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Über die "Piillenskandale"
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Interessierte987
Gast





BeitragVerfasst am: 14.03.08, 16:14    Titel: Antworten mit Zitat

bei einer unterleibsentzündung hätte man doch symptome.
und hat man bei diesen kl. endometrioseknoten symptome?
und würden diese knötchen nicht spätestens beim nächsten ultraschall gesehen werden. wo bei dies kleinen dinger vielleicht eh nicht jeder arzt tasten kann.

also ich glaube dass die meisten je nachdem wie lang der weg zur praxis ist mit voller blase ankommen. problematisch würde es nur wenn dann auch noch gleich ein abstrich gemacht werden müsste.

die tastuntersuchung alleine ist also unbrauchbar. vielleicht lesen das hier ja ein paar und wissen dann ob der arzt alles richtig macht.

und kann dieser vag-ultraschall regulär mit der kasse abgerechnet werden?
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dora
DMF-Mitglied
DMF-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.12.2006
Beiträge: 1319

BeitragVerfasst am: 14.03.08, 16:42    Titel: Antworten mit Zitat

Interessierte987 hat folgendes geschrieben::


also ich glaube dass die meisten je nachdem wie lang der weg zur praxis ist mit voller blase ankommen. problematisch würde es nur wenn dann auch noch gleich ein abstrich gemacht werden müsste.

deshalb hängt bei meinen Gyn ein Schild in Wartezimmer :
Bitte vor der Untersuchung die Blase entleeren

Interessierte987 hat folgendes geschrieben::

und kann dieser vag-ultraschall regulär mit der kasse abgerechnet werden?


Als Vorsorgeuntersuchung muss man das selbst bezahlen

Gruß dora
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Interessierte987
Gast





BeitragVerfasst am: 14.03.08, 16:56    Titel: Antworten mit Zitat

es ging hier gerade um eine alternative zum vag-ultraschall und zur tastuntersuchung!!!!!
ist schon klar, dass man für die anderen untersuchungen sich "erleichtert" haben sollte!
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Dr.med.Holger Fischer
DMF-Moderator


Anmeldungsdatum: 31.01.2007
Beiträge: 5404
Wohnort: 87452 Altusried

BeitragVerfasst am: 14.03.08, 17:16    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
der Abdominalultraschall ist in keinster Weise eine Alternative, es wäre ein Rückschritt in alte Zeiten ( in unserem Fach). Bezüglich technischer Neuheíten, die in einer normalen Gyn-Praxis zur Anwendung kommen, ist die Erfindung und Einführung der Vaginalsonde seit über 20 Jahren die beste Errungenschaft und kann durch nichts übertroffen werden.
Wie ich schon erwähnte, könnte die Vaginalultraschalluntersuchung größtenteils die bimanuelle Untersuchung ersetzen, aber es gibt auch Krankheitsbilder, die eben nur durch die konventionelle Untersuchung zu erkennen sind. Wir sollten das Thema nicht weiter vertiefen, da dies hier sowieso nicht das richtige Unterforum hierfür ist und auch non wenigen Userinnen angeklickt wird. Wir haben uns inzwischen sowieso vom Forum " Gesundheitspolitik " weit entfernt.
_________________
Grüße Dr. Fischer
Unter Bezugnahme auf § 7 (3) der Berufsordnung für Ärzte ist mein Beitrag eine Stellungnahme,die auf den vorliegenden Angaben beruht .Sie ersetzt aber nicht die persönliche Beratung, Untersuchung und Behandlung durch Ihren Arzt.
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H.S.
DMF-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 11.02.2008
Beiträge: 152

BeitragVerfasst am: 14.03.08, 18:01    Titel: Antworten mit Zitat

Interessierte987 hat folgendes geschrieben::
und kann dieser vag-ultraschall regulär mit der kasse abgerechnet werden?


Das würde mich auch einmal sehr interessieren. Und falls nein, warum nicht, wenn es doch eine so gute Methode ist?
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Interessierte987
Gast





BeitragVerfasst am: 14.03.08, 18:25    Titel: Antworten mit Zitat

das habe ich schon kapiert, dass es eine schlechte alternative ist.
es war nur eine reaktion auf den beitrag von dora.

im vergleich dazu ist aber die tastuntersuchung wohl noch schlechter, auch wenn sie sagen, dass man da bestimmte dinge noch erkennen könnte. ich habe ja im letzten beitrag schon angezweifelt das alle ärzte das dann auch wirklich ertasten können.
aber das muss dann wohl jeder arzt mit sich selber ausmachen, ob er wirklich noch was ertastet, was man im ultraschall nicht gesehen hat.

stimmt es nun dass dieser vag-ultraschall nicht von der kasse bezahlt wird?
und das ist sehr wohl eine gesundheitspolitische frage.
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dora
DMF-Mitglied
DMF-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.12.2006
Beiträge: 1319

BeitragVerfasst am: 14.03.08, 19:33    Titel: Antworten mit Zitat

hallo

wenn der Ultraschall als Vorsorge gemacht werden soll, muss man den selbst bezahlen.Wenn Beschwerden vorliegen, die eine solche Untersuchung erfordern, wird er auf Kassenkosten durchgeführt.
Das kann man aus dem Link hier entnehmen

http://www.barmer.de/barmer/web/Portale/Versichertenportal/Gesundheit_20und_20Krankheit/Lexikon_20Diagnose_20und_20Behandlung/Eintr_C3_A4ge/Vaginalsonografie.html
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dora
DMF-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.12.2006
Beiträge: 1319

BeitragVerfasst am: 14.03.08, 20:21    Titel: Antworten mit Zitat

hallo

wenn der Ultraschall als Vorsorge gemacht werden soll, muss man den selbst bezahlen.Wenn Beschwerden vorliegen, die eine solche Untersuchung erfordern, wird er auf Kassenkosten durchgeführt.
Das kann man aus dem Link hier entnehmen

http://www.barmer.de/barmer/web/Portale/Versichertenportal/Gesundheit_20und_20Krankheit/Lexikon_20Diagnose_20und_20Behandlung/Eintr_C3_A4ge/Vaginalsonografie.html
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Interessierte987
Gast





BeitragVerfasst am: 14.03.08, 23:03    Titel: Antworten mit Zitat

das ist ja so nett von den krankenkassen dass sie uns einen abstrich UND eine so tolle tastuntersuchung als ernsthafte krebsvorsorge schenken... Böse

ab 30 dann eine brustabtastung inklusive. da freut man sich doch...

am besten man zahlt gleich alles selbst.

ein vaginaler ultraschall mit IGEL abgerechnet kostet 50 EUR.
und thinprep-pap kostet auch ca. 50 euro
die wattestäbchen-methode ist ja im vergleich zu thinprep auch unbrauchbar.

das wären dann also pro jahr 100 euro um wirklich sicher zu sein. unglaublich.
war mir ja schon klar dass es eine zwei-klassen-medizin gibt aber wenn man dann wieder näher drüber nachdenkt ist man geschockt. vor allem weil es leute gibt die sich diesen "zusätzlichen luxus" nicht leisten können!

aber dann mal nochmal zurück zur pille:
das heißt ja dass dieser vaginale ultraschall auch bei mädchen/frauen die die pille nehmen nicht normal abgerechnet wird. und das heißt wiederum das ein großteil der frauen eine untersuchung bekommt die alleine absolut nichts bringt!
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Dr.med.Holger Fischer
DMF-Moderator


Anmeldungsdatum: 31.01.2007
Beiträge: 5404
Wohnort: 87452 Altusried

BeitragVerfasst am: 15.03.08, 08:19    Titel: Antworten mit Zitat

Guten Morgen,
nochmal im Klartext:
Pfeil im Rahmen der Krebsfrüherkennung ( Krebsvorsorge) ist der US keine Kassenleistung,d.h also:
Pfeil entweder man macht ihn nicht und verläßt sich nur auf seine Finger
Pfeil oder man bietet ihn als Selbstzahlerleistung an ( IGEL)
Pfeil oder man macht ihn einfach gratis
Pfeil hat man keine Erkrankung, sondern kommt zu einer normalen Routineuntersuchung im Rahmen der z.B. Empfängnisregelung, hat also keine Beschwerden, gibt es wieder die Möglichkeiten wie oben. Persönlich bin ich der Meinung, man sollte ihn aus den in den anderen Beiträgen erwähnten benefits umsonst machen-aber das muß jeder Frauenaarzt halten wie er will.
Pfeil führen Beschwerden zu einem Frauenarzt, ist der US eine Kassenleistung.
zu H.S.
zweifelsfrei ist der Vaginalultraschall eine hervorragende Methode, aber leider ist es eben nun in unserem Gesundheitssystem so-und das wissen Sie doch besser als ich- daß die Geldmittel für eine optimale Versorgung fehlen und auch der Patient auf diese optimale Versorgung keinen Anspruch hat laut SGBV.
zu Interessierte:
das wird Sie jetzt wundern, daß Sie nur Anspruch auf eine mittelmäßige Versorgung haben. Sie finden im Gesetzestext das Wort " ausreichend"-also werden Sie -in Schulnoten ausgedrückt- nach Note 4 behandelt, meinetwegen nach Note drei. Wenn Ärzte darüber hinaus handeln, z.B. zu viele Leistungen erbringen, werden diese budgetiert, gestrichen oder man muß vor einer Prüfungskommission antanzen und einzeln belegen, warum diese und jene Leistung erbracht wurde. Lassen Sie sich das und unser Sozialgesetzbuch mal von H.S. näher erklären. Dann stehen Ihnen die Haare zu Berg.Aber es gibt zum Glück noch genügend Ärzte, die sich durch ein solches Reglement nicht knebeln lassen und ihren IIdealismus nicht nehmen lassen, auch bereit sind, Leistungen umsonst zu erbringen und Einsatz und Engagement haben, auch wenn es einem nur die Patienten danken-und deshalb allein lohnt es sich- das System aber einem dabei sehr genau auf die Finger sieht.
_________________
Grüße Dr. Fischer
Unter Bezugnahme auf § 7 (3) der Berufsordnung für Ärzte ist mein Beitrag eine Stellungnahme,die auf den vorliegenden Angaben beruht .Sie ersetzt aber nicht die persönliche Beratung, Untersuchung und Behandlung durch Ihren Arzt.
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Interessierte987
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BeitragVerfasst am: 15.03.08, 13:41    Titel: Antworten mit Zitat

den gesetzestext von wegen ausreichender versorgung hab ich schon mal gelesen. Traurig
es ist einfach eine vera...
und die leute werden damit noch in sicherheit gewogen, weil sie ja bei der "vorsorge" waren.
z.b. auch bei der darmkrebsvorsorge muss man sich entscheiden ob man EINE darmspiegelung macht oder alle 2!jahre einen hämocult macht, welcher auch noch total veraltet ist.
armes deutschland. andere länder überholen uns. die führen z.b. den thinprep als standard ein, weil es erwiesenermaßen besser ist.
und trotzdem steigen die beiträge bzw. man zahlt und zahlt.

und privat versichern darf man sich erst ab einer bestimmten einkommensgrenze sonst könnte der "schutz" ja nicht da sein.
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gesundbrunnen
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Anmeldungsdatum: 01.11.2007
Beiträge: 297
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 15.03.08, 16:29    Titel: Antworten mit Zitat

Interessierte987 hat folgendes geschrieben::
armes deutschland. andere länder überholen uns. die führen z.b. den thinprep als standard ein, weil es erwiesenermaßen besser ist.
und trotzdem steigen die beiträge bzw. man zahlt und zahlt.


Liebe Interessierte987,

auf diesen Aspekt habe ich vor einer Weile schon einmal hingewiesen.
Thinprep ist nicht wesentlich teurer als die herkömmliche Variante und ohne wenn und aber sinnvoller. In der Schweiz ist er daher bereits Standard.

In Deutschland wird das - genug vorhandene - Geld eben leider oft nicht mal für eine ausreichende Versorgung ausgegeben, sondern für überbordende Bürokratie (seitens der Kassenärztlichen Vereinigungen zum Beispiel) oder für eine überbordende Dichte niedergelassener Fachärzte (zusätzlich zu denen im Krankenhaus).
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Interessierte987
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BeitragVerfasst am: 15.03.08, 16:36    Titel: Antworten mit Zitat

die niedergelassenen ärzte werden doch nicht vom staat bezahlt. außerdem finde ich es gut, wenn es viele niedergelassene ärzte gibt.
man muss dem staat leider unterstellen, dass er egal welches geld eingesammelt wird nicht für den gedachten verwendungszweck verwendet, sondern für sonstwas.
glaube aber nicht dass es im gesundheitswesen verschwindet.
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Anmeldungsdatum: 27.03.2005
Beiträge: 2794
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BeitragVerfasst am: 15.03.08, 16:38    Titel: Schon gelesen ? Antworten mit Zitat

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Anmeldungsdatum: 27.03.2005
Beiträge: 2794
Wohnort: Lörrach

BeitragVerfasst am: 15.03.08, 16:53    Titel: Standard in der Schweiz ??? Antworten mit Zitat

Darf ich einen Schweizer (bzw. einen in der Schweiz tätigen gebürtigen Österreicher vom Fach) zitieren ?

Dünnschichtzytologie (liquid-based cytology) – Ende der Diskussion?

Die Diskussion über die Vor- und Nachteile der Dünnschichtzytologie (liquid-based cytology – LBC) hat auch in dieser Zeitschrift sehr unterschiedliche Reaktionen ausgelöst [4, 6, 7, 9, 10]. Man könnte fast behaupten, die betroffene Ärzteschaft wurde gespalten. Während die einen von den Vorzügen dieser Methode überzeugt sind und waren, beklagten die anderen, dass die Vorteile – wenn überhaupt – so marginal sind,
dass sich die Mehrkosten nicht rechtfertigen. Mittlerweile liegen sehr viele Studien mit z.T. unterschiedlichen Resultaten vor [zit. in 1, 2, 7, 8, 9]. In der Schweiz wurde die Dünnschichtmethode vom BAG vorübergehend zugelassen [3]. Dies mit der Auflage, nachzuweisen, dass die Dünnschichtmethode der konventionellen Methode überlegen sei. Während dieser Zeit konnte für die Dünnschichtmethode im TARMED ein Zuschlag (37.0620) verrechnet werden. Nach eingehender Prüfung hat das BAG und die ELK
in dieser leidigen Frage eine Entscheidung herbeigeführt. Dabei wurde folgendes ausgeführt:
«Den Dünnschicht-Methoden (Thinprep und Autocyte Prep/SurePath) wurde von BAG und ELK keine Überlegenheit attestiert, sondern lediglich Gleichwertigkeit» [5]. Daraufhin wurde im TARMED auf Antrag von santésuisse der Dünnschichtzuschlag gestrichen, und seit dem 1. Juli 2005 besteht die Tarifgleichheit für beide Methoden. Somit gibt es keinen Grund mehr, die Dünnschichtmethoden nicht zu bezahlen. Sie sind seit dem 1. Juli 2005 als leistungspflichtig in Anhang 1 KLV aufgeführt, und zwar explizit auch für die Anwendung in der Screeningsituation [3]. Diese Lösung kann als gut-schweizerischer Kompromiss bezeichnet werden, können doch beide Seiten damit gut
leben. Die Befürworter können «ihre Methode» weiterführen, während die Sorge der Gegner, dass die Kosten des Screenings weiter unnötig steigen, nicht mehr gegeben ist.

Mittlerweile wurde die Entscheidung des Bundesamtes für Gesundheit durch eine grossangelegte Metaanalyse bestätigt. Die im Januar 2006 im «Lancet» von E. Davey et al. publizierte Metaanalyse untersuchte 56 Primärstudien und kommt zu folgender Interpretation [2]: «We saw no evidence that liquid-based cytology reduced the proportion of unsatisfactoryslides, or detected more high-grade lesions in high-quality studies, than conventional cytology. This review does not lend support to claim of better performance by liquid-based cytology. Large randomised controlled trials are needed.»
In derselben Zeitschrift unterstreichen die zum Kommentar eingeladenen Herren Dres. med. J. Obwegeser, Zürich, und V. Schneider, Freiburg im Breisgau, dass die unterschiedliche Organisation wie auch die unterschiedliche Rechtslage die unterschiedlichen Ergebnisse erklären. Bei korrekter Abnahme des PAP-Abstrichs können sowohl mit der konventionellen wie auch mit der Dünnschichtmethode entsprechende Ergebnisse erzielt werden [8].
Für die Praxis bedeutet dies einerseits, dass zur TARMED-Position 37.0700 (Zytologie zur Krebsvorsorge, nicht-ärztliche Leistung: Objektträger von Portio-, Zervix-, Vagina-Abstrich zur zytologischen Krebsvorsorge) der Zuschlag 37.0620 (Zuschlag für Sedimentationspräparation oder Filtrationspräparation [Liquid-based-Methode]) nicht mehr verrechnet werden darf [11]. Andererseits darf die Methode angewandt werden, welche man für die richtige oder bessere erachtet. Dies soll aber nicht bedeuten, dass die Diskussion beendet ist. Sobald relevante neue Erkenntnisse vorliegen, muss die Diskussion wieder geführt werden.

In diesem Zusammenhang sei nochmals darauf hingewiesen, dass das viel grössere Problem bei der Bekämpfung des Zervixkarzinoms die Teilnahme am Zervixscreening darstellt als die hier diskutierte Abstrichentnahmemethodik und deren Verarbeitung.
Obwohl in der Schweiz entsprechende Zahlen fehlen, ist anzunehmen, dass viel mehr Zervixkarzinome durch die Nichtteilnahme am Screeningprogramm entstehen als durch Fehler der Abstrichentnahme- und -verarbeitungstechnik.

Prof. Dr. med. Siegfried Heinzl Facharzt FMH für Geburtshilfe und Gynäkologie speziell gynäkologische Onkologie Chefarzt Frauenklinik Kantonsspital
CH-4101 Bruderholz Tel. 061 436 21 73 Fax 061 436 36 66 siegfried.heinzl@ksbh.ch
Editores Medicorum Helveticorum Schweizerische Ärztezeitung | Bulletin des médecins suisses | Bollettino dei medici svizzeri | 2006;87: 17

PR
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Von Fremdinteressen freie an Patienteninteresse orientierte eigene Meinung.
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