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PM: Ministerin Schmidt will Zustimmung der Länder einkaufen
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PR
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Anmeldungsdatum: 27.03.2005
Beiträge: 2794
Wohnort: Lörrach

BeitragVerfasst am: 28.04.08, 19:46    Titel: Da war noch was offen. Antworten mit Zitat

Hab mich erkundigt: nein, Rechtsanwälte machen keinen Nachtdienst.

Derzeit soll versucht werden, ihnen die samstägliche Erreichbarkeit aufs Auge zu drücken, aber da machen sie halt nicht mit.

Für den Fall, dass irgendwo irgendwer festgenommen wird und der einen RA braucht, hat einer der RÄ im großen Umkreis ein handy in der Tasche. Dass er gebraucht würde, käme allerdings extrem selten vor, dies auch in unserer hoch kriminellen Grenzecke hier.

Kleiner Unterschied zu den z.B. nächtlichen Asthmaanfällen...

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gesundbrunnen
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Anmeldungsdatum: 01.11.2007
Beiträge: 297
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 28.04.08, 20:21    Titel: Antworten mit Zitat

Wie gefällt Ihnen denn § 53 (1) der Bundes-Rechtsanwaltsordnung:

"Der Rechtsanwalt muß für seine Vertretung sorgen,
1.wenn er länger als eine Woche daran gehindert ist, seinen Beruf auszuüben;
2.wenn er sich länger als eine Woche von seiner Kanzlei entfernen will."
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Anmeldungsdatum: 27.03.2005
Beiträge: 2794
Wohnort: Lörrach

BeitragVerfasst am: 28.04.08, 20:31    Titel: genau Antworten mit Zitat

das ist nachts nicht. Da arbeiten ja die Gerichte auch nicht, wie ich aus der Klinikzeit weiss. Hätte da nämlich mal des Nächtens einen Richter im Kreißsaal gebraucht...

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Interessierte987
Gast





BeitragVerfasst am: 30.04.08, 00:20    Titel: Antworten mit Zitat

Interessierte987 hat folgendes geschrieben::


habe das aus http://de.wikipedia.org/wiki/Gesundheitsfonds kopiert

Nach diesem Gesetzentwurf wird des Weiteren die Honorierung der Ärzte neu geregelt und die Arzneimittelversorgung geändert. Beitrags- und Steuergelder sollen zentral eingenommen und an die Krankenkassen weitergeleitet werden. Die Krankenkassen sollen die Sozialversicherungsbeiträge zunächst einziehen und an die neue Zentralbehörde übertragen. Die bisher unterschiedlichen Beitragssätze der Krankenkassen werden durch einen einheitlichen Beitragssatz ersetzt, der durch das Bundesgesundheitsministerium festgelegt wird. Krankenkassen, die mit den ihnen aus dem Gesundheitsfonds zugeteilten Mitteln nicht auskommen, können zusätzliche Beiträge (bis 8 € pro Monat ohne Einkommensprüfung, bei höheren Pauschalsätzen beschränkt auf 1% des Einkommens) vom Arbeitnehmer erheben.
musste es nachschauen, da ich noch nicht soviel vom gesundheitsfond gehört habe bzw. gar nichts.
ich weiß ja nicht ob das jetzt so stimmt, weil es eben von wikipedia kopiert ist. stimmt es denn so?
was heißt das blaue in klartext?...und dieser satz hört sich auch sehr bedrohlich an:
Krankenkassen werden durch einen einheitlichen Beitragssatz ersetzt, der durch das Bundesgesundheitsministerium festgelegt wird.


in diesem thread ging es ursprünglich um die zustimmung der länder zum gesundheitsfond. vor längerer zeit habe ich das oben kopierte zu diesem thema geschrieben. eine erklärung dazu würde mich sehr interessieren und andere bestimmt auch!
es dürfen sich diejenigen angesprochen fühlen, die hier eine verbesserung des systems wollen bzw. information geben wollen.
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