Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Person A ist total verwirrt.
90 jährige Mutter von Person A liegt nach einen schweren Schlaganfall,teilsgelähmt
im Krankenhaus und immer ein bettlägeriger Pflegefall bleiben!
Person A hat Betreuungsverfügung-Patientenverfügung-Vorsorgevollmacht,
welche alle auf seinen Namen lauten,von seiner Mutter unterschrieben.
Nun ergibt sich folgendes schreckliches Problem:
Die Mutter wünscht laut Patientenverfügung lebensverlängerte Massnahmen!
Da Sie keinerlei Nahrung und Flüssigkeit zu sich nehmen will,hat Person A
eventuell eine PEG-Sonde angedacht!
Der Arzt weigert sich aber mit dem Hinweis: Die Mutter hat bei kurzzeitigen
klaren Verstand erklärt,vor Pflegezeugen,dass Sie sterben wolle.
Wenn er nun diese Sonden-Operation ausführe,würden sich alle der Körper=
verletzung schuldig machen!
Der letzte mündliche Wille sei ausschlaggebend und nicht die Patientenverfügung!!
Person A wird verrückt!
Im Bekanntenkreis war die haargenau gleiche Situation vorhanden.
Hier erklärte der Doktor:
Wenn Sie der PEG-Sonde nicht zustimmen,schicke ich Ihnen Ihren Vater zum
Verhungern und Verdursten nach Hause.
Dann könne es über das Vormundschaftsgericht passieren,dass Sie wegen
Sterbehilfe und oder Tötung durch Unterlassung verurteilt werden!!!
Der Vater dieser Familie hatte aber per Patientenverfügung---kEINE lebenverlängerten
Massnahmen---- angeordnet!!
Person A ist verzweifelt--einmal Hüh einmal Hoh!!
Danke für Ihre Aufmersamkeit und eventl. Info!
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.