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zuzahlungsfreie medikamente kuddelmuddel

 
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michaelwen
Interessierter


Anmeldungsdatum: 28.09.2007
Beiträge: 14
Wohnort: Weiden

BeitragVerfasst am: 28.09.07, 10:54    Titel: zuzahlungsfreie medikamente kuddelmuddel Antworten mit Zitat

hallo. ich bin durch eine postzoster neuralgie auf schmerzmittel angewiesen. nun bekam ich vor ein paar tagen tabletten verschrieben,ging in die apotheke,bezahlte meine 5 € und entdeckte im net,das diese tabletten zuzahlungsfrei sind. ich rief meinen apotheker an und dieser erklärte mir,das dies nicht so wäre. also rief ich meine krankenkasse an und die erklärten mir,das diese pharmafirma keinen vertrag mit meiner BKK hätte und ich sollte doch auf die homepage der BKK schaun um mich zu erkundigen,welche pharmafirmen mit der BKK zusammenarbeiten würden. auf dieser seite wurde ich verlinkt zum bundesverband der BKK`S und gebeten,den namen des medikaments mit pharmafirma einzugeben und siehe da,nun war es wieder zuzahlungsfrei. da ich oft dieses medikament brauche,geht das ganz schön ins geld. also wie erfahre ich jetzt, ob und was ich zahlen muss...ist ja echt ein chaos
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PR
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Anmeldungsdatum: 27.03.2005
Beiträge: 2794
Wohnort: Lörrach

BeitragVerfasst am: 28.09.07, 11:58    Titel: Jedenfalls sollten Sie auf gar keinen Fall glauben, Antworten mit Zitat

1. dass die Kassen da selber durchblicken
2. dass Sie von i r g e n d jemandem eine endgültige Antwort kriegen.

panta rhei, dieses Chaos ist gewollt und von politischer Seite bewusst herbeigeführt.
Die Politik nennt das "... mehr Wettbewerb..."
Ich nenne es: "eins der besten Versorgungssysteme der Welt mit Fleiß vor die Wand fahren."

PR
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michaelwen
Interessierter


Anmeldungsdatum: 28.09.2007
Beiträge: 14
Wohnort: Weiden

BeitragVerfasst am: 28.09.07, 14:05    Titel: re Antworten mit Zitat

da kannst du schon recht haben. ich war geade wieder bei meinem hausarzt und habe ihm das problem erklärt,worauf er mir versicherte,wenn sich die ärzte ein bisschen bemühen und sich vor den PC setzen,dann könnten sie gleich die zuzahlungsbefreiten medikamente verschreiben, was mein HA in zukunft bei mir machen wird......übrigens hat er einen schönen aushang im wartezimmer.........krankenkassen...der betrug am patienten
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Kasi
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Anmeldungsdatum: 21.10.2006
Beiträge: 367

BeitragVerfasst am: 28.09.07, 21:41    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

da wir hier nicht mit Präparaten diskutieren gibt es nur eine allgemeine Antwort.
Zitat:
bezahlte meine 5 € und entdeckte im net,das diese tabletten zuzahlungsfrei sind

Die aktuellste Software gibt es in Apotheken, alles andere ist nur bedingt vertrauenswürdig. Für den Umsatz des Apothekers ist es egal, ob der Patient sich mit 5 Euro beteiligt oder ob die Krankenkasse das Medikament komplett übernimmt.

Es gibt 2 Wege ein Zuzahlungsbefreites Medikament zu erhalten:
1. Entweder es ist ein zuzahlungsbefreites Medikament, da der Hersteller es so günstig anbietet, dass er mit einer Zuzahlungsbefreiung für "seine Kunden" belohnt wird (natürlich in der Hoffnung sich damit Treue zu erkaufen).
2. Oder (neuerdings) kann die Kasse für die Rabattvertragsarzneien eine Zuzahlungsbefreiung festlegen, um damit seine Kunden milde zu stimmen und die Akzeptanz für die Rabattvertragsarzneien zu erhöhen. Das geht, da es bei Rabattvertragsarzneien ohnehin keine transparente Preisbildung mehr gibt (das Geld wird den Kassen sozusagen hintenrum vom Hersteller zugeschoben).

In diesem Fall gehe ich davon aus, dass es sich nicht um eine Rabattarznei handelt und sich daher folgende Fehlerquellen ergeben:
1. die Kasse geht bei der Beurteilung der Zuzahlungsbefreiung von der automatischen Substitution aus, da es Ihnen (fern der Realität) möglicherweise gar nicht in den Sinn kommt, dass der Arzt/ der Patient diese Rabattarzneien gar nicht haben wollen.
2. es zu diesem Medikament einen Reimport, der zwar günstiger wäre und eine Zuzahlungsbefreiung bewirkt, aber wegen des aut-idem-Kreuzes nicht gestattet ist, da der Arzt dem Patienten die ausländischen Hyroglyphen nicht zumuten möchte.
3. der Name des Präparates im Internet, bei der Kasse, am Telefon nicht dem Präparat auf dem Rezept entsprochen hat und daher falsche Auskünfte erteilt wurden (da können scheinbar unwichtige Buchstaben bedeutende Unterschiede machen.
4. der Apotheker in einer Apotheke ohne Computer arbeitet (unmöglich!) oder diesen nicht richtig bedient hat (selten, aber möglich)

Die Kassen wissen meistens nicht wirklich was für Regelungen sie erfunden haben. Ich denke auch, dass sie noch nicht einmal wissen, wie sie diesen bürokratischen Mehraufwand überhaupt bewältigen können. Ob die Einsparungen diese Mehrkosten der Kassenbürokratie überhaupt decken, wage ich zu bezweifeln. Den unbezahlten Mehraufwand bei Ärzten und insbesondere Apothekern decken sie mit Sicherheit nicht. Über die Folgekosten wegen des ganzen Durcheinanders und der nicht eingenommenen Medikamente wird man sich dann in ein paar Jahren unterhalten, wenn die Einsicht über diesen Unsinn erhalten wurde.

Zitat:
Jedenfalls sollten Sie auf gar keinen Fall glauben, dass Sie von i r g e n d jemandem eine endgültige Antwort kriegen.

Einfach in eine Apotheke gehen und exakt das Präparat (besser die (Folge)Verordnung) +Kasse angeben und um Auskunft bitten.

VG
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Christiane
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Anmeldungsdatum: 20.10.2004
Beiträge: 902

BeitragVerfasst am: 29.09.07, 17:58    Titel: Antworten mit Zitat

hi,

neben der liste der rabattverträge deiner kk ist diese liste wichtig (zuzahlungsfreie arzneimittel):

http://www.die-gesundheitsreform.de/presse/pressethemen/avwg/index.html?param=sc0939

es ist auch möglich, dass die software deines apothekers nicht auf dem aktuellen stand war/ist, da die updates ja auch nur periodisch laufen.

die frage ist nur, von wem du nun dein geld zurück erhälst .... wenn die zuzahlung fälscherlicherweise vom apotheker eingezogen wurde, dann wohl dort!?

gruß, christiane
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Kasi
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Anmeldungsdatum: 21.10.2006
Beiträge: 367

BeitragVerfasst am: 29.09.07, 18:29    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
Zitat:
es ist auch möglich, dass die software deines apothekers nicht auf dem aktuellen stand war/ist

Das ist sehr unwahrscheinlich,
denn
Zitat:
, da die updates ja auch nur periodisch laufen.

periodisch heißt in fast allen Fällen: alle 14 Tage.
Die Änderungen von zB Zuzahlungsbefreiungen sind ohnehin viel seltener und an diese Softwareeinspielungen angepasst, dh ein Zeitfenster gibt es hier nicht.

Sollte es sich um einen normalen Bedieungsfehler handeln,
Zitat:
die frage ist nur, von wem du nun dein geld zurück erhälst .... wenn die zuzahlung fälscherlicherweise vom apotheker eingezogen wurde, dann wohl dort!?

dann ist natürlich klar, wo die 5 Euro zu holen sind.
Sollte es eine falsche Information der Kasse sein, dann würde ich diese auch mal darauf festnageln.

VG Kasi
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PR
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Anmeldungsdatum: 27.03.2005
Beiträge: 2794
Wohnort: Lörrach

BeitragVerfasst am: 30.09.07, 21:01    Titel: Ganz gewiß doch Antworten mit Zitat

wollen wir jetzt endlich, daß alle Chroniker, vorneweg die über Siebzigjährigen, sich endlich im Internet darüber erkundigen können, ob irgendwer irgendwelche Befreiungslisten aktuell gehalten hat oder nicht.

Nicht wahr, liebe Christiane ?

PR
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Christiane
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Anmeldungsdatum: 20.10.2004
Beiträge: 902

BeitragVerfasst am: 01.10.07, 10:56    Titel: Antworten mit Zitat

@ pr:

was soll denn der schwachsinn? haben sie nichts besseres zu tun?
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PR
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Anmeldungsdatum: 27.03.2005
Beiträge: 2794
Wohnort: Lörrach

BeitragVerfasst am: 01.10.07, 19:36    Titel: dochdoch, eben. Antworten mit Zitat

Der Schwachsinn besteht darin, daß der Rabattkram via medizinisch versorgende Peripherie abgewickelt werden muß, anstatt zwischen Politik, Pharmaindustrie und Kassen.

PR
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