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Verfasst am: 27.10.07, 11:32 Titel: Die Wahltarife der GK“V“
Da hat Leienbach vom PKV-Verband natürlich völlig recht: (Leistungen ausschließende) Wahltarife innerhalb der umlagefinanzierten GK“V„ sind unsolidarisch, denn die vertraglichen Beitragsnachlässe werden ja dem Beitragstopf und damit den Mit-Mitgliedern entzogen. Noch schlimmer: verlässt einer eines unschönen Tages den reduzierten Tarif, weil er die dort ausgeschlossenen Leistungen dann doch braucht, muss er die in der Vergangenheit eingesparten Beitragsanteile nicht nachzahlen. Er nimmt dann also genau die Solidarität in Anspruch, die er seinen Mit-Mitgliedern bislang vorenthalten hat - ein (für eine Gesetzgebung) unhaltbarer Zustand.
Nun kann man Leienbach freilich entgegenhalten, dies sei genau der Vorwurf, der dem System PKV generell zu machen sei. Weshalb man die PKV überhaupt austrocknen und abschaffen, wahlweise sie (in der vagen Hoffung, da sei für die „gesetzlichen“ Kassen dann Gigantisches zu holen) in den Risikostrukturausgleich der Kassen einbeziehen müsse.
Dieser Vorwurf verleugnet indes die Tatsache, dass die PKV die GK“V“ auf der Ebene der Kliniken und Praxen seit Jahrzehnten quersubventioniert. Der Dorn im Auge der Politiker kann dabei ja nur sein: d i e s e Art Risikostrukturausgleich findet (bislang) außerhalb jeglicher staatlicher Zugriffsmöglichkeit statt (was ich geradezu als Segen empfinde).
Auffallend ist übrigens, dass sein finanzieller Gesamtumfang von keiner Seite jemals quantifiziert worden ist.
Fazit:
1. Systemkonform „solidarisch“ = in der GK“V“ einzig zulässig sind M e h r l e i s t u n g absichernde Wahltarife.
2. Diese sind separat vom Solidartopf zu verwalten.
3. Der von politischer Seite ständig erhobene Vorwurf, die PKV entziehe den Solidartöpfen erhebliche Mittel, entbehrt jeglicher nachvollziehbarer rechnerischer Grundlage.
4. Wo eine umlagebasierte GK“V“ und eine kapitalbasierte PKV aufeinander zuwachsen sollen (wofür ich grundsätzlich bin),
a. braucht das viel mehr Zeit als Politiker zugeben
b. müssen die beiden Finanzierungsgrundlagen in jeder einzelnen Firma, in jeder einzelnen Körperschaft durchweg separat eingenommen, ausgegeben, verwaltet und ggf. bilanziert werden.
c. Ein wechselseitiger Ausgleich ist nicht solidarisch und nur unter Rechtsbruch und Zerstörung der Einheitlichkeit von Gesetzgebung und Rechtsprechung zu haben - und damit grundgesetzwidrig.
PR _________________ Von Fremdinteressen freie an Patienteninteresse orientierte eigene Meinung.
Anmeldungsdatum: 15.09.2004 Beiträge: 4711 Wohnort: Bad Nauheim
Verfasst am: 28.10.07, 13:19 Titel: PM der PKV e.V.: unsolidarisch, system- und rechtswidrig
PRESSEMITTEILUNG PKV E.V.
Wahl- und Zusatzversicherungstarife der GKV: unsolidarisch, system-
und rechtswidrig
Berlin - Zum Angebot von Wahl- und Zusatzversicherungstarifen
gesetzlicher Krankenkassen erklärt der Direktor des PKV-Verbandes
Volker Leienbach:
"Wahltarife wie Selbstbehalt- und Beitragsrückerstattungstarife sind
in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) systemwidrig. Sie wirken
entsolidarisierend. Versicherte nutzen diese Tarife zum
Vorteilshopping, indem sie als "gute Risiken" durch Wechsel in einen
Wahltarif Beitragsnachlässe zu Lasten der Versichertengemeinschaft
realisieren. Eine Rückkehr in den normierten GKV-Schutz, z.B. im
Krankheitsfall, ist dagegen mit keinerlei Konsequenzen verbunden -
außer dem Verzicht auf die zuvor genossenen Ermäßigungen. Durch diesen
systematischen Fehlanreiz führen Wahltarife in der GKV zu
Risikoselektionen mit der Folge, dass die Beiträge alter und kranker
GKV-Versicherter steigen. Das ist das Gegenteil von Solidarität.
Anders in der privaten Krankenversicherung (PKV): Verringert ein
Privatversicherter seinen Selbstbehalt, erhöht sich sein Beitrag.
Mitnahmeeffekte einzelner Versicherter auf Kosten der
Versichertengemeinschaft sind in der PKV nicht möglich. Selbstbehalte
und Beitragsrückerstattung führen in der PKV nicht zu einer
Entsolidarisierung, weil Privatversicherte einen risikoäquivalenten
Beitrag zahlen.
Auch aus Verbraucherschutzsicht sind GKV-Wahltarife abzulehnen, da es
weder Kalkulationssicherheit noch lebenslangen Versicherungsschutz,
noch Kapitaldeckung und damit Generationengerechtigkeit gibt. Es ist
offenkundig, dass es bei dem Angebot von Wahltarifen in der GKV in
erster Linie um Marketing und um das Errichten von
wettbewerbsfeindlichen Schutzzäunen geht. Dafür verstoßen die Kassen
fundamental gegen das Solidarprinzip. Versicherteninteressen bleiben
außen vor.
Ein eindeutiger Rechtsverstoß ist das Angebot von Zusatzversicherungen
wie z.B. die Unterbringung im Einbettzimmer durch gesetzliche Kassen.
Im Rahmen der Kostenerstattung dürfen gesetzliche Kassen keine
Leis-tungen anbieten, die sie nicht auch als Sachleistung erbringen.
Zusatzversicherungen wie Einbett-/ Zweibettzimmerunterbringung,
Zahnzusatzversicherungen, Auslandsreisekrankenversicherungen etc.
dürfen deshalb von gesetzlichen Krankenkassen nicht angeboten werden.
Zudem verstoßen diese Angebote gegen Kartell- und Wettbewerbsrecht,
weil diese Zusatzversicherungen durch die GKV in wettbewerbswidriger
Weise angeboten werden. Denn die gesetzlichen Kassen, die als
Sozialversicherungen von der Steuer befreit sind, kein Eigenkapital
hinterlegen, keine Alterungsrückstellungen bilden und nicht die für
die PKV geltenden strengen Vorgaben hinsichtlich der
Beitragskalkulation beachten müssen sowie über das Adressmonopol von
rund 70 Millionen gesetzlich Versicherten verfügen, agieren hier als
Gewerbebetriebe und hätten gegenüber den privaten
Versicherungsunternehmen massive, nicht zu rechtfertigende Vorteile.
Die privaten Krankenversicherungsunternehmen würden so vom Markt
verdrängt.
Die PKV geht daher juristisch gegen rechtswidrige Tarifgestaltungen
der gesetzlichen Krankenkassen vor."
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