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Hallo!
Es würde mich sehr freuen, wenn jmd. zu folgendem Thema Auskunft geben könnte:
Ein Selbständiger kündigt seine gesetztliche Krankenversicherung. Dann ist er einige Monate NICHT versichert und hat aber in der Zeit auch KEINEN Arzt besucht. Zum Januar 2009 (Versicherungsplicht f. Selbständige) lässt er sich dann privat versichern.
Die Frage ist jetzt: Muss man tatsächlich die nicht gezahlten Beiträge rückwirkend (an seine letzte gesetzl. KV?) zahlen, auch wenn man in diesem Zeitraum bei keinem Arzt war?
Sicher, man ist seit 1. April versicherungspflichtig - aber muss man tatsächlich im o. g. Fall RÜCKWIRKEND zahlen?
Von KV u. Patientenberatung hörte ich leider Unterschiedliches...
ja, grundsätzlich müsste sich diese Person jetzt bereits am dem 01.04.2007 versichern. Sobald wieder eine Krankenversicherung aufgenommen werden soll, sollte diese Krankenkasse an die letzte GKV verweisen, diese müsste dann ab dem 01.04.2007 eine Mitgliedschaft durchführen. Die Beiträge sind dann grundsätzlich ab dem 01.04.2007 zu zahlen.
Inwiefern die letzte Krankenkasse in ihrer Satzung Regelungen hat, nach welcher Beiträge (teilweise) erlassen werden können, wenn man sich erst später meldet, müsste man bei dieser Krankenkasse erfragen.
Vielen Dank für die Antwort!
Dann hat also jede Krankenkasse andere Satzungen?
Allerdings gilt das Gesetz ja für alle Bürger aller gesetzlichen Krankenkassen - da müsste es ja schon eine einheitliche gesetzliche Regelung geben....
Wobei ich mich eben frage, mit welcher Begründung man nicht gezahlte Beiträge an eine Krankenkasse - die man ja gekündigt hat - "rückwirkend" zahlen sollte, wenn man zwischenzeitl. bereits in einer PK ist...
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