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Verfasst am: 19.06.08, 18:53 Titel: Vollnarkose unter Amiodaron und Essstörung
Hallo ,
bei mir soll im August eine Schilddrüsentotalentfernung durchgeführt werden , da ich viele kalte Knoten habe, die wie Unkraut wuchern. Außerdem besteht der Verdacht auf eine Sd-Überfunktion, da ich in den letzten 6 wochen 18kg abgenommen habe (hatte vorher normalgewicht) und auch ständig herzrasen habe. Die Blutwerte sind noch nicht da.
Ich erkläre mir die Gewichtsabnahme allerdings nicht durch die evtl. Überfunktion, sondern glaube eher das ich in eine Essstörung reingerutscht bin. Mein Psychiater ist auch dieser Meinung und wollte mich wegen der Gewichtsabnahme einweisen.Ich habe dieses allerdings aufgrund meiner prüfungsvorbereitungen abgelehnt. Bekomme momentan Fresubin.
Ich sehe momentan gegen die OP gegen an. Nach der letzten Vollnarkose lag ich auf Intensiv, hatte diverse Rhythmusstörungen und bin dann später noch auf Normalstation kollabiert. Jetzt sind die Bedingungen durch die Essstörungen ja noch etwas schlechter, habe ja so schon ziemliche Kreislaufprobleme. Unter Amiodaron hatte ich noch nie eine Vollnarkose. Gibt es da irgendwelche Besonderheiten zu beachten? Muß ich die Pille vor der OP absetzten? Es gibt da unterschiedliche Meinungen.
Herzliche Grüße
Yvonne _________________ Was nicht passt, wird passend gemacht.
- bei Fragen einfach nachfragen
Lieben Gruß von der Yvi
eine so individuelle und sicher auch spezielle Situation kann man nicht "allgemein" beurteilen. D.h. dazu bedarf es einer genaueren Untersuchung, ggf. auch weitergehender Voruntersuchungen als die normale Routine. Sie sollten sich frühzeitig mit dem Anästhesiten in der Verbindung setzen, der Sie betreuen wird. Dann hat er/sie auch die chance die erforderliche Voruntersuchungen in Ruhe und ohne Zeitdruck durchführen zu lassen.
Vor diesem Termin sollen oder müssen keine Dauermedikamente absetzen. Schließlich besteht ja ein Grund, weshalb Sie diese Mittel nehmen. Da ist es nicht unproblemtisch Mittel einfach abzusetzen, nachdem frau/mann sich im www "erkundigt" hat. Solches Vorgehen würde ich als Anästhesist überhaupt nicht schätzen.
Dennoch wünsche ich Ihnen alles Gute für die geplante Op und Anästhesie
MfG W.Gahbler
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Hinweis unter Bezug auf §7(3) der Berufsordnung für Ärzte:
1. Der voranstehende Beitrag ist eine allgemeine Stellungnahme, die, ausgehend von Ihrer Anfrage mit größtmöglicher Sorgfalt verfasst wurde.
2. Bitte wenden Sie Sich unabhängig davon persönlich zur Beratung, Untersuchung und Behandlung an eine Ärztin oder einen Arzt Ihres Vertrauens!
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aus der Gemeinschaftspraxis
E.Mertens/Dr.W.Gahbler/F.Becker
http://www.schmerzkreis.net
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