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Stuttgart - Nicht die Zivilgerichtsbarkeit, sondern allein die
Sozialgerichte sind bei Streitigkeiten um Arznei-Rabattverträge
zuständig. Das Bundessozialgericht in Kassel hat dies am Dienstag
(22.04.2008) entschieden und damit erstmals höchstrichterlich auch
klargestellt, dass bei Streitigkeiten aufgrund des
Versorgungsauftrages von Krankenkassen für ihre Versicherten
ausschließlich der Weg über die Sozialgerichte gegeben sei.
Nach den Ausführungen des Gerichtes stehe dies im Einklang mit dem
Grundgesetz und den europarechtlichen Vorschriften.
"Wir begrüßen dieses BSG-Urteil, denn damit ist das Tauziehen über die
Verantwortlichkeit zwischen den Sozialgerichten und Zivilgerichten
endlich kompetent entschieden", so der stellvertretende
Vorstandsvorsitzende der AOK Baden Württemberg und gleichzeitige
Verhandlungsführer der Arznei-Rabattverträge für das gesamte
AOK-System, Dr. Christopher Hermann, am Dienstag in Kassel,
unmittelbar nach der Urteilsverkündung.
Die positive Nachricht aus Kassel bestätigt laut Hermann das bisherige
Vorgehen der AOK. Man werde den eingeschlagenen Weg konsequent
weiterverfolgen. Hermann: "Wir sind schließlich angetreten, um vor
allem den Geldbeutel der Versicherten zu entlasten. Deshalb nehmen wir
das aktuelle Urteil zum Anlass und werden die Ausschreibung von
Rabattverträgen konsequent über die Sozialgerichte durchsetzen, um die
vom Gesetzgeber gewollten Einsparpotentiale heben zu können."
Der gerichtliche Zuständigkeitsstreit ist entbrand, weil einzelne
Pharmaunternehmen sich bei den Zuschlägen der
AOK-Arznei-Rabattverträge für 2008 und 2009 nicht in dem von ihnen
erwarteten Umfang berücksichtigt fühlten. Sie klagten vor
verschiedenen Instanzen gegen die deutschlandweite
Ausschreibungspraxis der AOK. Das Gericht hat nunmehr klar gestellt,
dass der Verwaltungsakt von Vergabekammern ausschließlich vor
Sozialgerichten angefochten werden kann. Im Hauptsacheverfahren vor
dem Sozialgericht Stuttgart kann nun über das Vergabeverfahren der AOK
inhaltlich entschieden werden.
Nach AOK-Angaben gelten derzeit Arznei-Rabattverträge über 22
Wirkstoffe mit insgesamt 30 Herstellern für die Jahre 2008 und 2009.
Weitere Abschlüsse seien durch die Streitigkeiten vor Gericht
blockiert. AOK-Versicherten entgingen dadurch die Möglichkeiten
weiterer Zuzahlungsbefreiungen und dem AOK-System Einsparungen im
dreistelligen Millionenbereich.
Anmerkung für die Redaktionen
Zusatzinformationen über die aktuelle Situation bei den
AOK-Arznei-Rabattverträgen gibt es unter http://www.aok-bw-presse.de
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