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Exzessives Röntgen von Privatpatienten?

 
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bassoo
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 07.11.2007
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 20.12.07, 10:35    Titel: Exzessives Röntgen von Privatpatienten? Antworten mit Zitat

Bin mir nicht ganz sicher, ob das nicht eher in das Forum „Radiologie“ gehört. Letztlich ist es aber ein Vertrauensproblem zwischen Patient und Arzt, also:

Leider muss ich (Privatpatient und medizinischer Laie) folgende Vermutung äußern: Behandelnde niedergelassene Ärzte haben wohl starke Budget-Restriktionen bei der Abrechnung von Röntgen-Aufnahmen bei Kassenpatienten. Um das zu kompensieren und für eine Amortisierung ihrer Investitionen in (sicherlich) teueres Röntgen-Equipment zu sorgen, werden Aufnahmen bei Privatpatienten auch dann angeordnet, wenn sie keinen oder nur geringen diagnostischen Nutzen haben. In Kauf genommen wird dabei die Strahlenbelastung dieser Patienten.

Ein Erlebnis, mit dem ich diese Vermutung belegen will: Gestern war ich wegen Schmerzen in beiden Schultern bei einem niedergelassenen Orthopäden. Nachdem er mich zunächst „manuell“ untersucht hatte, äußerte er eine bestimmte diagnostische Vermutung (Schleimbeutel- bzw. Sehnenentzündung im Schulterbereich). Dann ordnete er sechs (!) Röntgenaufnahmen (jede Schulter 3mal) an und nahm anschließend selbst eine Ultraschall-Untersuchung meiner Schultern vor, die seine diagnostische Vermutung bestätigte. Interessanterweise nahm er das Ergebnis des Röntgens von sich aus gar nicht mehr zur Kenntnis. Erst auf mein ausdrückliches Nachfragen hin warf er einen Blick auf die Röntgenbilder und meinte, sie würden keinen Befund zeigen.

Das ist mir leider nicht zum ersten Mal passiert: Dass Röntgenaufnahmen angeordnet werden und deren Ergebnis dann hinterher entweder gar nicht oder nur beiläufig zur Kenntnis genommen wird. Das bringt mich eben zu obiger Vermutung und erschüttert auch mein Vertrauen in den Arzt – mal ganz polemisch formuliert: letztlich nimmt er meine Strahlenbelastung in Kauf, um sein Equipment zu amortisieren. Die Versicherung zahlt ja.

Nun mag man einwenden, ich könne ja den Arzt vor den Aufnahmen fragen (habe ich auch schon öfters gemacht), warum diese unbedingt sein müssten. Das geht aber an der Realität vorbei und ignoriert die Informations- und Wissensdifferenz zwischen Arzt und Patient. Ersterer kann letzterem immer überzeugend begründen, dass diese oder jene diagnostische Maßnahme notwendig sei.
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Dr. A. Flaccus
DMF-Moderator


Anmeldungsdatum: 06.03.2005
Beiträge: 3181
Wohnort: Hildesheim

BeitragVerfasst am: 20.12.07, 10:55    Titel: Antworten mit Zitat

Guten Tag!

Die Regeln für eine Röntgenuntersuchung sind ganz klar festgelegt:

1. Für die Untersuchung muß eine ganz klare und eindeutige Fragestellung formuliert sein (sog. "rechtfertigende Indikation").
2. Die dann durchgeführte Untersuchung muß geeignet sein, diese Fragestellung zu beantworten. Mehr noch: Wenn es ein geeignetes Verfahren gibt, diese Fragestellung ohne Röntgenaufnahmen zu beantworten, so muß dieses Verfahren bevorzugt werden! (z.B. MRT oder Sonographie)

Grundlage dieser Regeln ist die Strahlenschutzverordnung. Ein Verstoß ist strafbar und kann außerdem als Körperverletzung geahndet werden.

Ob dies nun in Ihrem Fall zutrifft, vermag ich nicht zu sagen. Im Zweifel besteht aber die Möglichkeit, sich kostenfrei an die zuständige Ärztekammer zu wenden und den Sachverhalt von der Schlichtungsstelle klären zu lassen.

Für den behandelnden Arzt besteht eine Dokumentationspflicht, insbesondere in bezug auf die Röntgenaufnahmen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. A. Flaccus
_________________
Dr. A. Flaccus
Facharzt für Anästhesie
- Notfallmedizin -
DMF-Moderator
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Adson
DMF-Mitglied
DMF-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.05.2006
Beiträge: 120
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 19.01.08, 20:50    Titel: Aufnahmen Antworten mit Zitat

in mehreren Positionen sind oft erforderlich, damit die Diagnose richtig erfolgen kann. Allerdings frage ich mich oft, warum nicht mittlerweile andere bildgebende Verfahren angewandt werden, die schonender sind.

Ich habe mir außerdem einen Röntgenpass ausfertigen lassen und dort werden alle Röntgenuntersuchungen eingetragen. Des Weiteren lasse ich mir alle Filme oder - wenn die Praxis die Technik hat - die CD-ROMs mit den Aufnahmen geben.

Die Filme / CDs sehen sich viele Ärzte kaum an. Das ist mir auch aufgefallen. Aber: Die haben den Befund vom Radiologen, wo das, was zu sehen ist oder auch nicht, geschrieben steht. Daher wirkt es oft auf uns nur so, als ob die sich die Aufnahmen nicht ansehen würden.

Adson
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