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Wurzelbehandlung - Kassenleistung?

 
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Nicole242
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.11.2007
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 02.11.07, 23:52    Titel: Wurzelbehandlung - Kassenleistung? Antworten mit Zitat

Hallo!

Habe gerade dieses Forum entdeckt und mich sofort angemeldet, da ich eine Frage habe: Vor zwei Wochen wurde im Unterkiefer beim letzten Molar der Nerv getötet. Naja, ich hoffe, der Zahn ist jetzt tot. Diese Woche soll dann die Wurzelbehandlung durchgeführt, sprich der Zahn gefüllt werden.
Die Info von meinem ZA: Das zahlen die KK auf gar keinen Fall, Kosten: 400 Euro.
Laut Aussage meiner KK wird die Behandlung bezahlt, WENN durch die Wurzelb. eine intakte Zahnreihe erhalten u. eine Freiendsituation vermieden wird. Dies ist definitiv der Fall! Gezogene Weisheitszähne werden ja wohl kaum zählen. Mein ZA meint jedoch weiterhin, daß es eine private Leistung sei. KK würde nur die Extraktion zahlen.

Kann es an der Art d. Bhdllg. liegen (wenn ein Wurzelkanallängenmessgerät eingesetzt wird?). Will mein ZA nur Geld machen? Danke schon mal für eine Antwort!
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Nubian
DMF-Mitglied
DMF-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.03.2007
Beiträge: 335
Wohnort: Kiel

BeitragVerfasst am: 03.11.07, 18:29    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist mir neu, dass man für ne ganz normale Wurzelbehandlung zahlen soll.
Zahlt die Kasse eigentlich. Nur wenn er mit einem mikroskop behandelt kostet das Geld.

Gruß, Henning
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Nicole242
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.11.2007
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 03.11.07, 18:48    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Henning,

ob meine ZA ein Mikroskop einsetzt, weiß ich natürlich (noch) nicht. Leider ist es jedoch schon so, daß eine Wurzelbehandlung im Bereich der Backenzähne nicht mehr unbedingt von der KK bezahtl wird:
http://de.wikipedia.org/wiki/Wurzelkanalbehandlung#Krankenversicherungsrechtliche_Aspekte

Trotzdem kommt mir das ganze Spanisch vor, weil die genannten Voraussetzungen bei mir erfüllt sind.

Viele Grüße
Nicole242

PS: Danke für Deine schnelle Antworrt
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Nubian
DMF-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.03.2007
Beiträge: 335
Wohnort: Kiel

BeitragVerfasst am: 03.11.07, 18:59    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
# der Erhalt einer ununterbrochenen Zahnreihe ermöglicht wird
# eine einseitige Freiendsituation vermieden wird


hmmm, die einzige Ausschlussmöglichkeit wäre also, dass der 6er wurzelbehandelt werden muss, der 5er aber schon nicht mehr vorhanden ist.
Mit anderen Worten: der zu behandelnde Zahn hat keinen Nachbar mehr zur mitte hin.

Wenn es der 7er Molar ist handelt es sich ja um eine Freiendsituation.
Klare Sache, oder?

Gruß, Henning
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Odine
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.10.2007
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 03.11.07, 19:04    Titel: Antworten mit Zitat

Hm, ich hatte das ganze im Frühjahr diesen Jahres, und zwar wurde ein 7er behandelt, neben dem bereits kein Weisheitszahn mehr vorhanden ist.

Es gab da keinerlei Andeutungen in die Richtung und ich habe auch nie eine Rechnung für die Wurzelbehandlung gesehen bzw. wurde mir von meiner KK angedeutet, dass ich eine solche bekommen werde.
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Nicole242
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.11.2007
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 03.11.07, 19:10    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Henning,

vielleicht verstehe ich auch irgendwas falsch?!
Abgesehen von den Weisheitszähnen habe ich noch alle Zähne. Das mit der Freiendsituation verstehe ich dann wohl nicht richtig. Es ist tatsächlich der letzte Zahn in der Reihe - wäre das dann der 7er? Kenne mich mit den Bezeichnungen nicht aus. Traurig

Liegt es dann wirklich daran, daß es der letzte Zahn in der Reihe ist? Wenn es der vorletzte wäre, müßte die Kasse zahlen?

Ich hoffe, ich nerve nicht schon, aber es wäre mir natürlich lieb, wenn ich da aufgeklärt wäre, bevor ich erneut beim ZA sitze. An dem Tag werde ich eh so nervös sein, daß ich einer Diskussion um die Kosten nicht mehr folgen können werde.... Verlegen

Viele Grüße
Nicole242
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Nubian
DMF-Mitglied
DMF-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.03.2007
Beiträge: 335
Wohnort: Kiel

BeitragVerfasst am: 04.11.07, 13:29    Titel: Antworten mit Zitat

Die Zähne werden von innen nach außen nummeriert.
1 ist also der erste SChneidezahn und 8 der Weißheitszahn.
Zuvorgestellt wird die Nummer des Quadranten. (Oben rechts = 1 Oben links = 2 Unten links = 3 Unten rechts = 4)

Der Eckzahn unten rechts wäre also 43.

Ruf doch einfach mal in der Praxis an und frag die Helferin, warum das kosten soll.
Kannst du auch mit ihr klären. Die wissen da eigentlich immer sehr gut bescheid.

Gruß, hEnning
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Christiane
DMF-Mitglied
DMF-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.10.2004
Beiträge: 902

BeitragVerfasst am: 04.11.07, 14:09    Titel: Antworten mit Zitat

hi,

also eine einseitige freiendsituation wird doch hier gerade durch die wurzelbehandlung vermieden! die elektronische wurzelkanalmessung sollte sicherlich nicht 400,- kosten ... ohnehin ist ja bei einer privatleistung vorher ein schriftlicher behandlungsvertrag vorzulegen, so dass man sich ja rechtzeitig über die GOZ-ziffern informieren könnte.

im übrigen ist die regelung doch wohl im grunde ohnehin schwachsinn - soll man sich nun die molaren ziehen lassen, nur weil eine lücke gerade noch nicht versorgt wurde, weil z.b. die kosten für ein implantat noch zusammengespart werden müssen oder eine kfo-behandlung geplant?

es kann ja wohl auch nicht sein, dass man sich - nur weil der 7er auf der seite fehlt - man sich den 6er bei bedarf ziehen lassen muss .... und man hinterher zwei implantate zahlen darf oder gar mit einer klammerprothese versorgt werden muss.

und ansonsten:

ich kann dir nur raten, zu einem endodontie-spezialisten zu gehen - dem normalen zahnarzt um die ecke solltest du gerade für eine wurzelbehandlung der molaren kein geld in die hand drücken. wenn du eine uniklinik mit zahnklinik in der gegend hast, frage doch vorher mal nach, ob man dies nicht dort durchführen lassen könnte!

gruß, christiane

ps: diese regelung wurde übrigens eingeführt, da die kassenzahnärztliche vereinigung keine höhere vergütung für wurzelbehandlungen an den molaren durchsetzen konnte - und zudem die qualität der behandlungen im sinne einer langfristigen erhaltung des zahnes nicht zufriedenstellend aussieht. da ist implantate setzen einfacher - und aufgrund privatabrechung auch lukrativer .....
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Nicole242
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.11.2007
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 04.11.07, 22:13    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Henning, hallo Christiane,

danke für die Erklärung Henning! Und für Eure Mails.

Mit der Helferin hatte ich schon gesprochen. Sie faselte irgendwas von "wenn auf dem Röntgenbild, das gemacht wurde, eine Entzündung zu sehen ist, zahlt die Kasse nicht". Ich verstand nur Bahnhof, da doch eine Wurzelbehandlung eine Entzündung quasi "voraussetzt".

Auch habe ich bisher nichts unterschreiben müssen, gehe aber davon aus, daß mir besagtes Schriftstück fünf Minuten vor der Behandlung in die Hand gedrückt wird. Böse

Ich habe eine Zusatzversicherung abgeschlossen, die allerdings erst Ende Februar greifen wird. Das blöde daran ist, daß man an Zahnarztpraxen gebunden ist, die mit der Versicherung zusammenarbeiten. Daher ist ein Wechsel nicht so einfach möglich. Traurig Ich werde es mir aber zumindest überlegen!

Danke noch einmal für Eure Hilfe!

Viele Grüße´
Nicole242
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Oli 2
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 07.11.2007
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 07.11.07, 16:35    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Nicole,
eine Wurzelbehandlung ist auch dann keine Kassenleistung, wenn der Behandler nicht garantieren kann, dass er sämtliche Wurzelkanäle exakt bis zur Wurzelspitze abfüllen kann. Das ist z.B. der Fall, wenn ein oder mehrere Wurzelanäle eine starke Krümmung aufweisen oder wenn sich der Durchmesser eines Kanals so stark verengt hat, dass der Zahnarzt mit seinen Instrumenten den Kanal nicht bis zur Wurzelspitze aufbereiten kann.
Unter diesen Voraussetzungen DARF der Zahnarzt den Zahn nicht als Kassenleistung abrechnen, auch wenn die anderen Voraussetzungen gegeben sind.


Gruß Oli
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Nicole242
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.11.2007
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 07.11.07, 22:29    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Olli,

na, das bringt doch Licht ins Dunkel. Smilie
Natürlich finde ich es nicht toll, daß ich dann quasi in den sauren Apfel beißen muß, aber so weiß ich wenigstens, WARUM ich das privat zahlen muß.

Ich werde die morgige Behandlung hoffentlich schmerzfrei überstehen und weiß nun auch besser Bescheid.

Danke Dir!

Gruß
Nicole242
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