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Anmeldungsdatum: 15.09.2004 Beiträge: 4711 Wohnort: Bad Nauheim
Verfasst am: 16.04.08, 12:49 Titel: PM: Eckpunkte Gendiagnostikgesetz mit großen Lücken
PRESSEMITTEILUNG
Eckpunkte Gendiagnostikgesetz mit großen Lücken
Berlin - Anlässlich der Verabschiedung der
Gendiagnostikgesetzeckpunkte im Bundeskabinett erklären Biggi Bender,
gesundheitspolitische Sprecherin, und Volker Beck, Erster
Parlamentarischer Geschäftsführer:
Die Eckpunkte der großen Koalition zum Gendiagnostikgesetz sind
Stückwerk. Der Vorstoß der Bundesregierung kommt viel zu spät und löst
die Probleme nicht. Es werden lediglich Eckpunkte vorgelegt und kein
Gesetzentwurf, wie von uns bereits Ende 2006 eingebracht. Die
Koalition lässt die Forschung, den Bereich mit dem größten
Regelungsbedarf, außen vor. Die Eckpunkte der Bundesregierung weisen
daher ein nicht zu heilendes Defizit auf: Der Bereich in dem am
wenigsten Regelungen bestehen, in dem im Moment die umfassendste
Anwendung genetischer Tests existiert und bei dem ethische
Fragestellungen wie die Forschung an nicht einwilligungsfähigen
Menschen geklärt werden müssten, bleibt offen. Die Eckpunkte sind
daher ein Torso und Ausdruck dafür, dass die Koalition weder eine
gemeinsame bioethische noch eine gemeinsame forschungspolitische Linie
hat.
Im Bereich Versicherungen bieten die Eckpunkte nur eine scheinbare
Sicherheit für die Versicherten. Versicherungssummen, ab denen der
Schutz nicht mehr greift, sind ein Einfallstor für Forderungen nach
einem weiteren Abbau dieser Schutzrechte.
Die Eckpunkte lassen offen, wie genetische Untersuchungen definiert
werden. Wenn die Bundesregierung statt der im grünen Gesetzentwurf
enthaltenen weiten Definitionen enge Festlegungen wählt, laufen viele
Regelungen ins Leere. Eine enge Definition bei der Pränataldiagnostik
würde etwa Ultraschall-Untersuchungen, mit der man eine verdickte
Nackenfalte beim Fötus entdecken und daraus auf Trisomie 21 schließen
kann, ungeregelt lassen. Dann könnte diese Untersuchung weiterhin
routinemäßig und ohne genauere Aufklärung der Mutter durchgeführt
werden.
Die Lücke bei der Forschung kann nur politisch und nicht fachlich
begründet sein, da zum Forschungsbereich umfangreiche Vorarbeiten der
Ministerien existieren und von uns bereits im November 2006 ein
Gesetzentwurf, der auch die Forschung regelt, in den Bundestag
eingebracht wurde. In der Anhörung des Gesundheitsausschusses wurde
deutlich, dass die von uns vorgeschlagenen Vorschriften für die
Forschung ein notwendiger erster Schritt sind, dem umfassende
Regelungen mit institutionellen und organisatorischen Vorgaben für
Biobanken folgen müssten.
Gentests an Ungeborenen sollen auf medizinische Zwecke beschränkt
bleiben. Was das heißt, ist unklar. Es gibt Gentests, etwa auf Gene
für Brust- oder Darmkrebs, die für die Gesundheit des Kindes
irrelevant sind, da jene Krankheiten in der Regel erst im
Erwachsenenalter und auch nicht bei allen auftreten können. Gleichwohl
sind es medizinische Tests, die man laut Eckpunkten nun erlauben
müsste. Das aber wäre sehr gefährlich, weil dann eventuell Föten
abgetrieben würde, obwohl sie weder aktuell, noch in ihrer Kindheit
und Jugend erkranken werden und auch nur Wahrscheinlichkeitsaussagen
über eine mögliche Erkrankung getroffen werden können.
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