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DRGs und neurlogiche Frühreha?

 
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AnnettLoewe
DMF-Moderator


Anmeldungsdatum: 16.09.2004
Beiträge: 871

BeitragVerfasst am: 17.09.04, 10:30    Titel: DRGs und neurlogiche Frühreha? Antworten mit Zitat

Hallo,
ich habe eben die Pressemeldung zum Fallpauschalensystem gelesen und wüsste gerne, ob Leistungen der neurologischen Frühreha nun komplett von den DRGs ausgenommen worden sind oder nicht.
Wenn nicht, dann wüsste ich gern, welche Leistungen künftig nach DRGs abgerechnet werden sollen.
Die neurologische Frühreha (Phase B) ist ein außerordentlich wichtiger Bestandteil der neurologischen Rehabilitationskette nach cerebralen Insulten und Traumata. Im Idealfall findet eine intensive interdisziplinäre Betreuung der Patienten statt - d.h. die verschiedenen Behandlergruppen (Physiotherapie,Ergotherapie, Logopädie und Neuropsychologie) arbeiten als Team am Patienten und zwar nach Möglichkeit wohnortnah, so dass auch Angehörige an den Therapien teilnehmen und ihre Kenntnis der prämorbiden Persönlichkeit des Patienten in die Behandlung einbringen können. Die Behandlung erfordert eine Menge Erfahrung und nach Möglichkeit ein eingespieltes Behandler-Team.

Ich arbeite in einer Berliner Selbsthilfegruppe für Schädel-Hirnpatienten und hre Angehörigen mit und wir haben die Erfahrung gemacht, dass die erzielbaren Ergebnisse umso besser sind, je früher nach dem Ereignis ein intensives individuelles und flexibles Therapiekonzept ansetzt.
Leider müssen wir befürchten, dass mit Einführung der Fallpauschalen die neurologische Frührehabilitation für viele Kliniken nicht mehr lukrativ genug ist und viele Patienten auf diese Weise verfrüht und dauerhaft in Pflegeheime verbracht werden müssen, weil sie eine "Phase-C-Fähigkeit" gar nicht erst erlangen.
Die Heime wiederum haben selten ein Interesse an intensiver Rehabilitation, weil sie die maximalen Pflegesätze mit schwer betroffenen und möglichst unselbständigen Patienten abrechnen können, während sie kein Geld verdienen, wenn der Patient doch irgendwann in eine Reha-Klinik verlegt werden könnte und sich womöglich soweit erholt, dass er in einer Wohngruppe besser untergebarcht wäre. Ein ambulantes Netz zur intensiven neurologsichen Rehabilitation ist nur rudimentär vorhanden. Neuropsycholgen sind noch immer nicht (offiziell) als ambulante Leistungserbringer anerkannt, so dass bei verfrühter Entlassung noch nicht einmal eine weitere Verlaufsdiagnostik gewährleistet ist.
Neurologische Frührehabilitation ist zwar eine zunächst recht teure Angelegenheit, spart aber langfristig Pflegekosten, was insbesondere bei jüngeren Patienten erheblich ins Gewicht fällt.
Ich wäre für eine fachkundige Auskunft dankbar - vielleicht auch für einen Link zum Fallpauschalensystem, wie es aktuell aussieht.

Mit freundlichen Grüßen,
Annett Löwe
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