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Verfasst am: 17.11.08, 19:12 Titel: Candidus – er wacht
§ 31 der Berufsordnung für Ärzte: „Dem Arzt ist es nicht gestattet, für die Zuweisung von Patienten oder Untersuchungsmaterial ein Entgelt oder andere Vorteile sich versprechen oder gewähren zu lassen oder selbst zu versprechen oder zu gewähren“.
Eine nicht kleine Dreibuchstabenkasse in einem ebensolchen Bundesland hat einen Vertrag zur „integrierten Versorgung“ gemacht. Von diesem Vertrag sagt der Vorsitzende einer Gesellschaft, die sich mit Patientenrechten befasst, Wolfram-Arnim Candidus, der nicht nur so heißt sondern auch so ist, sagt, er verstoße klar gegen die Berufsordnung der Ärzte, und sei darüber hinaus nichts weiter als Bestechung.
Vertragsinhalt dieser „integrierten Versorgung“ ist , dass ausgewählte Frauen- und Kinderärzte für Überweisungen an die ausgewählten Zahnärzte eines bestimmten Zahnärzte–Netzwerks ausstellen, und allein dafür von der Kasse eine Prämie von 10 Euro aus Versichertenbeiträgen kriegen.
Das sei gar keine besondere Leistung, sagt Candidus, das laufe auch ohne IV-Vertrag. Es handele sich um Schein-Marketing der Kasse, nichts werde dadurch besser. Die Versicherten zahlten ihre Fehlinformation in Wirklichkeit selbst, und die Kasse verzerre auf Kosten ihrer Mitglieder den Wettbewerb im Kassenmarkt.
Die sei im Übrigen nicht der einzige Fall, in Hessen zahle sie 40 Euro, wenn ein Arzt ein Jahr lang nur Generika verschreibt, und in Nordrhein zahle sie, wenn statt eines besonders teuren Medikaments für eine seltene Krankheit offlabel ein für eine ganz andere Erkrankung zugelassenes Medikament verordnet wird. Es ist die selbe Kasse, die in anderem Zusammenhang jeglichen offlabel-use mit sofortiger Regreßforderung zu verhindern sucht.
In einem Punkt irrt der Herr Candidus, denn wenn Schwangere und Kinder mal den Zahnarzt aufsuchen, wird davon schon etwas besser.
Aber sonst hat er völlig Recht.
PR _________________ Von Fremdinteressen freie an Patienteninteresse orientierte eigene Meinung.
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