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Verfasst am: 03.01.08, 20:03 Titel: Im Prinzip sicherlich wenn
das nach einem ungefälschten Rezept von einem Arzt aussieht.
Der Apotheker tut sich sicherlich leichter,
wenn er Sie sowieso schon kennt,
und wenn es sich nicht grad um irgend ein fürchterliches Medikament handelt.
Es wird immer wie ein Privatrezept behandelt werden, d.h. Sie müssen selber zahlen (und nachher mit Ihrer Kasse um Erstattung streiten, falls sie in einer Kasse sind)
PR _________________ Von Fremdinteressen freie an Patienteninteresse orientierte eigene Meinung.
Solange die hierzulande notwendigen Angaben auf der Verschreibung zu finden und zu entziffern sind, sähe ich kein Problem für eine Gültigkeit der Verordnung.
Lässt sich eben nur im Zweifelsfall bei einem Nicht-EU-Land meist äußert schwer nachprüfen, inwiefern die verschreibende Person tatsächlich verschreibungsberechtigt ist.
Das ganze dann allerdings tatsächlich nur auf 100% private Kosten des Patienten.
Ganz vielen lieben dank für eure Antworten. Mittlerweile habe ich von einer befreundeten Apothekerin, die bei der Apothekerkammer für mich angerufen hat, erfahren, daß Rezepte aus Drittländern nicht beliefert werden dürfen, sondern nur Rezepte aus EU-Ländern.
Genauer gesagt:
- EU
- EWR (dh zusätzlich Island, Liechtenstein, Norwegen)
- Grenzärzte eines nicht EU-Landes, falls bilaterale Abkommen bestehen (Schweiz)
- alle andere ausländischen Ärzte nur bei Genehmigung durch eine deutsche Behörde.
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