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Verfasst am: 03.09.07, 14:40 Titel: Risikoaufklärung zur Operation
Hallo,
ich weiss nicht ob meine Frage hier richtig ist?
Ich bin 1995 in einer BG-Klinik operiert worden. Die OP-Genehmigung wurde damals von einer Ärztin unterschrieben, die als AiP dort tätig war. Durfte diese Ärztin, die sich ja noch in der Ausbildung befand, diese Risikoaufklärung zurGenehmigung der OP überhaupt vornehmen und unterschreiben ?
Danke für eine Antwort.
MfG Sauerwein
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