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Verfasst am: 17.10.08, 07:47 Titel: 2 Konisationen, jetzt wieder pap4a, Kinderwunsch da, was nun
Guten Morgen Herr Dr. Fischer,
ich habe eine Frage.Ich bin 35 Jahre alt,ich hatte 1999 meine erste Konisation, die zweite nach pap4Befund im Dezember 2007. Nach der zweiten Konisation hatte ich jedesmal starke Schmerzen bei der Periode und es war kein Abstrich mehr möglich, weil das Gewebe so stark vernarbt war. Daraufhin im Juli 2008 einlegen eines "Fehling-Röhrchens" oder soähnlich, um das Gewebe zu dehnen damit die Blutung wieder abfließen kann, gleichzeitig wurde ein Abstrich und eine Ausschabung gemacht. Es hieß dass alles ok sei. Nun der erste Abstrich letzte Woche nach der OP im Juli und jetzt soll es schon wieder ein Pap4a sein.Kann das sein in so kurzer Zeit? Es hieß im Juli, dass die Ränder frei sein und alles ok sei!
Mein Frauenarzt hat mich nun wieder an die Uniklinik verwiesen. Er sagt man könnte vielleicht nochmal eine kleine Konisation machen, ansonsten Gebärmutter entfernen, da ich allerdings noch Kinder bekommen möchte, wäre das die letzte Möglichkeit. Allerdings möchet ich auch nicht mit einer "tickenden Zeitbombe" im Unterleib herumlaufen.Was würden Sie mir raten?
Vielen Dank.
Guten Tag,
erstens würde ich raten, eine kleine Elektro-oder Laserkonisdation ( oberfllächlich ) machen zu lassen, Sind die Endocervikaldrüsen auch Pap IVa, dann natürlich nicht oberflächlich, sondern auch in die Tiefe. Zweitens so schnell wie möglich den Kinderwunsch angehen. Zwar dauert es viele Monate ( u.U. bis zu einem Jahr) , bis aus einem Pap IVa ein Ca in situ oder gar ein Mikrokarzinom entsteht, aber mit dem Kinderwunsch sollten Sie nicht länger warten. Evtl. müssen Sie sich auf einen Kaiserschnitt einstellen- falls der Muttermnund sich nicht öffnet, da Sie möglicherweise iene Stenose des Cervikalkanales haben-evtl. trotz des Fehling-röhrchens. _________________ Grüße Dr. Fischer
Unter Bezugnahme auf § 7 (3) der Berufsordnung für Ärzte ist mein Beitrag eine Stellungnahme,die auf den vorliegenden Angaben beruht .Sie ersetzt aber nicht die persönliche Beratung, Untersuchung und Behandlung durch Ihren Arzt.
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