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Verfasst am: 02.01.05, 15:25 Titel: Durchs Physikum gefallen und zum 2. Termin nicht fertig
Hallo,
ich bin im Herbst durchs Physikum gefallen und dann krank geworden. Daher kann ich mich zum Frühjahr nicht anmelden.
Wird es für mich ein Problem sein, wenn ich erst im Herbst den zweiten Versuch starte und so lange immatrikuliert bleibe?
((Bafög beziehe ich nicht.))
Da müssten Sie einmal in die Studien- und Prüfungsordnungen Ihres Fachbereiches schauen, möglicherweise sind ja bei Wiederholungen bestimmte Fristen einzuhalten oder es gibt Zwangsanmeldungen zu den Prüfungsterminen.
Ob eine durch Attest belegbare Krankheit als Entschuldigung gelten kann, klären Sie am besten in der studentischen Fachschaft oder mit der Studierendenvertretung. Möglicherweise kann man Ihnen dort auch im Streitfall einen Rechtsbeistand vermitteln.
Verfasst am: 03.01.05, 23:29 Titel: Re: Durchs Physikum gefallen und zum 2. Termin nicht fertig
Hallo Gast!
Ich habe noch nach der alten AppO studiert, aber diesbzgl. dürfte sich nicht viel geändert haben.
Soweit ich weiß, gibt's da keine Probleme! Die Immatrikulation ist nur bei BaföG von Bedeutung! Hier kann ggf. ein nötiger Leistungsnachweis fehlen, wenn Sie ein Jahr praktisch nicht studieren.
Ansonsten brauchen Sie dadurch keine großen Nachteile fürchten, bis auf die Studiendauer, die sich verlängert.
Sollten Sie jedoch bereits für das Frühjahr angemeldet sein, dann müssen Sie rechtzeitig ein Ärztliches Attest beim zuständigen Landesprüfungsamt (LPA) einreichen, damit dies nicht als Fehlversuch gewertet wird, denn dann hätten Sie ja nur noch eine letzte Chance.
Wichtige Infos zu diesen Fragen erhalten Sie
- bei der örtlichen Medizin-Fachschaft
- Studiendekanat
- LPA
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