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Berufliche Rehabilitation/Teilhabe am Arbeitsleben

 
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Dingsda
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Anmeldungsdatum: 10.06.2008
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 28.06.08, 14:42    Titel: Berufliche Rehabilitation/Teilhabe am Arbeitsleben Antworten mit Zitat

Hallo,
ich bin Patientin und habe eine Frage zur beruflichen Reha bzw.zur Anerkennung einer psychischen Behinderung.
Vor etwa 4 Jahren musste ich (39 Jahre)eine vom Arbeitsamt bezahlte Umschulung abbrechen,weil ich Depressionen bekam.Nach etlichen Therapieversuchen und so ziemlich vielen Diagnosen (u.a. Verdacht auf kombinierte Persönlichkeitsstörung)bekam ich im vergangenen Jahr im April während eines stationären Aufenthaltes (akut) endlich Antidepressiva verabreicht,die ich heute noch nehme und die mir meinen Alltag wesentlich erleichtern.Mein behandelnder Psychiater spricht von einer chronischen Depression,er schliesst aber keinesfalls aus,dass ich arbeiten kann,was ich genauso sehe.Leider ist es beim Arbeitsamt immer dasselbe:Einen Job hat man für mich nicht,eine Umschulung kommt aufgrund der chronischen Depression für die Herrschaften dort nicht infrage.Andererseits sagt man mir dort,ich wäre nicht so krank,dass mir seitens des Arbeitsamtes eine berufliche Reha zusteht....Ja,was denn nun?Sie möchten am liebsten,dass ich Rente beantrage (aber ich habe hierfür leider die Vorversicherungszeit noch nicht ganz erfüllt)oder dann zum Sozialamt gehe,weil ich nicht vermittelbar bin.Ich möchte keine Sozialhilfe empfangen und die nächsten Jahre sinnlos zu Hause sitzen.Sicher bin ich nicht ganz gesund,das heisst doch aber für mich nicht,dass ich dem Staat oder sonstwem auf der Tasche liegen möchte.
Ich habe diese Tatsache beim letzten Gespräch mit der zuständigen Sachbearbeiterin des Arbeitsamtes nochmal nachdrücklichst angesprochen,nun will man wieder mal ein Gutachten erstellen usw.Letzten Endes ist mir dieses Gutachten auch egal,aber was soll es bewirken?Dass ich dann ganz raus bin beim Arbeitsamt?
Nun hat meine Rechtsanwältin mir letztens einen Ausbildungsplatz zur RA-Fachangestellten angeboten in einem Gespräch bei ihr.Sie kennt meine Krankengeschichte und hat damit kein Problem.Die Arbeitsbedingungen in der Kanzlei dort wären für mich optimal.Wir haben uns darauf geeinigt,dass ich vorerst ein Praktkum mache,um zu sehen,wie es läuft.Diesem muss aber das Arbeitsamt zustimmen,weil ich ja für die Zeit versichert sein muss und es wurde wieder abgelehnt.Langsam bin ich wirklich verzweifelt.Was müsste ich tun bzw.woran müsste ich erkrankt sein,um eine berufliche Reha zu bekommen?Zählen psychische Erkrankungen nicht dazu?Und wenn es überhaupt geht,kann man sich eine psychische Erkrankung als solche irgendwie anerkennen lassen,wenn ja,wo?Ich bin mir auch nicht sicher,ob das schon eine Behinderung im Sinne von Behinderung ist....
Vielleicht hat jemand damit Erfahrung?
Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen,dankeschön im voraus!
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Neuny1986
DMF-Mitglied
DMF-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 286
Wohnort: 66538

BeitragVerfasst am: 28.06.08, 15:19    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Dingsda,

also viel kann ich Dir dazu nicht sagen.
Also ich leide seit ca. 1996 an der Borderline Persönlichkeitsstörung, die nun Ende Mai fest diagnostiziert wurde. Dazu kommt eine mittelschwere Depression.

Ich war nun von Anfang April bis Ende Mai in einer 8 wöchigen stationären Reha von der Rentenversicherung bezahlt. Danach habe ich einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben bei der Rentenversicherung gestellt. Der nun noch weiter von der Rentenversicherung geprüft wird. Sie erklären aber schon die Zuständigkeit
Auch ich habe noch keine 5 Jahre in die Rentenversicherun eingezahlt, kann aber in meinem gelernten Beruf nicht mehr bzw nur noch maximal 3 stunden arbeiten.

Weiterhin möchte ich Dir noch mitteilen, dass Du eventuell einen Antrag auf Schwerbehinderung stellen kannst. Ich weiß das es wegen Borderline Prozente gibt, bei Depressionen weiß ich es nicht 100%.
Die Frage ist ob Dich das nicht noch schwerer eine Stelle finden lässt, weil Du dadurch für Dich Vorteile (mehr Urlaub und besserer Kündigungsschutz) hast, die natürlich für die Arbeitgeber Nachteile bringen.

Ich wünsche Dir viel Erfolg.

Gruß

Nicole


Zuletzt bearbeitet von Neuny1986 am 29.06.08, 15:13, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Renate02
DMF-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 28.04.2008
Beiträge: 1094

BeitragVerfasst am: 29.06.08, 12:54    Titel: Antworten mit Zitat

Neuny hat Recht: Für die Berufliche Reha ist die Rentenversicherung zuständig (nicht das Arbeitsamt)

Ansonsten: Auf was hat sich Deine Rechtsanwältin spezialisiert? Vielleicht kann sie Dir einen Kollegen empfehlen, der sich mit Sozialrecht auskennt und Dir entsprechenden Rat erteilen kann? Oder Dein behandelnder Psychiater hat noch eine Idee?
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Simba12
DMF-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.08.2007
Beiträge: 37

BeitragVerfasst am: 29.06.08, 17:33    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Dingsda,

Du kannst einen Antrag beim Versorgungsamt Schwerbehinderung (GdB Grad der Berhinderung) stellen.

Ich habe seid drei Jahren wegen Angststörung und Depression 40GdB. Bei Antragstellung war ich aber auch schon 1,5 Jahre AU.

Die berufliche Reha kann meines Wissen vom der Arbeitsagentur oder der Rentenversicherung bewilligt werden. Vor der beruflichen Reha sollte meines Wissens nach eine med. Reha stattgefunden haben.

Ich habe einen Bewilligung der DRV für die berufliche Reha, bin allerdings schon zum zweiten mal wegen zu geringer Psychischer Belastbarkeit aus dem Kurs geschoben worden.


Viele Grüße Simba12
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zimone
Interessierter


Anmeldungsdatum: 15.08.2007
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 30.06.08, 18:14    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ich gebe meine Vorrederin recht, denn auch ich habe meine berufliche Reha vom Arbeitsamt bekommen. Es muß ein Antrag darauf gestellt und dann entscheiden, ob du Krank genung bist ein Arzt! Ich manche gerade ein Berufliches Training für Menschen mit Psychischer Behinderung und es sind einige mit Depressionen da.

Schönen Gruß
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Simba12
DMF-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.08.2007
Beiträge: 37

BeitragVerfasst am: 30.06.08, 19:27    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo

Erst ab mindestens 50 GdB hat man am dem Arbeitgeber gegenüber einen besonderen Kündigungsschutz und mehr Urlaub. Mit 40 GdB kann man eine sogenannte Geleichstellung beantragen. Und hat dann einen Kündigungsschutz wie Schwerbehinderte mit min. 50GdB, aber keinen zusätzlichen Urlaub.

Meines wissens muß man bei 30 oder 40GdB noch nicht den Arbeitgeben informieren. Unter schwerbehindert zählt es erst ab 50GdB oder 40GdB mit Gleichstellung, dann muß der Arbeitgeber informiert werden.

Ich habe auch meine berufliche Reha mit Reha-Vorbereitungstraining begonnen, wärend dem Training bin ich von medizinischen Dienst des BFW als nicht belastbar rausgezogen worden.

Viele Grüße Simba
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