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ich habe folgende dringende Frage: Dürfen BTM-Pflaster bei Umstellung auf eine niedrigere Dosierung halbiert werden? Es handelt sich hierbei um [Wirkstoff Fentanyl mit 25 µg/h. Handelsname gelöscht, bitte nur Wirkstoffe nennen. Danke, DMF-Team], das auf die Stärke 12,5 herabgesetzt wurde.
Ich bitte um schnellstmögliche Antwort, vielen Dank im Voraus!
prinzipiell sollten pflaster NICHT zerteilt werden, es sie denn, es steht in der packungsbeilage beschrieben, dass dies möglich ist!
das von ihnen genannte präparat mit dem wirkstoff fentanyl gibt es aber auch in der von ihnen gewünschten dosierung, so dass ein zerteilen gar nicht nötig werden wird...
Man kann natürlich auch Pflaster teilen, man sollte aber das Pflaster mit der Packung teilen und nicht erst das Pflaster mit den Händen anfassen ....die neuen Pflaster heutzutage sind so angefertigt das nicht mehr das Gel rauslaufen kann.....ich spreche aus erfahrung da ich in einem Hospiz arbeite und den ganzen Tag mit solchen sachen zutun habe.
Ich denke mal das sie diese nur teilen möchten bis die Packung aufgebraucht ist ???? und danach kann man ja die richtige Dosierte Pflaster Rp. lassen.
vielen Dank für die Antworten. Ja, meine Kollegin möchte das Fentanyl 25 bis Packungsende aufbrauchen, dieses zerschneiden und auch weiterhin 25er bestellen, da diese dann länger reichen und sie nicht alle 2 Wochen neues 12er bestellen muss . In meiner Ausbildung vor 4 Jahren habe ich aber gelernt, dass man Pflaster nicht zerschneiden darf, da der Wirkstoff lt. der damaligen Analgetika-Dozentin dann ungebremst in den Kreislauf übergehen soll, deshalb meine Frage an Sie.
Verfasst am: 22.07.07, 17:07 Titel: Wer ein "Schmerzpflaster" zerschneidet, ...
... stellt unter arzneimittelrechtlichen Gesichtspunkten ein neues Medikament her, was eines speziellen Zulassungsverfahrens bedarf.
Egal, ob das Zerschneiden schon praktiziert wird, wie lange es praktiziert ist, wie oft es praktiziert wird, ob es beim Hausarzt oder im Hospiz zerschnitten wird, wo und wer es vormacht, erzählt oder veröffentlicht: Die Möglichkeit des Zerschneidens steht nicht im Beipackzettel und nicht in der Fachinformation der beiden Wirkstoffe Fentanyl und Buprenorphin.
In medizinjuristischen Kreisen (v.a. bei Altenheim-Schenkelhalsfrakturen) inzwischen zunehmend ein Thema:
Im Schadensfall tritt regelhaft eine sog. Beweislastumkehr ein: Der Patient, der mit dem zerschnittenen Pflaster am Arm die Treppe hinunterstürzt, muss nicht mehr nachweisen, dass die durch das Schmerzpflaster hervorgerufene Benommenheit ihn die Treppe hinunterbeförderte, sondern der Anwender (in letzter Konsequenz: verschreibende Arzt) muss nachweisen, dass dieser Treppensturz nicht durch das unerlaubte Zerschneiden des Pflastersystems kausal hervorgerufen wurde.
Ist genau wie mit dem Sicherheitsgurt. Sie können natürlich auch ohne fahren ... _________________ Mit freundlichen Grüssen von der Insel,
Schmerz-Pflaster zerschneiden ist laut Beipackzettel auch heute noch untersagt.
Trotzdem tun es viele.
Jeder der es tut, geht das Risiko von Schwankungen in der Wirkstoffaufnahme und entsprechenden unerklärlichen Schmerzen ein.
So etwas muss nicht sein, vor allem wenn es entsprechende kleinere Pflaster gibt.
Womöglich gerät die ganze Schmerztherapie "aus den Fugen".
R. D.
Ich zerteile meine Schmerzpflaster seit Beginn der Behandlung. Meine Dosierung ist 18 Mikrogramm, diese Dosierung ist nur mit 1.5 Pflastern à 12 Mikrogramm möglich.
Wertende Aeusserungen ueber ein Krankenhaus geloescht
Ich bin also praktisch dazu gezwungen, das Pflaster zu zerschneiden, um zu meiner Dosis zu kommen - ich werde die Ärztin aber nochmal darauf ansprechen, was auf der Packungsbeilage steht und wie andere Schmerz-Docs dazustehen.
Anmeldungsdatum: 26.08.2006 Beiträge: 1947 Wohnort: Keighley, West Yorkshire
Verfasst am: 28.07.07, 09:34 Titel:
Liebe User,
beachten Sie doch bitte in Zukunft unsere Forenregeln.
Im Beitrag von Elin blieb mir keine andere Wahl, als negative Aeusserungen ueber ein Krankenhaus zu entfernen. Alles, was hier geschrieben wird, kann rechtliche Konsequenzen haben. Im Falle von Straftaten (zu denen auch Beleidigungen zaehlen) muessen Zugangsdaten der Nutzer an die Ermittlungsbehoerden weitergegeben werden - das Internet ist also laengst nicht so anonym, wie einige meinen.
Damit Sie es von jetzt an besser machen koennen, hier nach einmla ein Auszug aus den Regeln:
Zitat:
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Um das Zerteilen von Fentanyl Matrix habe ich mich unlängst ebenfalls mit meinem verschreibenden Arzt unterhalten.
Es ging um eine Dosisreduktion und da ich mit heftigen Entzugssymptomen zu kämpfen hatte bei einer Verringerung der Dosis um 12 Mikrogramm/h und eine Opiatsubstitution mit Hydromorphon bzw. Oxycodon äusserst schlecht zu dosieren war, neue Nebenwirkungen hervorgerufen hat, riet mein behandelnder Arzt selbst zum zerteilen.
Matrixpflaster können zwar ein wie oben erwähntes Problem bei der Dosisabgabe hervorrufen, aber bei mir haben sich die kleineren Dosisreduktionen dank Zerschneiden des Pflaster bewährt.
Anders sieht es bei Depotpflastern aus, diese laufen natürlich aus und verursachen eine unkontrollierte Abgabe über die Haut mit Fentanyl! Also Vorsicht!
Und das ganze eh nur mit Absprache des behandelnden Arztes ist eh klar!
Janik
..., da diese dann länger reichen und sie nicht alle 2 Wochen neues 12er bestellen muss
Anscheinend gibt es Gründe, warum immer nur 5er Packungen aufgeschrieben werden. Denn es gibt von jeder Dosierung unterschiedliche Packungsgrößen, z.B. bei den 12 µg auch 20 Stück. (braucht sie also nur einmal im Monat ein Rezept).
Gruß Jibby _________________ Das Leben ist sooo einfach - nur die Schwierigkeiten nicht ~~ Piet Klocke
In Deutschland und in Österreich gibt es grössere Mengen pro Schachtel. In der Schweiz gibt es ausschliesslich 5 Stück pro Einheit.
Andere Mengen sind nicht lieferbar und nicht zugelassen.
Warum weiss ich nicht!
Gruss Janik
Was ich aus vielen Beiträgen herauslese ist, dass die
letzte Reduzierung die schwerste ist. Wenn es überhaupt
funktioniert. Egal von welchem Level die Reduzierung erfolgt,
der Schritt von 25 auf 12,5 ist schwer, der allerletzte sogut wie
garnicht durchführbar. Jedenfalls nicht zu Hause, das scheint
nur im KH mit begleitenden Mitteln zu funktionieren.
Darüber, dass das so problematisch ist oder überhaupt
werden kann, bin ich nie aufgeklärt worden.
Stehe hier alleine, ohne Hilfe. Wie soll ich da `rauskommen?
In der Schmerztherapie wurde mir wörtlich gesagt:
Dann leben sie den Rest des Lebens mit dem Pflaster oder begeben sie
sich in die Psychatrie, FÜR 4 MONATE !!!
Ich glaube, ich spinne.
Wenn die Pflaster durchweg einheitlich wirken würden, wäre das eine,
aber nur vorläufige, Alternative.
Aber die Dinger wirken heute so und morgen wieder ganz anders.
Ich bin momentan unheimlich wütend, das so etwas passieren konnte.
Verschrieben bekomme ich genug, nicht zuviel, so wie es die
Rezeptur vorsieht. Allerdings hat der HA die Wirkungsdauer
heruntergesetzt, von 3 auf 2 Tagen pro Pflaster.
Ist mittlerweile auch bekannt geworden, das sich die Anwendungsdauer
nach nunmehr 7-8Jahren verändert.
Die Ärztin der Schmerztherapie hatte mir auf die Überweisung
`Medikamentenmissbrauch` geschrieben. Und damit habe ich mich in
keinem KH vorgestellt, am besten noch in der Psychatrie.
Wollte schon Klappse schreiben.....
Wenn es nicht so ernst wäre, könnte man lachen über den Schwachsinn.
Stellt Euch mal vor, eine Einweisung in die Psychatrie wegen
Medikamentenmissbrauch, wie die sich auf mich gefreut hätten.
Die hätten mich auf irgendein Alternativmedikament eingestellt,
der HA hätte nicht ein Pflaster mehr verschrieben. Und dann wäre ich damit
nicht klargekommen, dann hätte ich ein wirkliches Junkieproblem.
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Dann leben sie den Rest des Lebens mit dem Pflaster oder begeben sie
sich in die Psychatrie, FÜR 4 MONATE !!!
absolut unmöglich ist. So sollte ein Arzt nicht mit seinem Patienten umgehen
Aus der Erfahrung kann nur sagen, dass Ihre Erfahrung keineswegs die Regel ist. Es gibt immer wieder Patienten, bei denen das Absetzen von Opioiden problematisch ist. Aber es gibt eben auch viele, die überhaupt keine Probleme damit haben.
Für mich stellt sich immer die Frage, ist das Absetzen - zu diesem Zeitpunkt - wirklich zwingend erforderlich? Bestehen ggf. weiterhin (starke) Schmerzen, die einer Behandlung - ggf. mit einem Nicht-Opioid-Analgetikum - erforderlich machen.
Warum ist es nicht akzeptabel, eine Fentanyl-Pflaster der Stärke 12 µgh nicht für mehrere Wochen zu belassen?
ich möchte Ihnen raten einen anderen Schmerztherapeuten aufzusuchen, der sich in angemessener Weise mit dem Problem beschäftigen will.
Gute Besserung und alles Gute wünsche ich Ihnen
MfG W.Gahbler
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Hinweis unter Bezug auf §7(3) der Berufsordnung für Ärzte:
1. Der voranstehende Beitrag ist eine allgemeine Stellungnahme, die, ausgehend von Ihrer Anfrage mit größtmöglicher Sorgfalt verfasst wurde.
2. Bitte wenden Sie Sich unabhängig davon persönlich zur Beratung, Untersuchung und Behandlung an eine Ärztin oder einen Arzt Ihres Vertrauens!
_________________
aus der Gemeinschaftspraxis
E.Mertens/Dr.W.Gahbler/F.Becker
http://www.schmerzkreis.net
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