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Verfasst am: 30.08.08, 21:06 Titel: Keine Zahnzusatzversicherung wg. geschäftstüchtigem Zahnarzt
Hallo,
bei einer Zahnzusatzversicherung sind bereits angeratene Behandlungen von der Leistung ausgeschlossen.
Daraus ergibt sich bei mir folgendes Problem:
Ich habe (leider) seit kurzem einen neuen Zahnarzt. Dieser hat erst mal mein Gebiss geröngt und mir eine umfangreiche Behandlung angeraten.
Alle Plomben erneuern.
Eine Krone ersetzen mittels Implantat
Eine Plombe mittels Teilkrone ersetzen.
u.s.w.
Und das alles obwohl ich beschwerdefrei bin.
Ich habe mich daraufhin umgehört, worauf mir von diesem Zahnarzt abgeraten wurde.
Was ist nun mit dem Abschluss einer Zahnzusatzversicherung?
Kann es denn richtig sein, dass dieser Zahnarzt mir mit seinen überzogenen Behandlungsvorschlägen den Abschluss einer solchen Versicherung unmöglich macht? Was muss ich bei Vertragsabschluss angeben?
Mein ehemaliger Zahnarzt (heute im Ruhestand), der auch sehr gewissenhaft war, hatte mir keine dieser Behandlungen angeraten.
Was wäre, wenn ich erneut den Zahnarzt wechsel, und mir dieser keine dieser Behandlungsvorschläge macht? Steht dann einem Vertragsabschluss nichts mehr im Wege?
Viele Grüße
Sie gehen einfach zum nächsten Zahnschmied
Jetzt ganz wichtig: Sie holen sich aber zuerst ihre Röntgenbilder vom Meister Großkostenvoranschlag ab. Und lassen Sie sich nicht auf Debatten ein, dass das nicht geht.
Wenn auch der Zahnarzt Nummer 3 der gleichen Meinung ist, dass alle Plomben neu müssen und die Krone durch Implantat ...., dann können wir mal über die konkreten Röntgenbilder drüberschauen.
Das ist aber sehr unwahrscheinlich.
viele Grüße _________________ Joachim Wagner
Zahnarzt
www.zahnfilm.de
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