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Verfasst am: 18.06.07, 09:50 Titel: wie "gläsern" ist man als Patient ?
Hallo,
kann die gesetzl. Krankenkasse jeden Arztbesuch einsehen und wie oft ich welches Medikament verschrieben kriege ? Wie ist das bei Krankenhausaufenthalten ?
Ich habe gehört, daß die gesetzl. Krankenkasse nicht einsehen kann, welchen Arzt man besucht hat, da der Arzt nicht mit der Krankenkasse sondern mit der Kassenärztl. Vereinigung abrechnet.
Also wenn man z.B. in einem Quartal zwei mal den Orthopäden gewechselt hat.
Ist das so richtig ?
Wie ist das mit den verschriebenen Medikamenten, hat die Kranklenkasse darüber eine Liste ?
leider kenne ich nicht den Status Quo nicht so genau, doch mit Einführung der elektronischen Gesundheitskarte wird nach Ansicht der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) der Datenschutz ad Absurdum geführt.
"Krankenkassen oder Lebensversicherer könnten die Daten benutzen, um Gesundheitsrisiken aus der Versicherung auszuschließen. Banken könnten Kreditausfallrisiken entsprechend der Lebenserwartung der Kreditnehmer berechnen, und Arbeitgeber könnten die Einstellung von Mitarbeitern von der erblichen Disposition abhängig machen."
nach vielen Umwegen bei der Kasse gelandet sind, kann m.W. die Kasse auf den Verordner rückschließen. Das Gleiche passiert bei Krankenhauseinweisungen, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und natürlich bei den zahllosen Rückfragen der Kassen.
PR _________________ Von Fremdinteressen freie an Patienteninteresse orientierte eigene Meinung.
Da die gesetzliche Krankenkasse im Falle einer Krankheit bzw. eines Unfalls nicht nur Kostenträger ist, sondern auch das Heilverfahren leitet, hat sie das Recht, Krankheitsdaten, verschriebene Rezepte oder Krankenhausaufenthalte abzurufen, sofern diese mit der aktuellen Krankheit/Unfall zu tun haben.
Noch weiter geht es in Sachen MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen)... hier darf die Krankenkasse alle Daten anfordern, die zur Beurteilung einer Sache (z.B. beantragte Kur) erforderlich sind.
Was ihr aber machen könnt:
Ihr habt ein Recht auf Akteneinsicht und könnt (am besten schriftlich) bei der Krankenkasse dieses Recht durchsetzen.
So habt ihr einen Überblick, was die Krankenkasse alles ermittelt.
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