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Mängelgutachten

 
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johannesha
DMF-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.10.2007
Beiträge: 67
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 06.07.08, 06:50    Titel: Mängelgutachten Antworten mit Zitat

Hallo,

wie bereits an anderer Stelle beschrieben - Entzündung der Wurzelspitze - bin ich einem Zahnarzt-Pfuscher auf den Leim gegangen.

Eine Untersuchung bei einem seriösen Zahnarzt hat jetzt ergeben:

Zahn 23: Wurzelstift mit Perforation der Wurzel, Entzündung und starke Lockerung.
Der Zahn Nr. 26 musste bereits Anfang Januar gezogen werden.

Es soll jetzt ein Mängelgutachten über die Pfusch-Arbeit gemacht werden, aber die HEK verweigert die Bezahlung mit dem Hinweis, es würde sich bei der festen Brücke um eine privatärztliche Leistung handeln.
Auch wg. anderer Leistungsverweigerungen bini ich inzwischen anderweitig versichert.

Ich habe zunehmend Probleme mit meinem gesamten Obergebiss und weiss nicht mehr, was ich noch machen soll.
Vielleicht kann eine Patientenberatungsstelle da weiterhelfen? In der ZDF-Sendung "wieso" wurde über eine Patientin berichtet, die sich mit dem gleichen Problem über ein Jahr herumgequält hat, weil sie sich auch nicht mehr von ihrem Pfusch-Zahnarzt behandeln lassen wollte.

Kann eine Garantie-Arbeit auch von einem anderen Zahnarzt geleistet werden?

Vielleicht kann mir hier geholfen werden.

Gruss
johannes
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jobohrer
DMF-Moderator


Anmeldungsdatum: 27.05.2005
Beiträge: 1761
Wohnort: Leverkusen

BeitragVerfasst am: 10.07.08, 08:47    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Johannes,

die rechtliche Lage ist folgende

1. der Erstbehandler hat ein Recht zur Nachbesserung. Weigert sich der Patient diese in Anspruch zu nehmen, bleibt ihm nur a) entweder die Rechnung zu bezahlen, oder b) zu klagen.
2. Die Krankenkasse hat recht: im privatzahnärztlichen Bereich hat sie keine Aktien. Selbst wenn also ein Kassengutachter sagen würde: das muss neu, kann der Erstbehandler zu recht darauf hinweisen, dass eine GOZ Leistung nicht der Kassenbegutachtung unterliegt. Das ist so. Auch hier: Klageweg.
3. Behandlungsverträge sind Dienstverträge, keine Werkverträge. Wir schulden keine Erfolge, sondern Behandlungen auf dem Stand der jeweiligen ärztlichen Kunst. Wenn damit sich der Erfolg nicht einstellt, ist die Rechnung trotzdem fällig.

Und jetzt kommt der wichtigste Satz: erfahrungsgemäß gibt es auch so etwas eine Kombination aus Pech, ungünstigen Voraussetzungen und zu wenig Erfahrung auf der Behandlerseite. Das ist das Rezept für Ergebnisse wie Sie es haben. Das würde ich aber nie nur dem Zahnarzt alleine zuschieben wollen. So einfach ist es meistens nicht.

Viele Grüße
_________________
Joachim Wagner
Zahnarzt
www.zahnfilm.de
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johannesha
DMF-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.10.2007
Beiträge: 67
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 02.08.08, 06:32    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo jobohrer,

nachdem ich die Kassenärztliche Vereinigung eingeschaltet habe, hat jetzt die HEK ein Mängelgutachten in Auftrag gegeben. Musste sie wohl, weil es sich eben nicht um eine privatärztliche Arbeit gehandelt hat und der Kostenvoranschlag von der Kasse genehmnigt worden war. Sie hat auch ihren Anteil bezahlt.

Es war mal wieder der Versuch, einen "Dummen" die vertraglich vereinbarte Leistung zu verweigern, um Geld zu sparen.

Gestern noch hat mir ein Zahnarzt gesagt, dass durch die Pfuscharbeit des Herrn Dr.[Name entfernt AJ] es nicht mehr möglich ist, eine neue Brücke zu befestigen.
Es bleibt für mich nur noch eine unbezahlbare Lösung mit Implantaten bzw. ein Kassen-Klappergebiss.

M.E. handelt es sich hier um einen eklatanten Fehler eines Arztes, für den der geradezustehen hat.
Nach Durchführung des Mängelgutachtens durch einen Zahnarzt in Lübeck ist die Frage nach Schadenersatz und Schmerzensgeld zu stellen.

gruss
johannes
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jobohrer
DMF-Moderator


Anmeldungsdatum: 27.05.2005
Beiträge: 1761
Wohnort: Leverkusen

BeitragVerfasst am: 04.08.08, 14:49    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Johannesha,

ich bin der Letzte, der sich vor Kollegen stellt, die Mist bauen. Also wenn das den Tatsachen entspricht, dass da mehrfache Verstöße gegen den Stand der zahnärztlichen Kunst vorliegen, dann sollte der Urheber auch zumindest einen juristischen Denkanstoß erhalten.

Jetzt kommt aber trotzdem ein ABER. Ich will Sie nicht im unklaren lassen, was in Deutschland alles nicht funktioniert:

1. Sie haben ganz schlechte Karten, was Schadenersatz angeht. Das hat historische Gründe, jedenfalls bekommt selbst ein Mensch, dessen Bein durch grobes Verschulden eines anderen weg ist, keine 50.000 Euro. Das ist kein Scherz! Das hat mit Zahnmedizin nichts zu tun, in Deutschland gibt es praktisch keinen vernünftigen Schadenersatz. Dieses Wort können wir - im Gegensatz zu den USA - nicht buchstabieren. Da liegt eine riesige Gesetzeslücke.
2. Selbst wenn sich ein Gutachter der Krankenkasse aus dem Fenster lehnt und sagt, dass der Kollege XY keine ordentliche Arbeit abgeliefert hat, haben Sie noch lange keine Anspruch auf Erstattung. Vor Ihnen liegen mehrfache Reparaturversuche des Herrn XY, dann Verhandlungen beim Prothetikeinigungsausschuß, und wenn Sie dann noch Lust haben der Klageweg vor Gericht.
3. Heraus kommt - wenn Sie viel Glück mit dem Gerichtsgutachter haben, der aber erst sehr viel später eingeschaltet wird, wenn viele Beweise schon beseitigt sind, dass der Erstbehandler allenfalls seine Rechnung nicht bezahlt bekommt und beim nachweislich verschuldeten Abhandenkommen eines Zahns noch ein Implantat übernehmen darf. Das ist aber keineswegs sicher und erfordert etliche Sitzungen beim Rechtsanwalt, Beweissicherungen und viel Sitzfleisch insgesamt. Machen Sie sich mal keine Illusionen.

Tipp: Wenn Sie überhaupt mit einem Rechtsanwalt anfangen, sollten Sie sich einen aussuchen, der Erfahrung mit diesem Klientel (Zahnarzt) hat.

Viele Grüße
_________________
Joachim Wagner
Zahnarzt
www.zahnfilm.de
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Christiane
DMF-Mitglied
DMF-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.10.2004
Beiträge: 902

BeitragVerfasst am: 04.08.08, 16:56    Titel: Antworten mit Zitat

hi,

die aussagen von jobohrer sind so nicht richtig - mehrfache nachbesserungsversuche sind sicherlich nicht zu tolerieren, was schon mehrfach durch die jeweiligen landesgerichte bestätigt wurde. bei totalem vertrauensverlust, was in so einer situation ja psychoterror gleich käme, wenn man weiterhin die "schlachtbank" aufsuchen müsste, muss man natürlich nicht tolerieren. der zahnarzt hat hier ja bereits seine chance gehabt, konnte keine nachbesserung liefern, und es stellt sich natürlich die frage, warum dies nach einem gutachten plötzlich fachlich möglich sein sollte.

wenn eine rechtschutzversicherung besteht und eine fehlbehandlung durch gutachten bestätigt wurde, muss man sicherlich auch nicht den prothetikausschuss aufsuchen - einfach direkt klagen. bei erfolg gibt's die eigenen kosten wieder (bzw. jene der versicherung), schadensersatz und schmerzensgeld (manche können ja auch schon 5 tsd euronen ganz gut gebrauchen) .... im www findet man ja recht viele - auch jüngere urteile - so dass man sich ja einen überblick über schmerzensgeld und co machen kann.
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johannesha
DMF-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.10.2007
Beiträge: 67
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 11.09.08, 06:34    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

nachdem ich 2 Wochen in der Kieferklinik zubringen musste, um die Folgend der Arbeit des besagten Arztes zu beseitigen, habe ich jetzt auch das Gutachten von der HEK zugesandt bekommen.

Auszug: Der einzige Zahn , der einen Stiftaufbau bekommen hat, Zahn 23, wurde bei der Stiftpräperation perforiert. Hier handelt es sich um eine nicht auszuschliessende Komplikation, die dem Zahnarzt nicht angelastet werden kann. (?)
Die Exazerbation des Zahnes 26, der in 2006 von( meinem) Zahnarzt endodontisch gefüllt wurde, ist ebenfalls eine nicht auszuschliessende Spätfolge.
Aber die Lockerung der gesamten verbliebenen Konstruktion 22-25 ist damit nicht zu erklären. Vielmehr liegt ein Planungsfehler vor, weil die Parafunktionen unberücksichtigt blieben, und keine adäquate Vorbehandlung vorgenommen wurde.
Da schon im OPG vom 19.7.07 und immer noch auf den Zahnfilmen vom 19.6.08 Konkremente zu erkennen sind, hat die Versorgung ohne die erforderliche Paradontalbehandlung stattgefunden. 22-25 sind nicht mehr erhaltungsfähig.


Die HEK schreibt dazu: Laut dieser Beurteilung liegt ein Planungsfehler vor und eine Neuversorgung ist erforderlich.
Wir werden uns bezüglich der Rückforderung des von uns geleisteten Kassenanteils an die Kassenärztliche Vereinigung SH wenden.
Zur Rückerstalttung Ihres Eigenanteils wenden Sie sich bitte direkt an die Zahnarztpraxis Dr. [Name entfernt AJ].

Was ich jetzt auch tun werde, obwohl mir von meinem Zaharzt keine grossen Hoffnungen gemacht wurden, dass dieser einschlägig bekannte Zahnarzt darauf reagieren wird. Ich sollte gleich zum RA gehen.

Auf weiteren Schadensersatz und Schmerzensgeld werde ich wohl verzichten müssen. Es scheint ja so, dass man jeden Handwerker wg. seiner Pfuscharbeit belangen kann, einen nur auf Gewinnmaximierung ausgerichteten Arzt aber nicht.

Wenn mein Oberkiefer irgendwann in den nächsten Wochen mal soweit sein sollte, dass ich ein Obergebiss erhalten kann, muss ich das dann auch noch teuer bezahlen.
Z.Zt. muss ich immer noch zur wöchentlichen Kontrolle in die Uni-Kieferklinik.

Gruss
johannesha
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Lawya
DMF-Mitglied
DMF-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.11.2006
Beiträge: 117

BeitragVerfasst am: 15.09.08, 22:24    Titel: Antworten mit Zitat

Guten Abend.

Also ich hätte den Gang zu einem Anwalt empfohlen. Hier hilft die rechtsanwaltskammer weiter oder ggf. die Arge für Medizinrecht im DAV (Deutschen Anwaltverein).
Leider vertreten die meisten spezialisierten Anwälte die Behandler. *hüstl*

Gute Besserung
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johannesha
DMF-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.10.2007
Beiträge: 67
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 28.09.08, 06:30    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Lawya,

vielen Dank für die Auskunft.

Ich habe den Zahnarzt aufgefordert, mir meinen Anteil der Kosten für die nicht mehr vorhandene Brücke zu erstatten.
Aber wie von meinem seriösen Zahnarzt vorausgesehen hat der bisher nicht mal geantwortet.

Wenn man finanziell nicht so gut gestellt ist und auch keine entspr. Rechtschutzversicherung hat, ist man halt in diesem Land immer der Verlierer:
Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene Schuhe für unsereins.

Gruss
johannesha
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jaeckel
Administrator


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 4711
Wohnort: Bad Nauheim

BeitragVerfasst am: 30.09.08, 08:02    Titel: Antworten mit Zitat

Lieber johannesha,

bitte verstehen Sie es nicht falsch. Man darf nach unseren Forenregeln generell keine potenziell rufschädigenden Behauptungen mit Namen + Ort ins Forum stellen. Daher habe ich in Ihren Beiträgen die Namen gelöscht.
_________________
Herzlichen Gruss
Ihr Achim Jäckel
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