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wie "gläsern" ist man als Patient ?

 
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secondo
Interessierter


Anmeldungsdatum: 19.02.2007
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 18.06.07, 09:50    Titel: wie "gläsern" ist man als Patient ? Antworten mit Zitat

Hallo,
kann die gesetzl. Krankenkasse jeden Arztbesuch einsehen und wie oft ich welches Medikament verschrieben kriege ? Wie ist das bei Krankenhausaufenthalten ?

Danke
secondo
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PR
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Anmeldungsdatum: 27.03.2005
Beiträge: 2794
Wohnort: Lörrach

BeitragVerfasst am: 18.06.07, 11:48    Titel: Jeweils unterschiedlich Antworten mit Zitat

Behandlung einsehen: bislang nicht

Verordnungen: ja, immer, alles

Krankenhaus: ja, dann, wenn der Medizinische Dienst die Begleichung der Behandlungskosten verhindern will, was regelhaft bei jedem 5. Fall vorkommt

PR
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secondo
Interessierter


Anmeldungsdatum: 19.02.2007
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 20.06.07, 22:15    Titel: Zusatzfrage Antworten mit Zitat

Ich habe gehört, daß die gesetzl. Krankenkasse nicht einsehen kann, welchen Arzt man besucht hat, da der Arzt nicht mit der Krankenkasse sondern mit der Kassenärztl. Vereinigung abrechnet.
Also wenn man z.B. in einem Quartal zwei mal den Orthopäden gewechselt hat.
Ist das so richtig ?

Wie ist das mit den verschriebenen Medikamenten, hat die Kranklenkasse darüber eine Liste ?

secondo
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lw009
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Anmeldungsdatum: 21.01.2007
Beiträge: 281

BeitragVerfasst am: 20.06.07, 23:04    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo, secondo,

leider kenne ich nicht den Status Quo nicht so genau, doch mit Einführung der elektronischen Gesundheitskarte wird nach Ansicht der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) der Datenschutz ad Absurdum geführt.

Siehe http://www.presseportal.de/pm/12264/1001222/kassenzahnaerztliche_bundesvereinigung

http://www.faz.net/s/RubE2C6E0BCC2F04DD787CDC274993E94C1/Doc~E6096DD8E83044BC4B269971D8F4EBFCA~ATpl~Ecommon~Scontent.html

Besonders schlimm finde ich folgende Aussage:

"Krankenkassen oder Lebensversicherer könnten die Daten benutzen, um Gesundheitsrisiken aus der Versicherung auszuschließen. Banken könnten Kreditausfallrisiken entsprechend der Lebenserwartung der Kreditnehmer berechnen, und Arbeitgeber könnten die Einstellung von Mitarbeitern von der erblichen Disposition abhängig machen."

1984 läßt grüßen, Traurig .

Liebe Grüße

Lisa
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PR
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Anmeldungsdatum: 27.03.2005
Beiträge: 2794
Wohnort: Lörrach

BeitragVerfasst am: 21.06.07, 13:03    Titel: Wenn Rezepte Antworten mit Zitat

nach vielen Umwegen bei der Kasse gelandet sind, kann m.W. die Kasse auf den Verordner rückschließen. Das Gleiche passiert bei Krankenhauseinweisungen, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und natürlich bei den zahllosen Rückfragen der Kassen.

PR
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jani-san
Interessierter


Anmeldungsdatum: 28.09.2007
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 28.09.07, 17:42    Titel: Antworten mit Zitat

Huhu !

Da die gesetzliche Krankenkasse im Falle einer Krankheit bzw. eines Unfalls nicht nur Kostenträger ist, sondern auch das Heilverfahren leitet, hat sie das Recht, Krankheitsdaten, verschriebene Rezepte oder Krankenhausaufenthalte abzurufen, sofern diese mit der aktuellen Krankheit/Unfall zu tun haben.

Noch weiter geht es in Sachen MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen)... hier darf die Krankenkasse alle Daten anfordern, die zur Beurteilung einer Sache (z.B. beantragte Kur) erforderlich sind.

Was ihr aber machen könnt:
Ihr habt ein Recht auf Akteneinsicht und könnt (am besten schriftlich) bei der Krankenkasse dieses Recht durchsetzen.
So habt ihr einen Überblick, was die Krankenkasse alles ermittelt.

Gruß !
jani-san
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