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Hallo, ich bin hier neu und in meiner Verzweiflung auf dieses Forum gestoßen.
Mein Sohn ist seit drei Jahren bei einem Kieferorthopäden in Behandlung, private Abrechnung, da die Fehlstellung von der Krankenkasse nicht anerkannt wird. Der Kostenvoranschlag belief sich auf 2100 € und der KFO gab mir sein Wort, dass dieser Wert nicht überschritten wird. Als wir uns der 2100 € Grenze näherten, wurde mir auf Anfrage mitgeteilt, dass ich weitere Kosten nicht zu zahlen hätte. Ich erhielt dann auch für Quartal 1 und 2/2008 keine Rechnung, dafür aber für das 3. Quartal eine erneute Rechnung über 500 €. Diese Rechnung bestünde auch zu Recht, da Materialkosten angefallen wären. Die Behandlung ist noch immer nicht beendet.
Mein 2. Sohn, auch der fiel angeblich aus dem Krankenkassen-Schema, hatte einen Kostenvoranschlag über 4000 €. Endlich aufgewacht, bin ich zu einem 2. KFO, der mir spontan sagte, die Abrechnung könne über die Krankenkasse laufen.
Nun zweifle ich natürlich, dass auch mein 1. Sohn nicht unbedingt hätte privat abgerechnet werden müssen. Allerdings muss ich bemerken, dass der KFO ein angesehener Arzt ist und sogar Gutachter-Funktion ausübt.
Insgesamt geht es hier um viel Geld für unsere Familienkasse.
Nun habe ich fesgestellt, dass der 1. Abdruck, der vor der Behandlung angefertigt wurde, mir nicht in Rechnung gestellt wurde. D. h., ich habe wahrscheinlich auch keinen Anspruch auf Aushändigung. Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht und hat den einen oder anderen Tipp für mich. IIch habe leider keine Erfahrung in diesem Bereich.
Vielen Dank.
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naivchen959 _________________ naivchen959
ich will Sie ja nicht entmutigen, aber gegen die Connection KFO-Gutachter und KZV kommen Sie nicht an. Auch nicht mit Anwalt. Das ist der Rotlichtbereich, als fast rechtsfreier Raum. Sie haben vermutlich irgendeinen Wisch mit der Kostenerklärung unterschrieben. Das reicht.
Viele Grüße _________________ Joachim Wagner
Zahnarzt
www.zahnfilm.de
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