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Verfasst am: 29.03.08, 09:47 Titel: [Standesrecht] Milde Strafen für Gynäkologen
Ein gewisser PR hatte kürzlich empört danach gefragt, in welchem schlimmen Fall denn kein Berufsverbot verhängt worden sei.
Hier ist ein solcher (Landesberufsgericht für Heilberufe beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 27.09.1993):
Zitat:
Leitsatz:
Auch eine schwere sittliche Verfehlung an einer Patientin unter grober Ausnutzung des Vertrauensverhältnisses muss noch nicht zur Feststellung der Berufsunwürdigkeit führen.
Aus dem Sachverhalt:
Der beschuldigte Arzt nutzte bei einer 20jährigen Patientin, die ihn wiederholt aufgesucht hatte, deren Erschöpfung nach einer anstrengenden gynäkologischen Untersuchung, um an der mit dem Rücken vor ihm stehenden, vornübergebeugt eine weitere gynäkologische Untersuchung erwartenden Patientin von hinten den Geschlechtsverkehr zu vollziehen, bis eine Arzthelferin in das vom Beschuldigten zuvor abgeschlossene Behandlungszimmer einzutreten versuchte.
Aus den Gründen:
Zwar kann nicht verkannt werden, dass der Beschuldigte durch seine sexuellen Handlungen unter Vorspiegelung der Vornahme einer ärztlichen Behandlung das Vertrauen der Patientin aufs Gröbste missbraucht hat. Andererseits handelt es sich um eine einmalige Entgleisung, die der Beschuldigte zudem offenbar aus dem Behandlungsablauf heraus spontan, d.h. ohne eine bei Beginn der Behandlung bereits hierauf gerichtete Absicht, begangen hat. Der Beschuldigte hat sowohl vor der hier angeschuldigten Tat als auch nachher seinen Beruf ordnungsgemäß ausgeübt und ist bisher nicht anderweitig durch berufsrechtliche Verfehlungen aufgefallen. Es wäre bei dieser Sachlage unverhältnismäßig, den Beschuldigten wegen einer solchen, nicht zu seinem bisherigen Persönlichkeitsbild passenden einmaligen Verfehlung für berufsunwürdig zu erklären und ihm damit die Möglichkeit zu nehmen, überhaupt ärztlich tätig zu werden.
Anmeldungsdatum: 15.09.2004 Beiträge: 4711 Wohnort: Bad Nauheim
Verfasst am: 29.03.08, 09:58 Titel:
Sehr geehrte H.S.,
ich hoffe, Sie mussten immerhin 15 Jahre in die Vergangenheit gehen, da sich die Praxis inzwischen geändert haben sollte.
Den Spruch von damals halte ich für einen Skandal und nehme an, dass so etwas in heutigen Tagen mit der Feststellung der Berufsunwürdigkeit enden würde.
Danke
Ihr
Dr. med. Achim Jäckel
Facharzt für Innere Medizin
www.medizin-forum.de
Verfasst am: 29.03.08, 20:14 Titel: Wie milde die Strafe war
und ob die Type heute noch am Werkeln ist,
wird vorsichtshalber gar nicht berichtet.
Hauptsache die Überschrift knallt.
Na klar frag ich mich, warum Sie fortgesetzt solches Zeugs schreiben, und hab dafür zwei Erklärungen.
Die weniger wahrscheinliche ist: es gibt da Ihrerseits eine fixe Idee. Mit der würd ich so umgehen wie der richtige H.S. (Helmut Schmidt) es für "Visionen" empfohlen hat, die ja nosologisch so etwas Ähnliches sind.
Die wahrscheinlichere ist: es sollen da Retourkutschen chauffiert werden für Dinge, die ich in anderen threads geschrieben hab, denen Sie, jawohl, ad rem, nichts zu entgegnen haben.
Nicht können oder nicht wollen ?? frag ich mich da.
Und wart auf beides seit Ewigkeiten.
PR _________________ Von Fremdinteressen freie an Patienteninteresse orientierte eigene Meinung.
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