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Verfasst am: 13.10.07, 03:04 Titel: Nachweis für Wartezeit
Hallo zusammen
meine Krankenkasse will meinen studententarif erhöhen, da ich schon 30 bin.
Ich habe vor 1,5 Jahren angefangen Med zu studieren. Erst so spät, da die Wartezeit für Med so lange dauert. In der Zwischenzeit habe ich einen anderen beruf erlernt (nichts medizinisches ).
Nun will die Krankenversicherung einen Nachweis darüber dass ich auf der Warteliste war.
Aber das gibt es ja nicht wirklich bei der ZVS sondern man errechnet ungefähr wann man eine chance hat und bewirbt sich dann erst, was ich gemacht habe
Meine Frage ist: was für einen Nachweis kann ich denen und von wo geben???
Danke
Du hast doch sicherlich gleich nach deinem Abitur ein Bewerbungsschreiben an die ZVS geschickt, mit dem Studienwunsch Medizin zu studieren.
D.h., wenn du dich nur dieses eine Mal beworben hast und nicht jedes Semester oder jedes jahr wieder, reicht das völlig aus, um nachzuweisen, dass du Wartesemester hattest.
Du könntest dich in diesem Fall an die ZVS wenden und fragen, ob sie dir nachweisen, dass du dich dort wenigstens einmal für den Studiengang Medizin beworben hast.
Alos wenn du dich nicht wenigstens einmal für den Studiengang Medizin beworben hast, dann bekommst du leider auch keine Wartezeit angerechnet. So blöd das nun ist.
Verfasst am: 13.10.07, 19:55 Titel: Re: Nachweis für Wartezeit
SamHesse hat folgendes geschrieben::
Aber das gibt es ja nicht wirklich bei der ZVS sondern man errechnet ungefähr wann man eine chance hat und bewirbt sich dann erst, was ich gemacht habe
Hallo,
naja, ich denke doch, dass sich viele zumindest einmal vorher bewerben, auch wenn die Chance einen Studienplatz zu erhalten gleich Null ist.
Dass du erst so spät mit dem Studium anfangen konntest, muss die KK nicht interessieren. Du hättest ja auch etwas anderes studieren können. Und du kannst außerdem nicht nachweisen, dass der Wunsch Medizin zu studieren, von Anfang an vorhanden war. Das hätte ja auch eine spät gereifte Entscheidung sein können.
Und Studentenstatus haben, bedeutet ja nicht gleichzeitig, dass man auch bei der KK den Studentenbeitrag zahlt (z.B. bei höherem Gehalt, Angestelltenverhältnis etc.).
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