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Ulla Schmidt will den Schnüffel- und Überwachungsstaat perfektionieren: Ärzte sollen Patienten mit „selbstverschuldeten Erkrankungen“ den Krankenkassen melden.
Dass diese Regelung in völlig anderen Gesetzen versteckt werden soll, ist einer ihrer üblen Tricks - die Parlamentarier sollen wohl die „Pflegereform“ wieder abnicken und hinterher lesen, was sie da beschlossen haben…
Diese Regelung wäre Wahnsinn aus mindestens vier Gründen.
1. Wie bereits mit zahlreichen anderen Methoden versucht Schmidt hier krampfhaft,
die ärztliche Schweigepflicht und den Datenschutz der Bürger endgültig zu knacken und
2. der gesetzlichen Risikoblindheit der „gesetzlichen “ Kassen abzuhelfen.
3. Auch ist nicht einzusehen, wieso Kassen sich von denunzierten Patienten ambulante Behandlungskosten erstatten lassen können sollen, die sie gar nicht bezahlt haben, denn alle ambulante Behandlung wird mit behandlungskosten-unabhängigen Kopfpauschalen „bezahlt“
4. Wo beginnt „selbst verschuldet“, und wo endet es ?
Das geht so alles nicht.
Zum Einen hat der Datenschutz der Bürger Grundrechtcharakter, und die Schweigepflicht steht mit klar definierten Ausschlüssen in unseren Berufsordnungen.
Zum Anderen würde die Einführung von selektiven Risiko-Ausschlüssen (in der PKV die vertraglich gesicherte Regel) die Kassen an einem Punkt den Versicherungen gleichstellen. Sie hätten den Namen „solidarisch“ dann endgültig nicht mehr verdient.
PR _________________ Von Fremdinteressen freie an Patienteninteresse orientierte eigene Meinung.
was ist das konkret für ein Vorhaben, was Frau Schmidt da plant (würde das gern selbst nachschlagen, da ich davon noch nichts gehört habe)? Wenn es so ist, dass die Bundesregierung Ärzte zum verlängerten Arm der Krankenkasse umbauen will, dann soll sie möglichst auch gleich eine Bedienungsanleitung mitliefern, was unter die Definition der "selbstverschuldeten" Krankheiten fällt und wie der Arzt das jeweils diagnostizieren soll (geht nämlich gar nicht) .
Verfasst am: 22.10.07, 12:07 Titel: Kann (Nettiquette...) leider nicht verlinken
aber gucken Sie mal unter Bundesärztekammer und Kassenärztliche Bundesvereinigung, beide haben gegen die Meldepflicht protestiert, der Sozialverband auch. Der Server des BMG schweigt sich zu dem Stichwort aus.
Das Stichwort "tattoo meldepflicht" führt zu weiteren Presseerzeugnissen.
PR _________________ Von Fremdinteressen freie an Patienteninteresse orientierte eigene Meinung.
Anmeldungsdatum: 01.11.2007 Beiträge: 297 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 01.11.07, 15:03 Titel:
Sicher kennen Sie § 52 SGB V:
"(1) Haben sich Versicherte eine Krankheit vorsätzlich oder bei einem von ihnen begangenen Verbrechen oder vorsätzlichen Vergehen zugezogen, kann die Krankenkasse sie an den Kosten der Leistungen in angemessener Höhe beteiligen und das Krankengeld ganz oder teilweise für die Dauer dieser Krankheit versagen und zurückfordern.
(2) Haben sich Versicherte eine Krankheit durch eine medizinisch nicht indizierte Maßnahme wie zum Beispiel eine ästhetische Operation, eine Tätowierung oder ein Piercing zugezogen, hat die Krankenkasse die Versicherten in angemessener Höhe an den Kosten zu beteiligen und das Krankengeld für die Dauer dieser Behandlung ganz oder teilweise zu versagen oder zurückzufordern."
In diesen Fällen bestehen aus guten Gründen keinerlei Ansprüche gegenüber der Solidargemeinschaft. Dementsprechend haben auch die Ärzte dazu beizutragen, dass es zu einer unberechtigten Leistungsinanspruchnahme nicht kommt.
Ulla Schmidt will den Schnüffel- und Überwachungsstaat perfektionieren: Ärzte sollen Patienten mit „selbstverschuldeten Erkrankungen“ den Krankenkassen melden.
Sind denn nicht min. 95% aller Unfaelle in irgendeiner Art selbstverschuldet?
Denn man haette ja auch im Bett liegen bleiben koennen, dann waere der Unfall bestimmt nicht passiert.
Daher, ist es wirklich Fraglich wo selbstverschuldet anfaengt und aufhoert. Denn wenn man mies ist, kann man dann auch die restlichen 5% die im Bett passieren als selbstverschuldet hinzuziehen, man haette ja aufstehen koennen.
Ja ich weiss der Beitrag ist ein wenig uebertrieben, aber wenn sowas durchkommt, dann wird es bestimmt eine Klagewelle geben, weil man nicht weiss wo selbstverschuldet anfaengt oder aufhoert. _________________ Viele Gruesse aus Texas
Anmeldungsdatum: 01.11.2007 Beiträge: 297 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 01.11.07, 20:03 Titel:
Vorsatz bedeutet Wissen und Wollen der Krankheit, und was medizinisch nicht indizierte Maßnahmen sind, wissen wir alle. Abgrenzungsprobleme sehe ich nicht.
In Abs. 2 ist ja schon ziemlich genau beschrieben was gemeint ist.
Und ganz ehrlich: Ich finde es gut, wenn man für die Kosten, die z. B. durch ein missglücktes Piercing entstanden sind, selber aufkommen soll. Wenn jemand aus Schusseligkeit in einen rostigen Nagel tritt, ist das schon was anderes. Finde ich.
Anmeldungsdatum: 15.02.2006 Beiträge: 1790 Wohnort: 49377 OM
Verfasst am: 01.11.07, 20:44 Titel:
Susanne.Reuter hat folgendes geschrieben::
Und ganz ehrlich: Ich finde es gut, wenn man für die Kosten, die z. B. durch ein missglücktes Piercing entstanden sind, selber aufkommen soll. Wenn jemand aus Schusseligkeit in einen rostigen Nagel tritt, ist das schon was anderes. Finde ich.
Oh jetzt wird es aber schwierig, schwierig. Wer darf denn die Grenzen fetslegen.....
Die Sache mit dem Piercing oder Tattoo finde ich nun mal zur Abwechslung eindeutig.
Für den Körperschmuck entscheide ich mich i. d. R. aus freien Stücken. Das ist etwas was ich mir selber "antue" und auch (normalerweise) bewusst und willentlich. Also kann ich auch was für die Folgen bzw. die Verantwortung selber übernehmen.
Ein Unfall ist ein Unfall. Eine Krankheit ist eine Krankheit. Das passiert (normalerweise) ja nicht weil ich es so entscheide. Habe ich da eine Willen bzw. kann bewusst etwas dafür?
Und die Sache mit dem "guten" und dem "schlechten" Kranken aus dem anderen Thread finde ich wirklich schwer. Weil für mich nicht eindeutig.
Wenn ich es richtig verstanden habe, ist das ja auch schon im Sozialgesetzbuch festgelegt.
Verfasst am: 01.11.07, 21:36 Titel: Im Sozialgesetzbuch festgelegt,
liebe Susanne, ist,
dass Behandlungen zur Behebung einer nicht durch Erkrankung verursachten Gesundheitsstörung nicht zulasten einer Kasse erfolgen dürfen.
Gemeint sind da Folgen von Unfällen oder Verbrechen. Für erstere haben Unfallversicherungen aufzukommen, wenn es die gibt. Oder der Unfallverursacher. Oder der Verbrecher. Sogar echte Selbstverstümmelungen können da gar nicht gemeint sein, denn wer sich die antut, hat eh eine Krankheit.
Im begründeten Zweifelsfall der Kasse hierzu (auf Befragen !) Auskunftspflichtiger ist nach geltendem Recht deren Mitglied. Dieses soll aber mit einer ungefragten M e l d e pflicht der Ärzte, gebrochen werden.
Dieses Gesetzesvorhaben ist, wie alles bei meiner Spezialfreundin Schmulla, eine Mehrzweckwaffe. Von den beabsichtigten Auswirkungen wird ein klein wenig in die Öffentlichkeit gebracht und der große Rest verschwiegen.
Ich jedenfalls traue dieser Dame samt ihrem Gefolge über k e i n e n Weg mehr.
PR _________________ Von Fremdinteressen freie an Patienteninteresse orientierte eigene Meinung.
Anmeldungsdatum: 01.11.2007 Beiträge: 297 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 04.11.07, 08:48 Titel:
PR, Sie scheinen an einem Ulla-Schmidt-Verfolgungswahn zu leiden. Es macht doch keinen Sinn, in jedem zweiten Beitrag die Gesundheitsministerin anzuschwärzen, ohne die Kritik im Konkreten zu benennen.
Im Übrigen ist nochmals auf Folgendes hinzuweisen:
Ärzte sollen nicht, wie im Ausgangspost behauptet, Patienten mit "selbstverschuldeten" Krankheiten melden. Denn der Leistungsausschluss im SGB V greift gar nicht für alle selbstverschuldeten Krankheiten. Selbstverschuldet sind z.B. auch durch Fahrlässigkeit verursachte Krankheiten, die man aber sinnvollerweise kaum aus dem Leistungskatalog ausnahmen kann, aus den schon diskutierten Gründen. Wenn sich die Krankheit aber jemand vorsätzlich zugezogen hat oder bei einer bestimmten Straftat, so wäre es strafbarer Betrug, wenn er diese auf Kosten der Kasse behandeln lassen wollte. Daher hat der Arzt, um sich hieran nicht zu beteiligen und wenn das für ihn offensichtlich ist, darauf hinzuweisen, dass eine Behandlung nur auf Privatrechnung erfolgen kann - oder zumindest den Fall der Kasse zu melden, damit diese gegebenenfalls beim Patienten Regress nehmen kann.
Und bereits heute müssen Patienten gemeldet werden, bei denen ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit vorliegt, weil dann nicht die GKV, sondern die GUV nach dem SGB VII leistungspflichtig ist. Auch das "geht so alles nicht", wenn man PR folgt. Der Unterschied zur hier diskutierten Konstellation ist aber nur, dass dann der Patient selbst leistungspflichtig ist.
Weder ethisch-moralische noch rechtliche Bedenken sind also zu erkennen. Es steht vielmehr zu vermuten, dass die Ärzteschaft ganz allgemein um ihre Privilegien fürchtet.
Anmeldungsdatum: 15.09.2004 Beiträge: 4711 Wohnort: Bad Nauheim
Verfasst am: 04.11.07, 12:40 Titel:
gesundbrunnen hat folgendes geschrieben::
Sie scheinen an einem Ulla-Schmidt-Verfolgungswahn zu leiden.
Bitte versuchen Sie im Stil freundlich und sachlich zu bleiben und nicht persönlich verletzend! Danke. _________________ Herzlichen Gruss
Ihr Achim Jäckel
www.medizin-forum.de
Verfasst am: 04.11.07, 13:27 Titel: Die Privilegien
sind Sie sicherlich so freundlich mir gleich zu erklären, liebe/r Frau/Herr Gesundheitskasse, und bitte auch, an welcher Stelle ich es an Konkretheit habe fehlen lassen.
Die fehlt dagegen völlig im Gesetzesvorschlag. Piercing und Tattoo sind da nur als Beispiele genannt, der beliebigen Ausweitung der Qualifizierung "selbstverschuldet" durch den Gesetzgeber steht nichts im Wege.
Ich nehme an, Ihnen ist auch aufgefallen, dass es einen kleinen Unterschied macht, ob ich einen Patienten darauf hinweise, dass er dies oder jenes nicht auf Kasse kriegt, das also selber zahlen muss - und einer gesetzlich geregelten Pflicht des Arztes zum Verpfeifen des Patienten bei der Kasse, nicht wahr ?
Soweit mir aus meiner chirurgischen Assistentenzeit vor 30 Jahren noch erinnerlich melde ich einen Arbeitsunfall oder eine Berufserkrankung bei der Berufsgenossenschaft. Die Kasse kriegt davon nur ein Kreuzelchen zu sehen, falls eine Krankschreibung fällig ist. Kann sein auch, falls ein Rezept nötig ist. Ansonsten ist die Kasse in keiner Weise involviert, bevor das BG-liche Heilverfahren nicht abgeschlossen ist. Ist das heute anders ?
Kasse nimmt Mitglied in Regreß ?
Haben Sie die Hühner eben nicht auch kichern gehört ?
Erstens: hab ich noch nie nie erlebt. Zweitens wäre völlig ungerechtfertigt, das Wort Regreß im Fall einer ambulanten ärztlichen Leistung überhaupt zu verwenden, denn die Kasse hat dafür ja gar nichts (0,0 €, Null, nix, nada) gezahlt, sondern für dieses Mitglied (einschließlich seiner beliebig vielen Familienmit-"Versicherten") wie für alle anderen Mitglieder eine einzige Jahrespauschale zwischen 220 und 510 Euronen.
Ich hab weder rechtliche noch moralische Bedenken geltend gemacht sondern Unverschämtheit, Augenwischerei und Volksverdummung auch so genannt.
PR _________________ Von Fremdinteressen freie an Patienteninteresse orientierte eigene Meinung.
Anmeldungsdatum: 01.11.2007 Beiträge: 297 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 04.11.07, 14:02 Titel:
Ein Regress der Kasse ist nach § 52 SGB V doch möglich ("beteiligen", "zurückfordern"). Das geht aber nur, wenn der Arzt das meldet, andernfalls hat doch die Kasse k.A. davon, dass sie zurückfordern oder beteiligen lassen darf.
Dass der Gesetzgeber den Selbstverschuldensbegriff über die in § 52 SGB V geregelten Fälle hinaus ausweiten wollte, ist mir nicht bekannt und meines Erachtens auch nicht geplant. Das aktuelle Vorhaben dient doch hauptsächlich dazu, von der Regelung auch in effizienter Weise Gebrauch machen zu können.
Dass der Arzt den Patienten soll "verpfeifen" müssen, ist nunmal die Konsequenz davon, dass die Kasse im Rahmen des § 52 SGB V ein gewisses Ermessen hat. Wer alle Eventualitäten vermeiden will, zeigt seine Chipkarte dann gar nicht erst vor. Wer's trotzdem tut, muss halt damit rechnen, dass die Kasse Regress nimmt. Insofern entscheidet jeder selbst, ob er sich verpfeifen lassen will oder nicht.
Zum Thema GUV: Sehr häufig ist zunächst noch unklar, ob ein Versicherungsfall nach dem SGB V oder VII vorliegt. Deshalb werden in entsprechender Weise alle beteiligt.
Die von Ihnen genannte Trias "Unverschämtheit, Augenwischerei und Volksverdummung" kann ich daher nach wie vor nicht erkennen.
Im Übrigen scheinen Sie Frau Schmidt einfach nicht zu mögen. Das steht Ihnen ja frei, aber über die Sachfragen lässt sich ergiebiger diskutieren als persönliche Aversionen an solchen Sachfragen festgemacht werden können.
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