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Anmeldungsdatum: 08.11.2007 Beiträge: 19 Wohnort: z.ZT in Seoul,Südkorea
Verfasst am: 15.11.08, 11:16 Titel: Aspirin und Utrogest als Vorbeugung von FG ?An Dr.Fischer
Hallo ,
hatte ja schon mehrmals geschrieben und siehe da ,es war keine IUI oder IVF nötig.
Etwas ängstlich bin ich dann zur US Untersuchung ,nachdem Regel laut Tempikurve am
8.November hätte eintrudeln sollen.1.Tag der letzten Mens war am 8.Oktober ,Mens schwankte zwischen 25-30 Tagen.
Anscheinend bin ich in der 6.SSW ,US wurde gemacht ,Aufnahmen sind der Zeit entsprechend ,alles normal.
PUHHH,
Nun zu meiner Frage ,obwohl ich letztes Jahr alles testen lies ,Gerinnungsstörungen usw.hat die FÄ mir jetzt Utrogest und Aspirineinnahme für die nächsten 15 Tagen empfohlen,zur Vermeidung einer FG(3.FGen)
1 Aspirin pro Tag ,Utrogest 2mal am Tag .
Im Internet habe ich jetzt gegoogelt und man rät von dem ab.
Soll ich das Aspirin einfach weglassen?
Verfasst am: 15.11.08, 11:34 Titel: Fehlgeburt und medikamentöse Prophylaxe
Guten Tag,
da ich in die Behandlung Ihrer FÄ nicht eingreifen möchte, enthalte ich mich einer Therapieempfehlung. Ich kann Ihnen aber folgendes sagen:
Utrogest zu nehmen ist -wenn auch evtl. nicht erforderlich- kein Fehler, da damit kein Schaden angerichtet werden kann.
Aspirin und/ oder Heparin wird sowieso etwas kontrovers diskutiert. Einen möglichen Vorteil in der Prophylaxe eines Abortes gibt es nur bei nachgewiesener Störung im Gerinnungssystem ( Thrombophilie).
Da Sie Aspirin nur 15 Tage nehmen sollen, hätte ich keine Bedenken gegen die Einnahme. Da aber das Abortrisiko ja bis zur 8.-12. SSW besteht ( wobei die meisten Aborte sich allerdings innerhalb der ersten 6-8 Wochen ereignen) ,
verstehe ich andereseits nicht, warum die Gabe-wenn sie der Meinung ist, daß es nötig sei- nur so kurz dauern soll. _________________ Grüße Dr. Fischer
Unter Bezugnahme auf § 7 (3) der Berufsordnung für Ärzte ist mein Beitrag eine Stellungnahme,die auf den vorliegenden Angaben beruht .Sie ersetzt aber nicht die persönliche Beratung, Untersuchung und Behandlung durch Ihren Arzt.
Hallo ,
danke für die schnelle Antwort.
Mit dem Utrogest ,bin ich auch ganz glücklich.
Nur mit dem Aspirin bin ich mir nicht sicher.
Die FÄ aber warscheinlich auch nicht .
Sie meinte nur ,momentan könnte man ja diesen Test mit der Gerinnungsstörung nicht machen,das ginge nur vorher und außerdem würden sich viele Koreaner beschweren und zu anderen Ärzten gehen ,falls Sie nach 3 Fehlgeburten nichts verschreiben würde.
Daher eben meine Frage ,denn laut Test vom letzten Jahr habe ich keine Gerinnungsstörung ,kann sich das so schnell ändern?
Utrogest will Sie dann eventuell erhöhen ,falls ich Blutungen bekommen sollte.
Ist das so üblich?
Guten Tag,
das ist ja bei uns auch so. Gibt man nichts-weil kein zwingender Anlass dafür besteht- sind manche Pat. unzufrieden. Das liegt aber dann an der mangelnden Aufklärung durch den Arzt,. Kann er das Nichtverschreiben plausibel erklären, ist der Pat. meist auch zufrieden. Da Sie aber wohl keine Koreanerin dem Namen nach sind, besteht für die verordnung sowieso kein Grund. Man kann auch in der SS eine Gerinnungsanalytik machen. Aber die Faktoren, auf die es ankommt, ändern sich im Verlauf des Lebens nicht, da sie genetisch festgelegt sind ( Faktor V, Prothrombin u.a. ). Bei Blutungen kann man Utrogest erhöhen, würde aber nur etwas nützen, wenn die Blutung durch einen steilen Abfall des Progesterons bedingt ist. Das weiß man ja nicht, da eine Blutbestimmung mindestens routinemäßig in solchen Fällen nicht durchgeführt wird. Einfachhalber erhöht man dann Utrogest oder ein anderes Gestagen, darf sich aber dann nicht wundern, wenn es trotzdem zum Abort kommt. _________________ Grüße Dr. Fischer
Unter Bezugnahme auf § 7 (3) der Berufsordnung für Ärzte ist mein Beitrag eine Stellungnahme,die auf den vorliegenden Angaben beruht .Sie ersetzt aber nicht die persönliche Beratung, Untersuchung und Behandlung durch Ihren Arzt.
Anmeldungsdatum: 08.11.2007 Beiträge: 19 Wohnort: z.ZT in Seoul,Südkorea
Verfasst am: 15.11.08, 18:05 Titel: Verordnung von Aspirin
Zum Thema Korea ,
ich bin keine Koreanerin,ich lebe hier für 2 Jahre durch meinen Mann der hier für eine Deutsche Firma "ausgeliehen"wurde.
Die Mentalität und die Untersuchungsmethoden sind hier ein wenig anders und manchmal wird sogar wegen einer Blase an den Füßen ,versucht Antibiotika zu verschreiben.
Daher bin ich ein wenig skeptisch und auch die Sprachbarriere ,auch wenn es nur Englisch ist,ist sehr hoch.
Bei dieser FÄ fühle ich mich nicht unbedingt wohl ,aber hier in Korea ist es schwierig eine FÄ mit einer Praxis zu finden ,die auch Englisch spricht.Die Koreanerinnen gehen immer ins Krankenhaus ,auch zur regulären Sprechstunde,da es wenig Privatpraxen gibt.
Man kommt sich als Deutsche ein wenig verloren vor und man ist nur eine Zahl.
Ich vermisse meinen FA in Deutschland und ich weiß die Arbeit eines FA in De wohl zu schätzen.Ich steh mit Ihm auch in email Kontakt ,aber er ist sehr gefragt und hat wenig Zeit.
Ich bin mir nicht sicher ,ob ich das Aspirin nehmen soll ,ich würde es lieber weglassen.
Mir ist auch bewußt ,dass es eben keine Garantie für eine intakte Schwangerschaft gibt und da mein Alter ja nicht unbedingt ein Vorteil ist ,ist das für mich sehr kostbar ,da ich zum 2.Mal verheiratet bin und wir eben kein gemeinsames Kind haben.
Mutter Natur richtet es manchmal so ein ,dass eben ein ungesunder Fötus abgestossen wird.Ich werde das Aspirin nicht mehr nehmen ,da die Werte (was die Blutgerinnung angeht ,alle im Grünen Bereich)ja ok waren.
Ich weiß ,Sie wollen der FÄ nicht in die Behandlung eingreifen ,aber die Mentalität ist hier anders und wenn Schwierigkeiten auftreten ist man hier ziemllich unsicher ,was die erforderlichen Methoden sind.
Ich möchte nicht immer die starken Keulen ,etwas weniger ist manchmal mehr und wenn das Kind nicht bleiben sollte ,dann kann ich es eben auch nicht bestimmen.
Vielen Dank und Entschuldigung für die vielen Zeilen,aber wenn man in so einem fremden Land lebt und man den Deutschen Standard gewöhnt ist ,greift man zu solchen Strohhalmen.
Guten Abend,
Ihre Entscheidung, Aspirin nicht zu verwenden, kann ich absolut gut nachvollziehen und nehme stark an, daß weder die Einnahme noch die Nichteinnahme Ihrem werdenden Kind schaden und wünsche Ihnen für den weiteren Verlauf der Schwangerschaft alles Gute. _________________ Grüße Dr. Fischer
Unter Bezugnahme auf § 7 (3) der Berufsordnung für Ärzte ist mein Beitrag eine Stellungnahme,die auf den vorliegenden Angaben beruht .Sie ersetzt aber nicht die persönliche Beratung, Untersuchung und Behandlung durch Ihren Arzt.
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