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medizin-forum.de :: Thema anzeigen - Arzt hatt meinen 8 Jährigen Sohn 4 mal Georfeigt !
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Arzt hatt meinen 8 Jährigen Sohn 4 mal Georfeigt !
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Fanta
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Anmeldungsdatum: 07.09.2007
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 07.09.07, 16:49    Titel: Arzt hatt meinen 8 Jährigen Sohn 4 mal Georfeigt ! Antworten mit Zitat

Hallo ich habe ein dringendes Problem und hoffe ich habe die richtige Rubrik gewählt!
Ich war mit meinem 8 Jährigen Sohn beim Zahnarzt und zuerst behandelte der Arzt auch so wie es sein sollte ,dann aber fing mein Sohn an zu weinen und verweigerte die weiterbehandlung !
Nach erfolglosem versuch des Zahnarztes weiterzubehandeln zog selbiger meinen Sohn mit einem Ruck vom Stuhl und versetzte ihm 4 schallende Orfeigen !
Jetzt heulte mein Sohn nur noch mehr !
Ich ging dazwischen und wollte die Praxis verlassen mit meinem Sohn was der Zahnarzt verhindern wollte indem er meinen Sohn mit Gewallt festhielt !
Nach mehreren grangel mit dem Arzt gelang es mir schlieslich mein Kind zu befreien und in eine Zahnklienik zu gehen wo der Zahn gezogen wurde !
Der MilchZahn war abgebrochen !

SO jetzt mein anliegen der Zahnarzt behauptet mein Sohn hätte eine Hyperfentilation mit Schnappatmung gehabt und deswegen hätte er die Orfeigen gegeben !

Gibt es soetwas überhaupt und hatt er überhaupt das recht mein Kind zu schlagen !

Wie bekomme ich einen Gutachter vor Gericht der den Zahn begutachtet und die situation beurteilen kann !

Ich dachte wir leben im Jahr 2007 und Fliegen zum Mond und nicht Anno Domini !

Ich hoffe mir kann jemand einen Fachlichen Rat geben !

Gruss Andreas
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monika rasch
DMF-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 04.10.2004
Beiträge: 242
Wohnort: Gelsenkirchen-Buer

BeitragVerfasst am: 07.09.07, 16:57    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
also ich an Deiner Stelle würde erst mal zu meiner Krankenkasse gehen.
Dort den Ablauf schildern.
Die Krankenkasse wird Dir sicher irgendwie weiterhelfen können, mit Ratschlägen, an wen Du dich wenden kannst.
Fakt ist:
Der Arzt hat das Kind ins Gesicht geschlagen.
Bei Hyperventilation wäre das Mittel der Wahl atmen in die Tüte gewesen- keine Ohrfeige.

Alles andere würde mich sehr wundern.
Frag doch mal im Bekanntenkreis,ob dieser Zahnarzt möglichweise irgendwem schon mal aufgefallen ist durch Unbeherrschheit.
_________________
Gruß aus Gelsenkirchen
moni
------------
Geduld und Zähigkeit helfen uns an schlimmen Tagen viel mehr als Kraft und Raserei
( Jean de La Fontaine )
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Fanta
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Anmeldungsdatum: 07.09.2007
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 07.09.07, 17:22    Titel: Antworten mit Zitat

Danke fuer die schnelle Antwort ,auf die Idee mit der Krankenkasse bin ich noch garnicht gekommen Sehr glücklich !
Es ist so das das Ganze schon bei Gericht ist und dort das ganze herrunter gespielt wird!
Ich werde auf alle Fälle versuchen einen Gutachter zu bekommen der das auch beurteilen kann !
Eine Hyperfentilation mit Schnappatmung gibt es doch so gar nicht und ist nur eine Schutzbehauptung des Zahnarztes !
Der Milchzahn ist voll Kariös und hätte gezogen werden sollen .
Das hatt mich schon gewundert das der Arzt bohren wollte .
Ich habe den Zahn und er ist bis runter innen schwarz und auch abgebrochen fast bis runter !
Wer begutachtet sowas eigentlich weiss da einer Rat bitte !
Gruss Fanta
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birgittk
DMF-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 24.05.2005
Beiträge: 634
Wohnort: Düsseldorf

BeitragVerfasst am: 07.09.07, 17:47    Titel: Antworten mit Zitat

Fanta hat folgendes geschrieben::
Das hatt mich schon gewundert das der Arzt bohren wollte .
Ich habe den Zahn und er ist bis runter innen schwarz und auch abgebrochen fast bis runter !
Wer begutachtet sowas eigentlich weiss da einer Rat bitte !

Hallo Fanta,

ich habe 15 Jahre beim Zahnarzt gearbeitet, allerdings ist das schon sehr lange her. Milchzähne, auch sehr kaputte, sollten so lange wie möglich als Platzhalter im Mund bleiben, bis die nachfolgenden Zähnen kommen. Vermutlich wollte der Zahnarzt den Zahn nur aufbohren, damit der zerfallende Nerv keinen ärger macht, also nur den Nervkanal eröffnen. Sonst gibt es eine dicke Backe. Er wollte mit Sicherheit keine Füllung machen.
So viel ich weiß, das war früher so, gibt es in jeder Zahnärztekammer einen Gutachter. (Den für Düsseldorf könnte ich Dir nennen, den kenne ich persönlich.) Schau einfach mal bei Google, welche Kammer für Dein Wohngebiet zuständig ist.

LG
Birgitt
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Marcus
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 2556
Wohnort: USA

BeitragVerfasst am: 07.09.07, 18:12    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn er deinen Sohn festgehalten hatte und euch am gehen hinderte dann ist das eher ein Fall fuer den Anwalt.
Die Ohrfeigen koennten das uebrigens auch sein.
_________________
Viele Gruesse aus Texas



What ever........
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Fanta
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Anmeldungsdatum: 07.09.2007
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 07.09.07, 18:30    Titel: Antworten mit Zitat

Hm ja die Ohrfeigen hatt er zugegeben nur behauptet er das mit dem festhalten stimme nicht und zeuge ist seine Frau die assestierte !
Mein Sohn sei kein Zeuge meinte die Staatsanwaltschaft und mir ist das Geld fuer den Anwalt ausgegangen !
Aber ich will die Sache nicht auf sich beruhen lassen !
Es kann doch nicht sein das der Arzt mein Kind Orfeigt und damit durchkommt !
Gruss Fanta
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dora
DMF-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.12.2006
Beiträge: 1319

BeitragVerfasst am: 07.09.07, 20:18    Titel: Antworten mit Zitat

hallo Fanta

sell deine Frage mal hier rein Ausrufezeichen

http://www.recht.de/phpbb/

Gruß dora
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Gast H
Gast





BeitragVerfasst am: 10.09.07, 12:19    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

liest sich ja wie ein echter Krimi Geschockt. Aus der Ferne kann man wenig dazu sagen. Zumindest rein vom Fachgeschehen her werden Sie es schwer habe, einen Behandlungsfehler nachzuweisen (siehe Beitrag birgittk), zumal
Zitat:
mir ist das Geld fuer den Anwalt ausgegangen
das ein Problem ist. Zivilrechtliche Ansprüche aus Behandlungsfehlern sind erfahrungsgemäß -wenn überhaupt- nur mit spezialisierten Juristen, die richtig Geld kosten, durchsetzbar. Auch ein Gutachter arbeitet nicht für lau, ferner gibt es(wie überall im Leben) gute uns schlechte Gutachter, im ungünstigsten Fall ist das Gutachten wertlos. Ich hätte auch meine Zweifel, ob nicht die Art der "Asservierung" des Zahnes schon ein k.o.-Kriterium ist. Will damit nicht sagen, das Ihre Ansprüche nicht vielleicht berechtigt sind, aber es ist in der Praxis sehr schwer, teuer und oft nicht vom gewünschten Enderfolg gekrönt ist, Anspruchsklagen aus (relativ leichten) Behandlungsfehlern zu gewinnen. Ich nehme einmal an, dass der Richter so oder ähnlich argumentiert hat: "Der Zahn ist draußen, und allein die Tatsache, dass etwas nicht rechtens lief, begründet noch keinen Anspruch auf Schadensersatz. Es muß vielmehr schuldhaft oder fahrlässig ein bezifferbarer Schaden entstanden sein". Damit hätter er leider sogar Recht, so das BGB.

Was die Ohrfeigen betrifft, und wenn alles sich genau so zugetragen hat, gehört dem Prügelzahnarzt natürlich die Approbation entzogen. Das wäre dann eher ein Fall für die ärztlichen Aufsichtsbehörden. Auch die Staatsanwaltschalt müßte hier (auf Antrag) eigentlich aktiv werden, da m.E. doch ein erhebliches öffentliches Interesse vorliegt. Allerdings ist es hier nicht viel anders wie im erstgenannten Absatz, wenn der ZA den Vorfall leugnet und keine rechtsfesten Zeugen ausmachbar sind, kann es ein kräftezehrender Kampf werden - auch läuft alles auf Vorleistungen in Anwaltskosten hinaus. Wenn es mich bzw. mein Kind beträfe, würde ich das Problem mit dem Zahnarzt wahrscheinlich etwas anders lösen Winken.
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Fanta
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Anmeldungsdatum: 07.09.2007
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 14.09.07, 13:43    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Torsten Horlbeck danke mal fuer den super kompetenten Beitrag !
Ich habe mir fast schon sowas gedacht und die Staatsanwaltschaft in Karlsruhe hatt keinen Strafantrag gegen den Zahnarzt gestellt weill dieser die Orfeigen damit gerechtfertigt hatt ,das mein Sohn Hyperventilierte mit anschliesender Schnappatmung.
Die haben warscheinlich nicht mal geprüft was das überhaupt ist .Ist ja ein Zahnarzt der wird ja schon wissen was er macht !
Ne da dreht sich mir der Magen um !
Und alls ich gehen wollte haben der Zahnarzt und seine Frau versucht mich daran zu hindernn !
Weiss Gott was die noch mit meinem (immer noch Heulendem Sohn )vorgehabt
haben !
Nicht mal nach der Ohrfeige die ich dann dehm Zahnarzt gegeben habe hatt der losgelassen !
Naja am 20.09.07 habe ich die Berufungsverhandlung am Landgericht Karlsruhe 14Uhr Saal 10,EG!
Ich werde warscheinlich eine GeldStrafe bekommen !
Wenn ich Glück habe bekomme ich vieleicht noch einen Pflichtverteidiger gestellt aber das erfahre erst am Montag !
Gruss Fanta
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yxin
DMF-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.11.2006
Beiträge: 35

BeitragVerfasst am: 22.09.07, 16:29    Titel: Antworten mit Zitat

Stop!
dein 4 jähriger sohn wird vom zahnarzt brutal geohrfeigt, weil er die behandlung verweigert und heult?
und du greifst ein um deinen sohn zu befreien und musst dem zahnarzt eine ohrfeige verpassen?

1.) das hast du gut gemacht, dass du dem trottel eine reingehauen hast!
2.) warum sollst du denn eine strafe bekommen? normal muss doch der
zahnarzt "schmerzensgeld" zahlen und nicht du!
er hat eine körperverletzung begangen und das ist strafbar.
das ist eine tatsache ! keiner darf den anderen körperlich
angreifen. der zahnarzt hat sich eindeutig strafbar gemacht.

das ist meine meinung zu der ganzen geschichte.
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Susanne.Reuter
DMF-Mitglied
DMF-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.05.2005
Beiträge: 3513

BeitragVerfasst am: 22.09.07, 18:17    Titel: Antworten mit Zitat

yxin hat folgendes geschrieben::
(...)
und du greifst ein um deinen sohn zu befreien und musst dem zahnarzt eine ohrfeige verpassen?

1.) das hast du gut gemacht, dass du dem trottel eine reingehauen hast!
(...)


Diese Aussage steht ja wohl im Widerspruch zu:


yxin hat folgendes geschrieben::

keiner darf den anderen körperlich
angreifen. (...)



Ohne hier etwas unterstellen zu wollen: Niemand von uns hier war bei dem Vorfall dabei und kann deshalb beurteilen wie es sich genau zugetragen hat. Ich auch nicht.


Aber: Man kann ja wohl schlecht die eine Ohrfeige für richtig erklären und die andere Ohrfeige für falsch.

Mir persönlich jedenfalls tut in diesem Fall nur das Kind leid. Was muss das für eine beängstigende Situation für einen kleinen Jungen gewesen sein. Und was für ein Bild bekommt er von den Erwachsenen..... ?


Susanne
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yxin
DMF-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.11.2006
Beiträge: 35

BeitragVerfasst am: 22.09.07, 18:38    Titel: Antworten mit Zitat

Frau Susanne,
was würden sie machen, wenn es ihr sohn wäre, der geohrgefeigt wird und der zahnarzt lässt sich nicht stoppen?
was machen sie dann? werden sie nicht handgreiflich oder lassen sie den kleinen armen sohn weiterohrfeigen vom zahnarzt?

oder sagen sie "herr zahnarzt, wäre sehr nett wenn sie meinen sohn nicht schlagen würden".
und warten im wartezimmer während der 4 jährige sohn auf dem patientenstuhl "verprügelt" wird ???

die handlung von fanta war absolut in ordnung !!!!!! ausserdem fällt das ganze
denke ich mal unter "notwehrrecht" !

notwehrrecht:
Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden (vgl. § 227 Abs. 2 BGB, § 32 Abs. 2 Strafgesetzbuch, § 15 Abs. 2 OwiG).

Notwehr ist ein Begriff der Rechtssprache und bezeichnet – ungeachtet bestimmter konzeptioneller Unterschiede in den einzelnen Rechtsordnungen – die strafrechtliche und zivilrechtliche Unbedenklichkeit von schädigenden Handlungen, wenn sie zur Abwehr eines Angriffs erfolgen und gegen den Angreifer gerichtet sind (richten sie sich gegen Dritte, handelt es sich allenfalls um Handlungen im Notstand).

definition von körperverletzung:

Eine Körperverletzung ist der Eingriff in die körperliche Unversehrtheit einer Person in Form einer körperlichen Misshandlung oder einer Gesundheitsbeschädigung. Auch jede ärztliche Behandlung zu Heilzwecken, bei der auf irgendeine Weise in den Körper des Patienten eingedrungen wird, ist nach herrschender Rechtsprechung eine Körperverletzung, die nur dann nicht rechtswidrig ist, wenn in sie (auch konkludent) eingewilligt wird oder ein rechtfertigender Notstand vorliegt.

Im deutschen Strafrecht wird die Körperverletzung in den §§ 223-231, 340 StGB geregelt.

(Einfache) Körperverletzung
Der Grundtatbestand der Körperverletzung ist in § 223 StGB normiert:

(1) Wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.

quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%B6rperverletzung
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Susanne.Reuter
DMF-Mitglied
DMF-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.05.2005
Beiträge: 3513

BeitragVerfasst am: 22.09.07, 19:58    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn der Arzt das Kind georfeigt hat, hat er sich auf jeden Fall falsch verhalten.

Ich bin kein Anwalt und kann deshalb nicht beurteilen, ob es sich hier tatsächlich um Notwehr gehandelt hat.

So wie ich es verstanden habe, wurde die Ohrfeige nicht gegeben um den Arzt am Prügeln zu hindern, sondern weil der Arzt das Kind nicht losgelassen hat. Also später.

Das Gezerre am und um das KInd war ebenfalls falsch.

Das sind für mich alles keine Vorgehensweisen die ich von erwachsenen Menschen erwarten würde.

Ich weiss nicht wie ich in so einer Situation reagiert hätte. In einer Situation in der ich mich mit körperlicher Gewalt beschäftigen musste habe ich mich (glücklicherweise) noch nie befunden. Sehr wahrscheinlich wäre ich auch nur bestrebt gewesen mein Kind dort wegzubringen. Eingegriffen hätte ich wahrscheinlich auch schon in dem Moment in dem mein Kind zu weinen begonnen hätte.

Susanne
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Marcus
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 2556
Wohnort: USA

BeitragVerfasst am: 24.09.07, 18:07    Titel: Antworten mit Zitat

Um das ganze Abzukuerzen, warum gehst du nicht einfach zu der bei euch sitzenden Tageszeitung und laedst die zur verhandlung ein. Waere doch fuer den Zahnarzt interessant, was da raus kommt.
_________________
Viele Gruesse aus Texas



What ever........
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KarenLee
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.07.2007
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 05.10.07, 12:29    Titel: Antworten mit Zitat

Marcus hat folgendes geschrieben::
Um das ganze Abzukuerzen, warum gehst du nicht einfach zu der bei euch sitzenden Tageszeitung und laedst die zur verhandlung ein. Waere doch fuer den Zahnarzt interessant, was da raus kommt.


Genau, mach das doch öffentlich. Was schlimmere kann dem Arzt doch nicht passieren. Aber sei nicht zu emotional, sonst kann er dich wegen Verleumdung anzeigen.
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