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Schwerbehindert durch Schlaganfall ?????

 
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gotthardt
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Anmeldungsdatum: 30.09.2008
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 30.09.08, 09:55    Titel: Schwerbehindert durch Schlaganfall ????? Antworten mit Zitat

Hallo,
ich hatte am 05.06.08 einen schlaganfall mit schwerer lähmung rechtseitig.
nach intensivstation und normalstation wurde ich nach 3 wochen entlassen.
musste dann 4 wochen zur reha,bei der ich ganze 2 mal einen arzt gesehen habe.
körperlich bin ich zu 95 % wieder ganz fit.allerdings lässt die hirnleistung zu wünschen übrig.
ich bin dann vom arbeitgeber gekündigt worden,naja das istz dann wohl die negativ spirale.

Frage ist nun hat man eine chance auf schwerbehindurung????
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AnnettLoewe
DMF-Moderator


Anmeldungsdatum: 16.09.2004
Beiträge: 871

BeitragVerfasst am: 30.09.08, 10:47    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Gotthardt,
Ja, man hat eine Chance - allerdings erst, wenn die Leistungseinschränkung ein halbes Jahr lang angedauert hat. Sie können also im Dezember einen Antrag beim zuständigen Integrationsamt stellen und sollten das auch tun.
Ihr Arbeitgeber hat Ihnen gekündigt? Wann war das?

Sie sind körperlich "zu 95% wieder ganz fit"?
Haben Sie ambulante Therapien oder gibt es ein teilstationäres Angebot in Ihrer Nähe?
In Frage kommen Krankengymnastik (gegen die Reste der Lähmung und zur Zustandserhaltung) sowie ambulante Neuropsychologie gegen die kognitiven Einschränkungen. Um das verordnet zu bekommen, brauchen Sie einen Neurologen. Ob es ambulante Neuropsychologen in Ihrer Region gibt, erfahren Sie dort: www.gnp.de
Ob das Ihre Krankenkasse bezahlt, bzw. welchen Weg es gibt, das durchzusetzen, erfahren sie auch von einem ambulanten Neuropsychologen.
Notfalls muss es mit Ergotherapie in Form von Hirnleistungstraining gehen. Die kann der Neurologe unproblematisch verordnen. Es ist allerdings die schlechtere Option, weil Neuropsychologie zielgenauer ist und diese speziell ausgebildeten Psychotherapeuten einerseits eine Verlaufsdiagnostik zur Überprüfung der Ergebnisse machen können und andererseits mit Ihnen weiter an der Krankheitsverarbeitung arbeiten können. Es ist ja nicht ganz so leicht plötzlich viel weniger zu können, als vorher.

Ein Neuropsychologe kann Ihnen auch bei der Feststellung der Schwerbehinderung hilfreich sein, da er am besten feststellen kann, in welchen Bereichen ihre Leistungsminderungen liegen und wie diese Sie im Alltag behindern.

Wenn es keine rechtliche Möglichkeit (mehr) gibt, die Kündigung anzugreifen (um das beurteilen zu können, bräuchte ich das Datum der Zustellung der Kündigung und Angaben zur Betriebsgröße), müssten Sie sich bei Ihrem Rentenversicherungsträger und beim Arbeitsamt nach Möglichkeiten der beruflichen Rehabilitation erkundigen.
Es gibt keine "zwangsläufige Negativspirale", sondern allerlei Möglichkeiten, die den Wiedereinstieg erleichtern.
Man muss nur hinreichend Geduld und Stehvermögen haben, um sich da durchzuwuseln. An beidem fehlt es mitunter gerade aufgrund der hirnorganischen Einschränkungen. Also lassen Sie sich helfen!
Gern auch weiter von hier aus.

Herzliche Grüße,
Annett Löwe


Zuletzt bearbeitet von AnnettLoewe am 30.09.08, 13:23, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Pauline2
DMF-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.03.2008
Beiträge: 36
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 30.09.08, 11:55    Titel: SB Antworten mit Zitat

Hallo Gotthardt,

Schwerbehindertenausweis oder auch Erwerbsminderungsrente?
Bei beidem kann der VdK sehr hilfreich sein, der Mitgkiedsbeitrag lohnt sich, wenn man selbst wenig Ahnung hat. SB-Ausweis würde ich gleich beantragen.
Sie sollten auch zum Neurologen in Behandlung gehen. Und, falls die Kündigung Bestand haben sollte, unbedingt gleich arbeitslos melden, damit nicht am Ende ein paar Monate für eine eventuelle EM-Rente fehlen!
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