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Verfasst am: 15.12.07, 18:58 Titel: Frage zur Schweigepflicht
Was beinhaltet diese?
Wenn ich mit einem Arzt eine womögliche Krankheit diskutiere, die im Falle, dass ich sie wirklich haben sollte negative Auswirkungen hätte wegen der Versicherung kann ich dann von dem Arzt verlangen, dass er diese nicht in den Diagnosen erwähnt? Oder schreibt der diese dann sofort rein selbst wenn nicht einmal klar ist ob man sie überhaupt hat.
Verfasst am: 15.12.07, 21:08 Titel: Kommt ganz drauf an...
Hallo otto,
100% weiß ich das jetzt nicht, aber es ist sehr gut möglich, dass er die Diagnose nicht erwähnen muss bei der Krankenkasse, wenn er dich diesbezüglich nicht behandelt...
Denn wenn ein Arzt Geld von der Kasse für Behandlungen oder medikamentöse Verordnungen fordert, dann verlangt die Krankenkasse einen Grund dafür, da sie ansonsten nicht bezahlt...
völlig richtig: Wenn bestimmte - Kosten verursachende - Verfahren nötig sind, dann darf die Kasse sehr wohl erfahren, wofür das sein soll.
Aber: Abklärung ist noch keine Diagnose!
Und ansonsten ist der Arzt absolut zur Verschwiegenheit verpflichtet. Es sei denn, der Patient entbindet ihn davon. Was viele nicht wissen: Das gilt sogar gegenüber anderen Ärzten oder Krankhäusern!
Kniffelig wird es, wenn ein neuer Versicherer nach "Vorerkrankungen" fragt und alte Unterlagen / Schweigepflichtsentbindungen fordert. Hier setzt man beim "Verschweigen" evtl. den Versicherungsschutz auf´s Spiel.
Wenn sich die Diagnose allerdings nicht bestätigt, muß m.E. auch niemand erfahren, das jemals danach gesucht wurde.
Gruß
Dr. A. Flaccus _________________ Dr. A. Flaccus
Facharzt für Anästhesie
- Notfallmedizin -
DMF-Moderator
Hi!
Das hieße, dass man mit einem Arzt schon darüber reden könnte und ihn fragen könnte, ob er eine Untersuchung bezüglich einer Krankheit machen würde oder nicht, ohne dass er dann gleich reinschreibt "Verdacht auf......"
Kniffelig wird es, wenn ein neuer Versicherer nach "Vorerkrankungen" fragt und alte Unterlagen / Schweigepflichtsentbindungen fordert. Hier setzt man beim "Verschweigen" evtl. den Versicherungsschutz auf´s Spiel.
Hallo!
Ich bin nicht sicher, ob ich Sie richtig verstehe. Meinen sie den Arzt, der etwas verschweigt (heißt das, dass die Versicherung all meine Ärzte abklappert und von denen verlangt, dass sie alles sagen was sie wissen??] oder meinen Sie, dass ich, wenn mich die Versicherung fragt sogar erzählen muss, dass ich eventuell einen Verdacht habe, dass ich Krankheit XY haben könnte? Wieso muss ich denen das sagen? Ich kann ja 100 Annahmen haben und muss deswegen noch lange nicht diese Dinge auch haben. Das wäre ja total irre, wenn ich denen alles sagen müsste, was ich jemals befürchtet habe, dass ich es haben könnte.
Also mal ein Beispiel:
Ich gehe zum Arzt und berichte ihm, dass ich ein Stechen am Herz habe und frage ihn, ob das eine KHK sein könnte. Ich frage ihn, ob er das abklären lassen würde und sage zu ihm, dass so eine Diagnose für mich schlecht wäre und dass ich daher erstmal fragen wollte ob es überhaupt etwas bringt wenn ich das näher untersuchen lassen. Er sagt ja oder vielleicht auch nein und das war es dann.
Muss der Arzt das jetzt erwähnen oder kann ich ihm sagen, dass davon nichts in der Diagnose stehen darf?
Kann man mit einem Arzt sowas überhaupt besprechen von wegen Versicherung und so?
Das Beispiel ist jetzt nicht so günstig gewählt, weil man bei einer KHK ja auf jeden Fall etwas machen müsste. Ich rede aber eher von einer Krankheit wo man sowieso nichts gegen machen kann. Dann stellt sich nämlich die Frage, ob eine Diagnose etwas bringt oder ob man sich dadurch nicht einfach nur schadet...
Anmeldungsdatum: 14.02.2005 Beiträge: 2556 Wohnort: USA
Verfasst am: 15.12.07, 23:01 Titel:
0tt0 hat folgendes geschrieben::
Ich rede aber eher von einer Krankheit wo man sowieso nichts gegen machen kann. Dann stellt sich nämlich die Frage, ob eine Diagnose etwas bringt oder ob man sich dadurch nicht einfach nur schadet...
Wenn man eh nichts machen kann, dann braucht man sich deswegen doch auch nicht untersuchen zu lassen, oder?
Also ich verstehe deine Fragestellung nicht so ganz. _________________ Viele Gruesse aus Texas
Ich weiß nun auch nicht so recht, worauf Sie hinauswollen, aber Fakt ist:
Die neue Versicherung verlangt von Ihnen eine Schweigepflichtsentbindung gegenüber allen Ärzten, die Sie behandelt haben.
Und die werden dann nach Diagnosen gefragt - ggfs. können dann aber auch "verdachtsdiagnosen" genannt werden. Sicher wäre ich mir da nie.
Um bei Ihrem Beispiel zu bleiben: Sie beschreiben mit Brustschmerz und Luftnot dringende Anhaltspunkte für eine KHK, weigern sich aber, EKG oder andere Untersuchungen machen zu lassen. Dann ist der Vermerk "V.a. KHK" in der Akte sehr wohl gerechtfertigt. Und m.E. auch die Weitergabe bei vorhandener Schweigepflichtsentbindung.
Man darf nicht vergessen: Im Schadenfall wird die Versicherung Himmel und Hölle in Bewegung setzen, um evtl. eine große Summe nicht zahlen zu müssen. Wenn sich nachweisen läßt, daß etwas verschwiegen wurde, ist der Fall schnell erledigt - und zwar für Sie...
Aber zurück zum Thema. Es hängt sicher sehr von der Art der Erkrankung ab, um hier genauere Aussagen treffen zu können.
Gruß
Dr. A. Flaccus _________________ Dr. A. Flaccus
Facharzt für Anästhesie
- Notfallmedizin -
DMF-Moderator
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