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Verfasst am: 29.12.04, 15:30 Titel: tod durch ersticken
Hallo Herr Stadler, vielen Dank für die Antwort. Jetzt wäre es wichtig zu wissen: Wenn der Notarzt noch einmal die Leiche der älteren Frau (Sie erinnern sich?!) untersucht, an welchen Merkmalen (Blutstauungen oder ähnlichen) kann er feststellen, daß die Frau erstickt wurde? Gibt es irgendwelche Blutpünktchen in den Augen oder etwas ähnliches? Also irgend welche äußeren Befunde.
Außerdem noch eine Frage in Bezug auf den Einsatz von Äther als Betäubungsmittel. Wie lange hält die betäubende Wirkung von Äther vor, kann es jemand (in meinem Buch der Täter) so dosieren, daß es ein paar Stunden vorhält? Also, schon wieder vielen Dank. Und herzliche Grüße
Christine Franke
Verfasst am: 29.12.04, 17:06 Titel: Re: tod durch ersticken
Hallo Christine!
Nein, der Notarzt kann keine äußeren Merkmale feststellen, wenn der Tod durch äußeres Ersticken in Form von Zuhalten der Nase und des Mundes herbeigeführt wurde! Auch nicht, wenn der Tod akut oder mehrere Stunden zurückliegt!
Petechien ([Schleim-]Hauteinblutungen) in den Augenlidern, hinter den Ohren, an der Lippeninnenseite werden nur durch Erdrosseln, Erwürgen oder Erhängen durch Stauung der Halsgefäße verursacht!
Mit ein bißchen Erfahrung kann ein Täter durchaus Ether (neue Schreibweise!) (chemisch meist Diethylether, also Verbindung zweier Moleküle Ethanol, oder Methylethylether, Verbindung von Methanol mit Ethanol) so dosieren, daß die Wirkung des Schlafes nur für wenige Stunden anhält!
Sie können ja auch mal, falls Sie es noch nicht getan haben, in den anderen Thread schauen, wo eine Kollegin von Ihnen aus ähnlichen Beweggründen Fragen gestellt hat!
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