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Welchen Hintergrund hat Ihre Frage ?
Was genau wollen Sie wissen ?
Die "Gefahren" der Röntgenstrahlung sind immer im Verhältnis zu dem Erkenntnisgewinn der Untersuchung zu sehen.
Theoretisch kann schon die erste und einzige Röntgenuntersuchung der Lunge zu einem Erbschaden führen. Was aber, wenn der Verzicht auf diese Aufnahme zur Nicht-Diagnose einer Lungenerkrankung führt ? Am Ende stirbt man dann, weil der Lungentumor nicht gefunden wurde...
Regelmäßiges Fliegen erzeugt eine vielfach höhere Strahlenbelastung, als so mancher schwerkranke Patient in seinem Leben auf der Erde jemals abbekommt.
Wichtig ist, daß die Anwendung der Röntgenstrahlung aufgrund einer gezielten, kritisch abgewogenen Fragestellung erfolgt.
Generell ist zu sagen: Rein theoretisch kann man schon an den Folgen der ersten und einzigen Röntgenaufnahme schwer erkranken, ja sogar sterben. Das Risiko wächst natürlich mit der Häufigkeit.
Insgesamt ist das Risiko aber - im Verhältnis zu all´ den anderen Gefahren um uns herum (Straßenverkehr!!!) - als sehr gering einzustufen.
Hintergurnd meiner Frage ist, dass vor ca. 1 Jahr eine Knochendichtemessung (CT im Lendenwirbelbereich) bei mir durchgeführt wurde (1- 2 Jahre davor hatte ich bereits eine CT der Nieren).
Nach dieser Knochendichtemessung bekam ich einen Ausschlag (Dermatitis) im Gesicht, die ich bis heute nur mit kortisonhaltiger Salbe in den Griff bekomme.
Kann diese Röntgenbelastung eventuell zu Schädigungen der Niere oder anderen Organen führen und sich dann nach außen durch Hautrötungen zeigen?
Eine sog. "Strahlendermatitis" als Hauterscheinung tritt meines Wissens (bin kein Radiologe!) nur nach unsachgemäßer Strahlenanwendung auf.
Bei den von Ihnen beschriebenen Untersuchungen ist eher nicht damit zu rechnen.
Nierenfunktionsstörungen werden z.B. von Kontrastmittel verursacht, das zur besseren Darstellung der inneren Strukturen verwendet wird. Beim "nierengesunden" Pat. sollten normale Dosierungen des Kontrastmittels allerdings keine Probleme verursachen.
Für weitergehende Auskünfte müßte man aber Ihre gesamte Krankengeschichte kennen.
Gruß
Dr. A. Flaccus _________________ Dr. A. Flaccus
Facharzt für Anästhesie
- Notfallmedizin -
DMF-Moderator
bei der Knochendichtemessung habe ich keine Kontrastmittel erhalten. Allerdings habe ich schon über 15 Jahre lang (vielleicht auch schon länger) einen erhöhten Kreatininwert (1,25 - 1,3).
Diesbezüglich scheint meine Niere nicht 100 %ig zu funktionieren, ist anscheinend schon vorbelastet.
Übrigens, die Knochendichtemessung ergab, dass eine Osteoporose vorliegt. Ich bin männlich und 43 Jahre. Ich rauche nicht und trinke fast keinen Alkohol. Die Untersuchungen ergaben, dass bis auf die Niere (Eiweiß im Urin) und Vitamin D Mangel alles ok ist.
Komisch ist nur, dass ich die Hautprobleme nach der Knochendichtemessung bekommen habe.
eine (Strahlen-)dermatitis im Gesicht wird nicht durch eine Untersuchung im LWS-Bereich verursacht. Wenn überhaupt, dann lokal, dort, wo die Strahlung auftritt und auch dann eher nur bei therapeutischen Dosen im Sinne einer Bestrahlung.
Gerade eine Knochendichtemessung per CT ist mit einer minimalen Dosis realisierbar, da nur 3-4 repräsentative Schichtbilder durch die Wirbelkörper gemacht werden. Die Untersuchung der Nieren dürfte mit einer wesentlich höheren Dosis verbunden gewesen sein, die aber zur Diagnostik sicher vertretbar war (oder wurden diese Bilder "nur mal so" gemacht?).
Ein Kreatinin-Wert <1,5 ist für die meisten Kliniken für eine Kontrastmittelgabe unbedenklich.
wer informiert objektiv über die Gefahren des alltäglichen Lebens? Keiner. Ist auch gut so, denn sonst würde ich früh gar nicht mehr ins Auto steigen .
Um die Frage, denn es ist ja eine, dennoch zu beantworten: Ihr Arzt informiert Sie, entweder aktiv, indem er Ihnen Nutzen und Risiken aufzeigt, oder passiv, indem er den Nutzen der Untersuchung gegen die Risiken abwägt und eine Überweisung schreibt. Der Radiologe selbst, indem er Sie vor der Untersuchung einen Behandlungsvertrag (Anamnesebogen, Aufklärungsbogen usw.) unterschreiben läßt, welcher i.d.R. auch Hinweise auf die Gefahren von Röntgenstrahlen enthält. Nicht zuletzt durch den Gesetzgeber, der Sie auf Wunsch gern über sein Bundesamt für Strahlenschutz informiert und auch über die Einhaltung der Grenzwerte wacht.
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