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Ich arbeite in einem Wohnheim für physisch und psychisch behinderte Menschen.
Unsere Hauswirtschaftskräfte bereiten u.a. die Wurst und den Käse für die Behinderten vor, d.h. sie schneiden sie in Scheiben (mehrere Scheiben übereinander-getrennt durch Pergamentpapier) und verpacken sie dann mit Klarsichtfolie, um sie dann auf den einzelnen Gruppen zu verteilen.
Gelagert wird die Frischware im Gemüsefach!!!!!
Fakt ist, dass die Wurst , der Käse weniger, schon nach 2 Tagen leicht säuerlich riecht und wenn es besonders heiß draußen ist oder es eine leicht verderbliche Wurstsorte ist, speziell habe ich das bei Cornedbeef-Aufschnitt beobachtet, sie auch ganz schnell grün wird.
Ich teilte meine Beobachtungen meiner Heimleiterin mit und machte sie darauf aufmerksam, dass m.E. Frischware nicht im Gemüsefach gelagert werden darf, da da die Temperatur wesentlich höher sei als wie in den oberen Fächern. Ich muß dazu sagen, ich bin keine Fachfrau von Hygienemaßnahmen von Lebensmitteln, ich sprach aus Erfahrung, die man so als Hausfrau und Privatperson macht bzw. kennt.
Jedenfalls machte mir meine Chefin ganz deutlich klar, dass ich sachlich nicht richtig liegen würde, ganz im Gegenteil, die Temperatur im Gemüsefach eines Kühlschranks wäre niedriger als wie im gesamten Bereich eines Kühlschranks.
Ich nahm es erst mal so hin, da ich nicht gegenargumentieren konnte, weil ich es nicht besser wußte.
Bis ich den Artikel in der Zeitung lass.
Nun kann ich ja schlecht meiner Chefin den Artikel der Zeitung vorlegen, sie würde mit Sicherheit behaupten, was die Zeitung schreibt.......
Kann mir vielleicht einer sagen wo ich dies auch von "offizieller" Seite darlegen kann? Ist dies im Gesetz wo geregelt wie man in Einrichtungen Lebensmittel zulagern hat?
Gibt es genaue Vorschriften, die ich meiner Chefin vorlegen kann, denn ganz unter uns, ich möchte nicht die Wurst essen die den Behinderten vorgesetzt wird.
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