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Anmeldungsdatum: 15.09.2004 Beiträge: 4711 Wohnort: Bad Nauheim
Verfasst am: 25.04.07, 17:24 Titel: PM: DIE LINKE zu Ethikrat-Vorschlag zur Organentnahme
Fraktion DIE LINKE. im Bundestag, Mittwoch, 25.04.2007 14:23:02 Uhr
FRAKTION DIE LINKE. IM BUNDESTAG
Ethikrat-Vorschlag zur Organentnahme utilitaristisch und einseitig
Berlin - Zum Vorschlag des Nationalen Ethikrates, eine
Gesetzesänderung bei Organspenden vorzunehmen, erklärt Monika Knoche,
stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE.:
Den Vorschlag des Nationalen Ethikrates, eine Organentnahme gesetzlich
zu erlauben, sofern zu Lebzeiten des Verstorbenen kein Widerspruch
dazu formuliert wurde bzw. die Angehörigen keine Einwände geltend
machen, lehnen wir entschieden ab. Es gibt keine soziale Pflicht des
Bürgers, seinen Körper nach dem Tod Dritten zur Verfügung zu stellen.
Der nationale Ethikrat ignoriert in verurteilungswürdiger Weise den
vom deutschen Bundestag getroffenen Kompromiss zum
Transplantationsgesetz, der die Organspende von der Zustimmung der
spendenden Person abhängig macht.
Der Bundestag folgte damit verfassungsrechtlichen Normen, nach denen
das Sterben eine höchst individuelle Angelegenheit ist, über die
Dritte nicht verfügen dürfen. Die Autonomie eines Menschen, der durch
irreversibles Hirnversagen verstirbt und deshalb für eine
Organtransplantation in Frage kommt, darf vor diesem Hintergrund auf
keinen Fall zu Gunsten Nützlichkeitserwägungen Dritter verletzt
werden.
Die utilitaristische und einseitige Initiative des Deutschen
Ethikrates zur Änderung des Transplantationsgesetzes zeigt erneut,
dass der Nationale Ethikrat nicht das geeignete Gremium ist, dem
Parlament qualifizierte Vorschläge zu unterbreiten.
F.d.R. Michael Schlick
Kontakt:
Weitere Informationen:
Fraktion DIE LINKE. im Bundestag, Pressestelle
Platz der Republik 1
D-11011 Berlin
Fax: +49.30.227.56801
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