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Ich war vor kurzem beim ärztlichen Dienst der Arbeitsagentur, weil ich wegen meiner chronischen SSE mein Beruf als Buffettkraft nicht mehr ausüben kann.
Der hat mir eine Umschulung mit vielen Einschränkungen bewilligt.
Da ich aber in letzter Zeit wieder mehr Schmerzen habe, bin ich erneut in die Uniklinik zur Handsprechstunde gegangen, die mir ein weiteres MRT verordneten.
Mein nächsten Termin beim Arbeitsamt hab ich schon am Montag, das MRT aber erst am 13.6.;
Nun zu meinen Fragen:
Bin ich verpflichtet, meiner Berufsberaterin mitzuteilen, das ein weiteres MRT gemacht werden muss
Kann das negative Auswirkungen auf meine Umschulung haben
Anmeldungsdatum: 26.08.2006 Beiträge: 1947 Wohnort: Keighley, West Yorkshire
Verfasst am: 23.05.08, 09:03 Titel:
Hallo tutti.1986,
Ihre Frage dreht sich um die sozialrechtlichen Aspekte Ihrer Erkrankung. Sie waeren damit wesentlich besser im Unterforum Sozialrecht auf www.recht.de aufgehoben.
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