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Nervenzusammenbruch

 
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sunshine137
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 22.10.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 22.10.08, 19:20    Titel: Nervenzusammenbruch Antworten mit Zitat

Meine Freundin ist seit Monaten am Ende und hat wegen der Arbeit einen Nervenzusammenbruch nach dem anderen. Daher wurde sie schon wochenlang krank geschrieben, weil sie es in dem Job nicht aushält.

Nun meine Frage. Wenn sich das alles so hinzieht und keine Besserung in Sicht ist, kann ihr der Arzt nicht einfach bescheinigen, dass auch aus seiner Sicht der Job besser nicht weiter ausgeführt werden sollte und kann sie dann z.Bsp. kündigen, ohne eine Arbeitslosensperre zu bekommen? Wie läuft sowas ab, wenn man in der Firma nervlich nicht mehr arbeiten kann?

Es bringt nichts, sie muß ja schon fast eingewiesen werden, so schlimm ist das bei ihr. Ich mache mir große Sorgen und würde einfach gerne wissen, welche Möglichkeiten es da so gibt und wie lange so ein "Vorgang" dauert, bis ein Arzt das beurteilen kann, ob sie jemals in Firma X wieder arbeiten kann. Wobei ich das ja ausschließe, dass sie es jemals schaffen wird, dorthin zurück zu kehren (Mobbing etc.).

Vielleicht habt Ihr Erfahrungen etc., die ihr mir mitteilen könnt?
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Simba12
DMF-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.08.2007
Beiträge: 37

BeitragVerfasst am: 24.10.08, 18:15    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo sunshine 137

Ich kann nachvollziehen was Du schreibst.
Mir ging es such so. Ich war allerding erst mal sehr lange AU geschrieben. Nach einer med. Reha wurde ich für den letzten Arbeitsplatz als arbeitsunfähig aus der Reha entlassen. Somit brauchte ich nicht an den alten Arbeitsplatz zurück. Ich habe danach eine berufliche Reha beantragt ( früher sagte man Umschulung).

Habe auch mal gehört das man mit einem Ärztlichen Attest für die Arbeitsagentur keine Geldsperre bekommt.

Würde das aber unbedingt im Vorraus mit der Arbeitsagentur klären.

LG Simba
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Lydi
DMF-Mitglied
DMF-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.04.2006
Beiträge: 271
Wohnort: Petershagen

BeitragVerfasst am: 31.10.08, 18:49    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo sunshine137,

Hat deine Freundin schonmal intern in der firma etwas getan? gibt es keinen Betriebsrat oder MAV ? Kann sie sich nicht versetzen lassen? Dies kann man auch per Anwalt erwirken. Die Gewerkschaft ist auch ein guter Ratgeber.

Um letztendlich Arbeitsunfähig zu erwirken, muss man m.E. mind. 12 Monate AU sein. Dann sollte ein Klinikaufenthalt gemacht werden.
Der Hausarzt kann das auch nicht bescheinigen. Das muß ein Facharzt, Psychiologe oder Psychiater, beurteilen.

Alles Gute, Lydi
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Wenn du zählen kannst, dann zähl auf dich.
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