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BTM-Pflaster halbieren?

 
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Pflegerin7
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 18.07.2007
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 18.07.07, 12:36    Titel: BTM-Pflaster halbieren? Antworten mit Zitat

Einen schönen guten Tag,

ich habe folgende dringende Frage: Dürfen BTM-Pflaster bei Umstellung auf eine niedrigere Dosierung halbiert werden? Es handelt sich hierbei um [Wirkstoff Fentanyl mit 25 µg/h. Handelsname gelöscht, bitte nur Wirkstoffe nennen. Danke, DMF-Team], das auf die Stärke 12,5 herabgesetzt wurde.

Ich bitte um schnellstmögliche Antwort, vielen Dank im Voraus!

LG Pflegerin7
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Simmy73
DMF-Mitglied
DMF-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.12.2006
Beiträge: 104

BeitragVerfasst am: 19.07.07, 09:28    Titel: Antworten mit Zitat

hallo pflegerin7,

prinzipiell sollten pflaster NICHT zerteilt werden, es sie denn, es steht in der packungsbeilage beschrieben, dass dies möglich ist!

das von ihnen genannte präparat mit dem wirkstoff fentanyl gibt es aber auch in der von ihnen gewünschten dosierung, so dass ein zerteilen gar nicht nötig werden wird...

viel erfolg bei der reduktion und alles gute.

viele grüsse

simone
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milchschnitte
DMF-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.01.2007
Beiträge: 24

BeitragVerfasst am: 19.07.07, 09:40    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo

Man kann natürlich auch Pflaster teilen, man sollte aber das Pflaster mit der Packung teilen und nicht erst das Pflaster mit den Händen anfassen ....die neuen Pflaster heutzutage sind so angefertigt das nicht mehr das Gel rauslaufen kann.....ich spreche aus erfahrung da ich in einem Hospiz arbeite und den ganzen Tag mit solchen sachen zutun habe.

Ich denke mal das sie diese nur teilen möchten bis die Packung aufgebraucht ist ???? und danach kann man ja die richtige Dosierte Pflaster Rp. lassen.


MFG
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Pflegerin7
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 18.07.2007
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 19.07.07, 10:57    Titel: Antworten mit Zitat

Guten Morgen,

vielen Dank für die Antworten. Ja, meine Kollegin möchte das Fentanyl 25 bis Packungsende aufbrauchen, dieses zerschneiden und auch weiterhin 25er bestellen, da diese dann länger reichen und sie nicht alle 2 Wochen neues 12er bestellen muss Geschockt . In meiner Ausbildung vor 4 Jahren habe ich aber gelernt, dass man Pflaster nicht zerschneiden darf, da der Wirkstoff lt. der damaligen Analgetika-Dozentin dann ungebremst in den Kreislauf übergehen soll, deshalb meine Frage an Sie.

Einen schönen Tag!

LG Pflegerin
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schmerzzentrum usedom
Interessierter


Anmeldungsdatum: 15.02.2007
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 22.07.07, 17:07    Titel: Wer ein "Schmerzpflaster" zerschneidet, ... Antworten mit Zitat

... stellt unter arzneimittelrechtlichen Gesichtspunkten ein neues Medikament her, was eines speziellen Zulassungsverfahrens bedarf.

Egal, ob das Zerschneiden schon praktiziert wird, wie lange es praktiziert ist, wie oft es praktiziert wird, ob es beim Hausarzt oder im Hospiz zerschnitten wird, wo und wer es vormacht, erzählt oder veröffentlicht: Die Möglichkeit des Zerschneidens steht nicht im Beipackzettel und nicht in der Fachinformation der beiden Wirkstoffe Fentanyl und Buprenorphin.

In medizinjuristischen Kreisen (v.a. bei Altenheim-Schenkelhalsfrakturen) inzwischen zunehmend ein Thema:
Im Schadensfall tritt regelhaft eine sog. Beweislastumkehr ein: Der Patient, der mit dem zerschnittenen Pflaster am Arm die Treppe hinunterstürzt, muss nicht mehr nachweisen, dass die durch das Schmerzpflaster hervorgerufene Benommenheit ihn die Treppe hinunterbeförderte, sondern der Anwender (in letzter Konsequenz: verschreibende Arzt) muss nachweisen, dass dieser Treppensturz nicht durch das unerlaubte Zerschneiden des Pflastersystems kausal hervorgerufen wurde.

Ist genau wie mit dem Sicherheitsgurt. Sie können natürlich auch ohne fahren ...
_________________
Mit freundlichen Grüssen von der Insel,

Dr. Claudius Böck
Schmerzzentrum Usedom
www.schmerzzentrum-usedom.de
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Roger Dormann
Interessierter


Anmeldungsdatum: 23.07.2007
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 23.07.07, 17:30    Titel: Pflaster zerscheiden Antworten mit Zitat

Schmerz-Pflaster zerschneiden ist laut Beipackzettel auch heute noch untersagt.
Trotzdem tun es viele.
Jeder der es tut, geht das Risiko von Schwankungen in der Wirkstoffaufnahme und entsprechenden unerklärlichen Schmerzen ein.
So etwas muss nicht sein, vor allem wenn es entsprechende kleinere Pflaster gibt.
Womöglich gerät die ganze Schmerztherapie "aus den Fugen".
R. D.
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Elin
DMF-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.03.2005
Beiträge: 80

BeitragVerfasst am: 27.07.07, 13:20    Titel: Antworten mit Zitat

Ich zerteile meine Schmerzpflaster seit Beginn der Behandlung. Meine Dosierung ist 18 Mikrogramm, diese Dosierung ist nur mit 1.5 Pflastern à 12 Mikrogramm möglich.

Wertende Aeusserungen ueber ein Krankenhaus geloescht

Ich bin also praktisch dazu gezwungen, das Pflaster zu zerschneiden, um zu meiner Dosis zu kommen - ich werde die Ärztin aber nochmal darauf ansprechen, was auf der Packungsbeilage steht und wie andere Schmerz-Docs dazustehen.



Elin
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error6
DMF-Mitglied
DMF-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.04.2006
Beiträge: 475

BeitragVerfasst am: 27.07.07, 22:09    Titel: Antworten mit Zitat

einige Pflaster kann man teilen, ist allgemein bekannt.
Der Arzt nickt dazu, nur würde er es nie z.B. schriftlich
bestätigen.
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Brigitte Goretzky
DMF-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.08.2006
Beiträge: 1947
Wohnort: Keighley, West Yorkshire

BeitragVerfasst am: 28.07.07, 09:34    Titel: Antworten mit Zitat

Liebe User,

beachten Sie doch bitte in Zukunft unsere Forenregeln.

Im Beitrag von Elin blieb mir keine andere Wahl, als negative Aeusserungen ueber ein Krankenhaus zu entfernen. Alles, was hier geschrieben wird, kann rechtliche Konsequenzen haben. Im Falle von Straftaten (zu denen auch Beleidigungen zaehlen) muessen Zugangsdaten der Nutzer an die Ermittlungsbehoerden weitergegeben werden - das Internet ist also laengst nicht so anonym, wie einige meinen.

Damit Sie es von jetzt an besser machen koennen, hier nach einmla ein Auszug aus den Regeln:

Zitat:
Sehr geehrte(r) DMF-Nutzer/Nutzerin,

bitte beachten Sie Folgendes:
  • Verschreibungspflichtige Medikamente
    In einem offenen Publikumsmedium (wie dem DMF) dürfen Fachinformationen zu verschreibungspflichtigen Arzneimitteln grundsätzlich nicht veröffentlicht werden (Heilmittelwerbegesetz).

  • Medikamenten-Handelsnamen / Produkte / Firmen / Personen-Namen/ Klinik-Namen
    Jede öffentliche Aussage zu einem Medikament / Produkt / Firma usw. kann einem kommerziellen Anbieter bzw. einer Person nicht passen und als geschäfts- o. rufschädigend interpretiert werden. Da das DMF für solche anonymen Aussagen seiner Mitglieder haftbar gemacht werden kann, sind Beiträge

    - mit Nennung von Handelsnamen, eingetragenen Marken, Nennung von Firmennamen usw.

    generell nicht erwünscht. Schlimmer ist es noch, wenn solche Beiträge insbesondere negative Bewertungen enthalten. Diese Beiträge müssen gelöscht werden!

  • Hilfen/So gehts:
    Nennung nur von Wirkstoffnamen, Vermeidung von Bewertungen, Weitergabe nur von belegbarem "Lehrbuchwissen" und Transparenzinformationen
Bitte beachten Sie dies bei jedem weiteren Posting. Wir bitten Sie um Verständnis, dass Beiträge, die das ingnorieren, editiert, gesperrt oder sogar ganz gelöscht werden. Diese Maßnahmen dienen nur dem Schutz des DMF und unserer Nutzerschaft.

Mit freundlichem Gruss
Ihr DMF-Moderatorenteam
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Janik
Interessierter


Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 14.09.07, 13:27    Titel: Antworten mit Zitat

Um das Zerteilen von Fentanyl Matrix habe ich mich unlängst ebenfalls mit meinem verschreibenden Arzt unterhalten.
Es ging um eine Dosisreduktion und da ich mit heftigen Entzugssymptomen zu kämpfen hatte bei einer Verringerung der Dosis um 12 Mikrogramm/h und eine Opiatsubstitution mit Hydromorphon bzw. Oxycodon äusserst schlecht zu dosieren war, neue Nebenwirkungen hervorgerufen hat, riet mein behandelnder Arzt selbst zum zerteilen.
Matrixpflaster können zwar ein wie oben erwähntes Problem bei der Dosisabgabe hervorrufen, aber bei mir haben sich die kleineren Dosisreduktionen dank Zerschneiden des Pflaster bewährt.
Anders sieht es bei Depotpflastern aus, diese laufen natürlich aus und verursachen eine unkontrollierte Abgabe über die Haut mit Fentanyl! Also Vorsicht!
Und das ganze eh nur mit Absprache des behandelnden Arztes ist eh klar!
Janik
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Jibjib
DMF-Mitglied
DMF-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.08.2005
Beiträge: 162

BeitragVerfasst am: 21.10.07, 07:58    Titel: Antworten mit Zitat

Pflegerin7 hat folgendes geschrieben::
..., da diese dann länger reichen und sie nicht alle 2 Wochen neues 12er bestellen muss

Geschockt

Anscheinend gibt es Gründe, warum immer nur 5er Packungen aufgeschrieben werden. Denn es gibt von jeder Dosierung unterschiedliche Packungsgrößen, z.B. bei den 12 µg auch 20 Stück. (braucht sie also nur einmal im Monat ein Rezept).

Gruß Jibby
_________________
Das Leben ist sooo einfach - nur die Schwierigkeiten nicht ~~ Piet Klocke
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Janik
Interessierter


Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 21.10.07, 15:49    Titel: Antworten mit Zitat

In Deutschland und in Österreich gibt es grössere Mengen pro Schachtel. In der Schweiz gibt es ausschliesslich 5 Stück pro Einheit.
Andere Mengen sind nicht lieferbar und nicht zugelassen.
Warum weiss ich nicht!
Gruss Janik
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error6
DMF-Mitglied
DMF-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.04.2006
Beiträge: 475

BeitragVerfasst am: 21.10.07, 22:15    Titel: Antworten mit Zitat

Was ich aus vielen Beiträgen herauslese ist, dass die
letzte Reduzierung die schwerste ist. Wenn es überhaupt
funktioniert. Egal von welchem Level die Reduzierung erfolgt,
der Schritt von 25 auf 12,5 ist schwer, der allerletzte sogut wie
garnicht durchführbar. Jedenfalls nicht zu Hause, das scheint
nur im KH mit begleitenden Mitteln zu funktionieren.
Darüber, dass das so problematisch ist oder überhaupt
werden kann, bin ich nie aufgeklärt worden.
Stehe hier alleine, ohne Hilfe. Wie soll ich da `rauskommen?
In der Schmerztherapie wurde mir wörtlich gesagt:
Dann leben sie den Rest des Lebens mit dem Pflaster oder begeben sie
sich in die Psychatrie, FÜR 4 MONATE !!!
Ich glaube, ich spinne.
Wenn die Pflaster durchweg einheitlich wirken würden, wäre das eine,
aber nur vorläufige, Alternative.
Aber die Dinger wirken heute so und morgen wieder ganz anders.
Ich bin momentan unheimlich wütend, das so etwas passieren konnte.
Verschrieben bekomme ich genug, nicht zuviel, so wie es die
Rezeptur vorsieht. Allerdings hat der HA die Wirkungsdauer
heruntergesetzt, von 3 auf 2 Tagen pro Pflaster.
Ist mittlerweile auch bekannt geworden, das sich die Anwendungsdauer
nach nunmehr 7-8Jahren verändert.
Die Ärztin der Schmerztherapie hatte mir auf die Überweisung
`Medikamentenmissbrauch` geschrieben. Und damit habe ich mich in
keinem KH vorgestellt, am besten noch in der Psychatrie.
Wollte schon Klappse schreiben.....
Wenn es nicht so ernst wäre, könnte man lachen über den Schwachsinn.
Stellt Euch mal vor, eine Einweisung in die Psychatrie wegen
Medikamentenmissbrauch, wie die sich auf mich gefreut hätten.
Die hätten mich auf irgendein Alternativmedikament eingestellt,
der HA hätte nicht ein Pflaster mehr verschrieben. Und dann wäre ich damit
nicht klargekommen, dann hätte ich ein wirkliches Junkieproblem.
Smilie error6
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Winfried Gahbler
DMF-Moderator


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 1640

BeitragVerfasst am: 23.10.07, 11:08    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo error6,

ich teile Ihre Ansicht, dass die Äußerung:
Zitat:
Dann leben sie den Rest des Lebens mit dem Pflaster oder begeben sie
sich in die Psychatrie, FÜR 4 MONATE !!!
absolut unmöglich ist. So sollte ein Arzt nicht mit seinem Patienten umgehen Ausrufezeichen
Aus der Erfahrung kann nur sagen, dass Ihre Erfahrung keineswegs die Regel ist. Es gibt immer wieder Patienten, bei denen das Absetzen von Opioiden problematisch ist. Aber es gibt eben auch viele, die überhaupt keine Probleme damit haben.
Für mich stellt sich immer die Frage, ist das Absetzen - zu diesem Zeitpunkt - wirklich zwingend erforderlich? Bestehen ggf. weiterhin (starke) Schmerzen, die einer Behandlung - ggf. mit einem Nicht-Opioid-Analgetikum - erforderlich machen.
Warum ist es nicht akzeptabel, eine Fentanyl-Pflaster der Stärke 12 µgh nicht für mehrere Wochen zu belassen?
ich möchte Ihnen raten einen anderen Schmerztherapeuten aufzusuchen, der sich in angemessener Weise mit dem Problem beschäftigen will.
Gute Besserung und alles Gute wünsche ich Ihnen
MfG W.Gahbler
----------------------

Hinweis unter Bezug auf §7(3) der Berufsordnung für Ärzte:
1. Der voranstehende Beitrag ist eine allgemeine Stellungnahme, die, ausgehend von Ihrer Anfrage mit größtmöglicher Sorgfalt verfasst wurde.
2. Bitte wenden Sie Sich unabhängig davon persönlich zur Beratung, Untersuchung und Behandlung an eine Ärztin oder einen Arzt Ihres Vertrauens!
_________________
aus der Gemeinschaftspraxis
E.Mertens/Dr.W.Gahbler/F.Becker
http://www.schmerzkreis.net
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Reblein67
DMF-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.03.2006
Beiträge: 57
Wohnort: Nds.

BeitragVerfasst am: 30.10.07, 18:34    Titel: hierzu Antworten mit Zitat

gab es im Deutschen Ärzteblatt Nr. 43 vom 26.10.2007 einen Artikel.... http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?src=heft&id=57349

LG Reblein
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