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Mein Hausarzt will mir eine neue Verordnung für KG erst ausstellen, wenn der Therapiebericht des Letztbehandelnden vorliegt (letzter Behandlung Tag etwa vor 4 Wochen). Leider handelt es sich dabei um eine behördenähnliche Organisation, nachdem ich tatsächlich irgendwann jemand halbwegs zuständigen an der Strippe hatte, hieß es „kann eigentlich nicht sein ... Suchauftrag in unserem Archiv veranlasst“ Die zeitliche Bedeutung der Abschiedsfloskel „Schöne Feiertage“ ist mir erst im Nachhinein bewusst geworden...
Momentan bin ich wegen meines Badscheibenvorfalls mal wieder AU. Die Utopie, einen Thera zu finden, der dieses Jahr noch eine Behandlung beginnt, hab ich noch nicht begraben. Welche Möglichkeiten bleiben, zeitnah an das begehrte Weihnachts-Rezept zu kommen???
Hallo,
Sie können Ihrem Hausarzt sagen, dass der Bericht nachgereicht wird. Dann könnte er auch schon das Folgerezept ausstellen, nur Sie müßten sich dann auch kümmern, damit der Arzt den Bericht auch bekommt.
Was war das für eine "behördenähnliche" Einrichtung? Wenn der Arzt ankreuzt: Therapiebericht JA, muss dieser auch geschrieben werden. Aber wußten Sie, dass die Therapeuten das umsonst machen müssen? Sie bekommen für diese Berichte kein Geld, lediglich die Briefmarke, die benötigt wird, um den Bericht dem Arzt zu senden, wird erstattet. Irgendwann ist darüber jeder gefrustet...Das soll jetzt keine Entschuldigung sein..
Viele Grüße
Johanna Seeländer B.A.
Physiotherapeutin
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