Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Hallo,
meine Freundin hat ein Problem und wir wissen nicht weiter.
Angefangen hat es vor ca. drei Jahren mit Rückenschmerzen verbunden mit Kopfschmerzen, dazu kamen Armschmerzen, bis dann irgendwann der Hals nicht mehr richtig nach rechts drehen ging.
Nach ca. zwei Jahren ist dann langsam Taubheitsgefühl im Arm und auch im Gesicht aufgetreten.
Im Krankenhaus wurde ihr damals gesagt, dass die Hauptschlagader im Hals verklemmt ist und das Blut nicht richtig durchläuft. Sie hat dann sehr starke Medikamente bekommen, wie man auch bei Herzproblemen bekommt, glaub ich.
Dann kam Taubheitsgefühl auf der kompletten rechten Seite hinzu. Manchmal hat sie dann gesagt, es läuft kein Blut durch und manchmal hat sie gesagt, sie läuft auf der Seite "voll".
Aus Angst und noch unter Medikamenten ist sie dann zu einem Guru und der hat sie wohl irgendwie am "Dance (?)" eingerengt.
Danach wurde alles noch schlimmer und sie wartete nur noch auf den Tod.
Es folgte ein Aufenthalt in der Psychatrie, wo sie als Magersüchtig gehalten wurde und wo die Medikamente auch nicht halfen. Es wurden aber keine Untersuchungen oder ähnliches gemacht.
Weiter ging es mit einem Aufenthalt in einer Neuroklinik, wo sie auch für magersüchtig gehalten wurde und wo sich immer nur auf die alten Befunde von der ersten Klinik befunden wurde.
Aktueller Stand ist, dass ihr Körper taub ist, sie sagt immer, es fühlt sich alles "matschig" an. Sie hat irgendwie keinen Bezug mehr zur Realität, sie erzählt uns immer wieder ihre Geschichte, obwohl wir alles wissen (manchmal ruft sie gleich danach wieder an und fängt nochmal an).
Die Ärzte sagen alle, dass lt. den ersten Befunden, die inzwischen vor einem Jahr gemacht worden sind, alles okay ist. Die wurden aber vor dieser Einrenkaktion gemacht.
Ich kann mir nur vorstellen, dass es ihr helfen würde, wenn jetzt alle nötigen Untersuchungen nochmal gemacht werden würden, aber ich weiß nicht, an wen ich mich wenden soll. Sie war in verschiedenen Kliniken und bei verschiedenen Ärzten (das mögen die natürlich gar nicht), jeder sagt was anderes, aber keiner hilft wirklich weiter.
Kann mir jemand sagen, an wen oder was wir uns wenden können???
Aus Angst und noch unter Medikamenten ist sie dann zu einem Guru und der hat sie wohl irgendwie am "Dance (?)" eingerengt.
Danach wurde alles noch schlimmer und sie wartete nur noch auf den Tod.
Wenn dieser Guru sie an der Wirbelsäule "behandelt" hat, dann kann es durchaus sein, das er etwas am Rückenmark, wo ja auch eigentlich so ziemlich alle Nerven langlaufen, zerstört hat. Ich z.B. glaube sehr wohl mehr an die östliche Medizin die den Körper als ganzes betrachtet und an einige andere alternative Heilmethoden, als an die westliche Symptom- und Lokalisationsorientierte Medizin, jedoch bin ich auch der Meinung, das es Dinge gibt, wo Alternativmedizin helfen kann, aber auch das es Dinge gibt, wo nur die Schulmedizi helfen kann, aber das ist ein anderes Thema.
Als die Symtome anfingen, könnte es zum Beispiel an eingeklemmte Nerven oder wie die Ärzte sagten, an eingeklemmte Blutbahnen gelegen ahben, denkbar wäre auch ein Schaden im Wirbelsäulenbereich, welche dieser "Guru" mit seinen praktiken verschlimmert haben könnte.
Sollte sich der Verdacht bestätigen, das der Guru wissentlich oder unwissentlich für ihre jetzige Situation gesorgt hat, hat er sich eindeutig nach dem § 224 StGB strafbar gemacht haben. Der Paragraph der sogenannten Gefährlichen Körperverletzung besagt folgendes:
Zitat:
(1) Wer die Körperverletzung
1. durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen,
2. mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs,
3. mittels eines hinterlistigen Überfalls,
4. mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder
5. mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung
begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Vorallem er fünfte und von mir fett markierte Absatz ist relevant. Der Justiz bereitet aber auch hin und wieder die Abgrenzung zum Paragraphen 226 des Strafgesetzbuches probleme, denn der besagt ähnliches wie der Paragraph der gefährlichen Körperverletzung.
Zitat:
§ 226 StGB - Schwere Körperverletzung
(1) Hat die Körperverletzung zur Folge, daß die verletzte Person 1. das Sehvermögen auf einem Auge oder beiden Augen, das Gehör, das Sprechvermögen oder die Fortpflanzungsfähigkeit verliert,
2. ein wichtiges Glied des Körpers verliert oder dauernd nicht mehr gebrauchen kann oder
3. in erheblicher Weise dauernd entstellt wird oder in Siechtum, Lähmung oder geistige Krankheit oder Behinderung verfällt,
so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.
(2) Verursacht der Täter eine der in Absatz 1 bezeichneten Folgen absichtlich oder wissentlich, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.
(3) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 2 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.
Wie man sieht gibt es hier wie bei der "normalen" Körperverletzung ( § 223 StGB) keine Möglichkeiten eine Geldstrafe zu verhängen, jedoch sind Bewährungsstrafen möglich, in diesem Fall aber unwahrscheinlich, da die körperlichen Schäden ernormes Ausmaß haben. Letztendlich liegt die Anklage nach den Angegebenen Paragraphen im ermessen der Staatsanwaltschaft, genau so wie das Urteil im ermessen des Richters liegt, deswegen kann man hier keine genauen Prognosen machen, aber kein Richter und kein Staatsanwalt versteht bei so einer Sache Spaß. Es ist auch eine Verurteilung mit Nebenstrafen möglich, das heißt, der Guru könnte als Hauptstrafe eine Haft- oder Bewährungsstrafe kriegen, als Nebenstrafe könnte ihn eine staatliche Zulassung, sofern vorhanden, ein Berufsverbot in diesem Berufsbereich und/oder eine Geldstrafe und/oder Schmerzensgeld auferlegt werden - in diesem Fall wäre ein Schmerzensgeld in höheren fpnfstelligen Bereich denkbar, aber damit kann man sich die Gesundheit leider nicht zurückkaufen.
Also mein Tipp auf medizinisch-juritischer Basis:
- Pocht auf erneute Untersuchungen, weiger sich die Ärzte, dann droht damit den Arzt zu wechseln oder/und sich bei der Ärztekammer und/oder beim Chefarzt bzw. beim Medizinischen Direktor (oder so ähnlich heißt das) zu beschweren.
- Sollte bei der Untersuchung etwas rauskommen was nicht den vorrangegangenen Befunden vor dem Guru-Besuch entsprechen, sollte ein fachkundiger Arzt ein Gutachten erstellen und die Verletzungen so penibel wie möglich attestieren.
- Der Guru sollte angezeigt werden und eine beglaubigte Abschrift oder auch das Original, denn da kommt ja nichts weg, der Staatsanwaltschaft als Einschreiben zugechickt oder bei der Polizei mit der Abgabe der Anzige eingereicht werden, da diese die Unterlagen auch mit zur Staatsanwaltschaft schicken.
Je nachdem wann der Vorfall war und wenn der Guru weiterhin praktiziert, wird er sicherlich in U-Haft genommen werden. U-Haft gilt dann als Begründet, wenn Wiederholungsgefahr (hier Ausschlaggebend) oder Verdunkelungs- und/oder Fluchtgefahr besteht. Ein U-Haftbefehl kann nur von einen Richter, meistens auf Antrag der Staatsanaltschaft erlassen werden.
Und noch was:
Auch wenn die Symtome schon extrem sind, könnte es z.T. auch psychisch bedingt sein. Extremste Formen psychischer Störungen können auch extreme Symptome hervorrufen. Ich will damit echt nichts verharmlosen, es könnte auch sein, das sie etwas erlebt hat, was sie so zugerichtet hat, wie sie heute ist (z.B. Vergewaltigung u.ä.)
Ich hoffe ich konnte helfen und würde mich freuen, wenn du mich auf dem laufenden hälst. Weitere Fragen, egal ob juristische oder medizinsiche Nehme ich gerne entgegen.
Es gibt unter Ärzten, Therapeuten und Heilpraktikerverschiedene Versicherungen. Ob es eine für den Fall wie hier beschrieben gibt und wenn ja, in wiefern sich diese auf den juristischen Faktor auswirkt, kann ich nicht sagen, aber ich denke sie sind strafmildernd, sofern eine staatl. Zulassung und solche Versicherung vorliegt. Die Begründung dürfte sein, so hart es sich auch anhören mag, das jedem Menschen und in jedem Berufs fehler oder falsche Vorgehensweisen je nach Umständen möglich sind.
Anmeldungsdatum: 26.08.2006 Beiträge: 1947 Wohnort: Keighley, West Yorkshire
Verfasst am: 14.07.08, 23:37 Titel:
Lieber CobraCain,
ich gestehe Ihnen zu, dass Sie phantasiebegabt sind. Leider hilft dies alles dem TE nicht weiter.
Es ist derzeit nicht einmal bekannt, welche Erkrankung wann vorgelegen hat oder eingetreten ist. Da werden Gutachten zur Dokumentation irgendwelcher moeglicherweise vielleicht, vielleicht aber auch nicht verursachter Verletzungen, Anzeigen, beglaubigte Kopien (wovon eigentlich?), Beschwerden bei Aerztekammern, medizinischen Direktoren (welcher Institutionen eigentlich?) oder Zitieren wahlloser Paragraphen der Betroffenen keine Linderung ihres Leidens verschaffen. Es hilft auch nicht, wenn Sie zm Ende schreiben, das ganze waere vielleicht doch psychisch - damit ist der TE so schlau wie zuvor, immerhin ist die derzeitge Arbeitshypothese der behandlenden Aerzte.
@ Tamy:
Ich denke nicht, dass es fuer diese Fragestellung eine einfache Loesung gibt. Ich weiss jedoch, dass ein Internetforum der denkbar schlechteste Ort ist, eine Loesung fuer ein solch komplexes Problem zu suchen.
Sie koennten sich auf die Suche nach einem Arzt machen, der bereit ist, unvoreingenommen noch einmal von vorne zu beginnen. Es wird sicher nicht leicht sein, einen Arzt in Ihrer Region zu finden, der einen solchen Fall gerne noch einmal aufrollt, aber eine bessere Loesung faellt mir derzeit nicht ein.
Dennoch wuensche ich Ihrer Freundin alles Gute,
B. Goretzky
Wenn ich keine Ahnung von Gesetzen hätte, würde ich an deiner Stelle einfach mal die Fresse halten! Manchmal kann es genau so ungesund werden, wie der Fragestellende geschildert hat, Brigitte!
Zitat:
Da werden Gutachten zur Dokumentation irgendwelcher moeglicherweise vielleicht, vielleicht aber auch nicht verursachter Verletzungen,
Wie im jeden Bereich, egal ob KFZ o.ä. können Gutachter bis zu einem Gewissen grad zusätzlich zugefügte Leiden erkennen - wie gesagt, bis zu einen Gewissen grad.
Zitat:
beglaubigte Kopien (wovon eigentlich?),
Beglaubigte Kopien oder Das Origanal des Attest
Zitat:
Beschwerden bei Aerztekammern, medizinischen Direktoren (welcher Institutionen eigentlich?)
Jenachdem wo sie ligt: Krankenhaus, Reha-Zentrum, Pflegeinrichtug o.ä.
Zitat:
oder Zitieren wahlloser Paragraphen der Betroffenen keine Linderung ihres Leidens verschaffen
Wenn die Leiden wirklich körperlich bedingt sind, denkenst du dann wirklich das bei solchem Ausmaß ALLES wieder so wird wie es war? Das wären Illusionen, aber wunder gibs ja immer wieder, wie z.B. die sogenannte spontane Selbstheilung von Krebs. Un d was die §§ anbelangt: Hat der Guru wirklich etwas verschlimmert und behält sie dadurch bleibende Schäden, hat er sich eines dieser Paragraphen schuldig gemacht, welchen entscheidet jedoch die Staatsanwaltschaft nach Ermittlungsabschluss und kurz vor der Anklageröffnung!. Gleiches wird auch ein Anwalt berichten!
Zitat:
Es hilft auch nicht, wenn Sie zm Ende schreiben, das ganze waere vielleicht doch psychisch - damit ist der TE so schlau wie zuvor, immerhin ist die derzeitge Arbeitshypothese der behandlenden Aerzte.
Es KÖNNTE sein! Extremste Formen psychischer Störungen haben halt genauso extreme Symptomatik! Man kann hier halt nichts ausschließen, egal ob physische oder psychische Erkrankungen und herabspielen wollte ich damit Garantiert nichts!
Wie gesagt, ich würde alles in Bewegung setzen um diese Sache zu klären und ist der Verdacht der gefährlichen oder schweren Körperverletzung begründet, würde ich auch alles versuchen um diesen Guru sein versagen nachzuweisen! Und jetzt laber mich nicht dicht von wegen das geht nicht oder geht nur sehr schwer - es geht, das es leicht wird ahbe ich nicht behauptet!
Zitat :
Wenn ich keine Ahnung von Gesetzen hätte, würde ich an deiner Stelle einfach mal die Fresse halten! Manchmal kann es genau so ungesund werden, wie der Fragestellende geschildert hat, Brigitte!
Na CobraCain da hast du dich wohl selber übertroffen !!!!
Wie kann man nur so eine Unverschämtheit schreiben ????
Es ist ja schön das du dich mit Gesetzen auskennst aber man sollte auch die Meinung anderer respektieren und nicht gleich ausrasten
Das gehört hier nicht hin !!!!!!!
Susi62 _________________ Diagnose 11.2005 - invasiv duktales CA ,ca. 1,5 cm ,G3
Brusterhaltende OP Dez. 2006
nochmalige OP Jan. 2006 nach Diagnose Wächterlymphkotenbefall - 10 Lymphknoten wurden entfernt
6 x Chemo TAC bis Mai 2006
36 x Bestrahlung bis Juli 2006
da würde ich mich im gesetz erst mal über beleidigung schlau machen
Auch diese Paragraphen, nach dem eigentlich in der heutigen Zeit in der Regel nichts mehr nach kommt, kenne ich Auswendig
§ 185 StGB - Beleidigung
Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
oder auch dieser hier...
§ 241 StGB - Bedrohung
(1) Wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer wider besseres Wissen einem Menschen vortäuscht, dass die Verwirklichung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bevorstehe.
Naja, das ist aber nicht das thema, also besinnen wir uns wieder auf die Frage des Ratsuchenden
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.