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in der Tat gibt es diverse arbeitsrechtliche Regelungen und höchstrichterliche Einzelfallentscheidungen, die Sie -wie schon erwähnt- am besten im Rechtsforum nachfragen.
Grundsätzlich ist alles das erlaubt, was der Genesung nachweislich zuträglich ist. Der Personalrat der Uni-Klink Magdeburg befindet in einer Mitteilung von 05/2007 Aktivitäten wie bsplw. Einkaufen und Spazierengehen als fast immer unbedenklich, Kino- und Restaurantbesuche als relativ problemlos. Allerdings bleibt es immer situationsgebunden, ein Aufenthalt in einer verräucherten Kneipe bei Krankschreibung wegen z.B. Atemwegserkrankungen geht gar nicht. Verreisen ist dann möglich, wenn Sie glaubhaft machen können, dass das Reiseziel für die Genesung günstigere Bedingungen bietet - es läuft also auf eine ärztliche "Verschreibung" hinaus.
Für sämtliche Nebentätigkeiten brauchen Sie, selbst wenn gesundheitlich nichts dagegen spricht, die Genehmigung vom Arbeitgeber.
ich will meine Verwandschaft besuchen, mein Onkel ist Kinderarzt!
Die Krankschreibung erfolgte wegen einer OP im Bauchbereich.
Die Anweisungen des Arztes hießen: Nicht schwer heben, keine Sauna, kein Baden und keine sportlichen Betätigungen.
Alles andere wäre erlaubt, also Autofahren, spazierengehen etc.
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