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Verfasst am: 04.07.08, 00:02 Titel: Amtsärztliche Prüfung bei Heilpraktiker
Moin,
Schon lange interessiere ich mich für die Medizin, aber auch für die Alternativmedizin und für die Naturheilkunde und auch für volkstümliche Heilmethoden. Seit einiger Zeit habe ich mir Gedanken über eine Schulung zum Heilpraktiker gemacht. Bis auf eine Vorraussetzung erfülle ich alle: Ich bin 20 Jahre, bei der Prüfung wäre ich maximal 23 bis 24 Jahre alt, aber das Mindestalter bei der Prüfung beträgt 25.
Meine Frage ist nun, ob es Ausnahmeregelungen gibt, die es mir ermöglichen könnten eins bis zwei Jahre vorher die Prüfung ablegen zu können und wenn ja, welche dies sind. Im Internet wird nur auf das heilpraktikergesetz verwiesen und so findet man da eigentlich auch nichts brauchbares. Vieleicht kann mir hjier ja jemand weiterhelfen .
In meiner Klasse war eine Frau, die die Prüfung mit 24 Jahren machen durfte. Praktizieren durfte sie dann aber erst mit 25.
Wende dich am besten an dein Gesundheitsamt und frag da nach.
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