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Aufklärungspflicht bei Versandapotheken

 
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Helmes63
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Anmeldungsdatum: 24.08.2006
Beiträge: 294
Wohnort: Nörvenich

BeitragVerfasst am: 03.01.08, 17:13    Titel: Aufklärungspflicht bei Versandapotheken Antworten mit Zitat

Sehr geehrte Fachforenexperten,

... da bei Versandapotheken keine Aufklärungs- und Beratungspflicht besteht gibt es sicherlich auch Gefahren im Rahmen der hier vorliegenden Selbstmedikation.

Frage: Gibt es bei den großen Versandapotheken nicht wenigens eine Beratungshotline inbound, um über diesen Weg diesem Anspruch wenigstens auf freiwilliger Basis gerecht zu werden. Nach mir vorliegenden Kenntnissen gibt es dergleichen bisher nicht bei diesem neuen Marktsegment ...
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Schnatti
DMF-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 20.10.2006
Beiträge: 319
Wohnort: Leipzig

BeitragVerfasst am: 03.01.08, 17:28    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ein Versand von apothekenpflichtigen Arzneimitteln darf nicht erfolgen, wenn keine telekommunikative Möglichkeit zur Beratung besteht.
Ist dies nicht der Fall, dürfte eine Versandhandelserlaubnis nicht bewilligt werden.

Gruß,
Schnatti
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Dr. A. Flaccus
DMF-Moderator


Anmeldungsdatum: 06.03.2005
Beiträge: 3181
Wohnort: Hildesheim

BeitragVerfasst am: 03.01.08, 17:29    Titel: Antworten mit Zitat

Guten Tag!

Gleich bei der ersten von mir gewählten Versandapotheke wurde ich fündig:

Servicehotline von 8 bis 20 Uhr (Apotheker und pharm. Fachpersonal).

Damit dürfte die Frage beantwortet sein.

Gruß
Dr. A. Flaccus
_________________
Dr. A. Flaccus
Facharzt für Anästhesie
- Notfallmedizin -
DMF-Moderator
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