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PRESSEMITTEILUNG
Bundesversicherungsamt hat Krankheiten für Risikostrukturausgleich
festgelegt
Bonn - Das Bundesversicherungsamt hat heute bekannt gegeben, welche
Krankheiten ab 1. Januar 2009 im Risikostrukturausgleich
berücksichtigt werden. Die Liste ist auf der Grundlage des Gutachtens
des wissenschaftlichen Beirats sowie einer Vielzahl von Stellungnahmen
aus der Anhörung der Krankenkassenverbände erstellt worden.
"Mit der Festlegung der berücksichtigungsfähigen Krankheiten hat das
Bundesversicherungsamt einen wichtigen Schritt auf dem Weg zur
Einführung des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs getan"
sagte Josef Hecken, Präsident des Bundesversicherungsamtes. Der
Zeitplan kann damit eingehalten werden.
Mit dem Start des Gesundheitsfonds sollen die von den
berücksichtigungsfähigen Krankheiten ausgehenden, unterschiedlichen
Kostenbelastungen der Krankenkassen ermittelt werden, um die Mittel
des Gesundheitsfonds genauer und bedarfsbezogener zuweisen zu können.
Wie hoch die Zuweisungen für die einzelne Krankenkasse sein werden,
kann jedoch erst nach der Festlegung der weiteren Details des
Berechnungsverfahrens ermittelt werden. Von besonderer Bedeutung sind
hierbei die für die einzelnen Krankheiten noch zu bestimmenden
Aufgreifkriterien, die im weiteren Verfahren festgelegt werden und
durch die letztlich definiert wird, ab welcher Schwelle Krankheiten
berücksichtigungsfähig sind.
Bis zum 1. Juli 2008 werden diese Festlegungen erfolgen.
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