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Infektion einer Schürfverletzung

 
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Moark
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.07.2008
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 26.07.08, 16:34    Titel: Infektion einer Schürfverletzung Antworten mit Zitat

Hallo alle miteinander!!
So jetzt hab ich mal was zum Nachdenken. Und zwar habe ich einen Arbeitskollegen, der besitzt noch aus seiner "Jugend" ein Tattoo auf dem linken Oberarm, welches man nicht unbedingt öffentlich zeigen sollte (selbst schuld). Da er aber im Fortgeschrittenen Alter ist und er nichts mehr mit sowas zu tun hat, kam er auf den Gedanken sich dieses Tattoo selbst zu entfernen. Jetzt hat sich wie erwartet dieser Bereich entzündet. Er klagt über Schmerzen an dieser Stelle, des Weiteren auch über Muskelziehen. Der Knacktpunkt ist aber der, dass er Aufgrund der bedeutung des Tattoos nicht zum Arzt gehen will. Lange Rede kurzer sind: Besteht eventuell ein Zusammenhang zwischen Muskelschmerzen und der Schürfverletzung? Und besteht auch in so einem Falle die ärztliche Schweigepflicht, so dass ich ihm empfehlen kann sich in (auch phsichiatrische) Behandlung zu begeben?


Mfg
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Ralf Tillenburg
DMF-Moderator


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 11295
Wohnort: Raum Düsseldorf

BeitragVerfasst am: 27.07.08, 19:30    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

da gibt es nichts zum Nachdenken. Das kann man aus der Ferne nicht beurteilen. Möglich ist in der Medizin fast alles.

Ohne Gang zum Arzt wird sich das Problem nicht lösen lassen, allerdings würde ich eher den Hausarzt und weniger einen Psychologen empfehlen.
_________________
Alles Gute
Ralf Tillenburg
Arzt für Allgemeinmedizin
www.praxis-tillenburg.de
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Renate02
DMF-Mitglied
DMF-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.04.2008
Beiträge: 1094

BeitragVerfasst am: 28.07.08, 13:00    Titel: Antworten mit Zitat

Außer dem Hausarzt kann natürlich auch ein Hautarzt helfen - auch und vor allem beim Entfernen der Tätowierung.

Und - ja, auch in dem Fall gilt die ärztliche Schweigepflicht. Der Arzt darf nicht herumerzählen, was für eine Tätowierung Dein Freund hat(te). Ein halbwegs vernünftiger Arzt wird sich darüber auch nicht lustig machen und ihm auch keine Vorwürfe machen.

Schicke ihn zum Arzt! (Der behandelt dann auch die Entzündung).
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Ralf Tillenburg
DMF-Moderator


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 11295
Wohnort: Raum Düsseldorf

BeitragVerfasst am: 29.07.08, 08:54    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Renate02 hat folgendes geschrieben::
Und - ja, auch in dem Fall gilt die ärztliche Schweigepflicht. .


aber soweit ich weiß, ist der Arzt zu einer Meldung an die Krankenkasse verpflichtet, das das Entfernen von Tätowierungen sowie Komplikationen aus solchen nicht zur Leistungspflicht der Kassen gehören - oder der Patient zahlt gleich privat.
_________________
Alles Gute
Ralf Tillenburg
Arzt für Allgemeinmedizin
www.praxis-tillenburg.de
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Renate02
DMF-Mitglied
DMF-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.04.2008
Beiträge: 1094

BeitragVerfasst am: 29.07.08, 11:43    Titel: Antworten mit Zitat

Ok, ja, die Meldung an die Krankenkasse ist denkbar. Aber muss der Arzt bei der Gelegenheit gleich dazu sagen, was die Tätowierung dargestellt hat? Ich hatte Moarks Beitrag so verstanden, als sei das der Knackpunkt (und nicht die Tätowierung an sich).

Habe ich das richtig verstanden? Geht es ihm in erster Linie darum, dass das Motiv peinlich ist? Oder schämt er sich, weil er sich überhaupt hat tätowieren lassen?

Und Freunde, Verwandte und Kollegen des Patienten werden vom Arzt sicher auch nichts erfahren, was das Tattoo angeht, nehme ich an.

LG

Renate
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