senden Sie dazu eine PN an den eingetragenen Moderator des jeweiligen Unterforums.
Die Gruppe 4 scheidet für mich ja ohnehin mal aus, da ich weder das eine noch das andere bin.
Die Gruppe 3 interessiert mich hier schon mehr. Es handelt sich hierbei jedoch um Foren in denen ich jetzt auch schon lesen kann oder nicht?
Mich hat es insoweit interessiert, da es ja per Mediquette verboten ist, Namen von Medikamenten zu nennen.
Ich denke aber, wenn ich mich jetzt nicht sehr täusche, irgendwo gelesen zu haben, dass es nicht öffentliche Foren für Mitglieder von Fachgruppen gibt, wo es diese Restriktion nicht gibt.
Deshalb war ich mir auch nicht sicher, ob es neben nichtöffentlichen Foren für Admins und Mods, auch nicht öffentliche Unterforen für Fachgruppen gibt. _________________ Die Zeit ist das Feuer in dem wir verbrennen
Sie meinen vermutlich die Vorgaben des Heilmittelwerbegesetzes:
§ 4a HWG
(2) Unzulässig ist es auch, außerhalb der Fachkreise für die im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung bestehende Verordnungsfähigkeit eines Arzneimittels zu werben.
§ 11 HWG
(1) Außerhalb der Fachkreise darf für Arzneimittel, Verfahren, Behandlungen, Gegenstände oder andere Mittel nicht geworben werden ...
Den Gesetzestext finden Sie unter http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/heilmwerbg/gesamt.pdf
In § 2 HWG finden Sie auch die Definition, welche Personengruppen zu den sog. Fachkreisen zuzuordnen sind. _________________ Jan Alkemade
DMF-Moderator
Ja genau auf das hat sich mein Post bezogen, aber weniger darauf, dass man hier in den öffentlichen Foren nicht über Medikamentennamen etc. schreiben darf, sondern eher ob es einen nicht öffentlichen Bereich hier im DMF gibt, wo solche Diskussionen in entsprechenden Fachgruppen gestattet sind, und wenn ja, wie man für diese Bereiche freigeschalten werden kann.
Wenn ich mir den §2 durchlesen, ergibt sich für mich, dass man als Sanitäter mit entsprechender Ausbildung durchaus diesem Fachkreis zuzuordnen wäre. _________________ Die Zeit ist das Feuer in dem wir verbrennen
Vielen Dank für diese Information, dies war genau das was ich gesucht habe.
Ich werde mich an den dort zuständigen Moderator per PN wenden _________________ Die Zeit ist das Feuer in dem wir verbrennen
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