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Das ärgert mich....

 
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Emil007
DMF-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2007
Beiträge: 29
Wohnort: Aurich

BeitragVerfasst am: 13.02.08, 00:11    Titel: Das ärgert mich.... Antworten mit Zitat

Ich wollte ein Termin haben in der Radiologie für ein CTund folgendes kam dabei raus :
Termin in 3 Wochen, da habe ich gesagt geht es früher weil ich schon in ca.10 tagen operiert werde. das geht nicht kam frosch rüber von der Arzthelferin. Ich habe mein Anliegen nochmal sorgfälltig vorgetragen..... auf einmal legte Sie los, dann könnt ja jeder kommen, wenn das so dringent sein sollte ich mich einweisen lassen im Krankenhaus ( es musste noch vor der OP alles gemacht werden ) , usw.....
In diesem moment ist mir der Kragen geplazt und habe ewentuell ein Wort zuviel gesagt...... auf einmal kam der Chef oder Arzt um die Ecke geschossen und verwies mich aus dem Gebäude .....

Meine Fragen :
Darf der Das ?
Kann man sich beschwerden ?
Und ich bekomm dort kein Termin mehr auf Lebenszeit ( und das ist die einzigste Radiologie von 150 Km ). Kann man sich dagegen wehren ?
oder soll ich zur Ärztekammer gehen ?
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Gunnar Piltz
DMF-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.09.2004
Beiträge: 1766
Wohnort: Schleswig-Holstein

BeitragVerfasst am: 13.02.08, 01:24    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Emil,

ohne auf die emotionale Situation einer solch unschönen Begegnung einzugehen, möchte ich Ihnen kurz auf Ihre Fragen antworten.

Emil007 hat folgendes geschrieben::
Darf der Das?

Selbstverständlich darf Sie der Arzt aus seiner Praxis verweisen und Ihnen ein Hausverbot erteilen. Damit macht er von seinem Hausrecht Gebrauch und steht Ihnen gegenüber auch in keiner Behandlungspflicht.

Emil007 hat folgendes geschrieben::
Kann man sich beschweren?

Selbstverständlich können Sie sich bei der zuständigen Ärztekammer und auch bei Ihrer Krankenkasse über das Verhalten des Arztes beschweren.

Emil007 hat folgendes geschrieben::
Und ich bekomm dort kein Termin mehr auf Lebenszeit ( und das ist die einzigste Radiologie von 150 Km ). Kann man sich dagegen wehren ?

Da nicht davon auszugehen ist, dass mit der Unterlassung einer radiologischen Untersuchung gegen die allgemeine oder spezielle ärztliche Hilfeleistungspflicht verstoßen wird, können Sie sich gegen das Praxisverbot selber nicht wehren. Es bleibt nur der Beschwerdeweg bei Ärztekammer und Krankenkasse oder vielleicht auch eine Entschuldigung für den "geplatzten Kragen".

Denn grundsätzlich hat die Arzthelferin nicht ganz unrecht. Gerade wenn im Umfeld von 150 km keine weitere Radiologie angesiedelt ist, dürfte die Warteliste bei speziellen Untersuchungen (wie CT und MRT) ziemlich lang sein. Wenn ein Krankenhaus von Ihnen kurzfristig eine präoperative, radiologische Untersuchung benötigt, dann sollte dies auch in der klinikeigenen Radiologie bei der stationären Aufnahme möglich sein. Bei ambulanten Eingriffen empfiehlt es sich, dass der Operateur im Hinblick auf die OP einen zeitnahen Termin für etwaige Voruntersuchungen in der Radiologie vereinbart.

Die Unfreundlichkeit der Arzthelferin ist damit sicher nicht entschuldbar, wobei sie bei einem entsprechenden Andrang solche Dringlichkeitsbekundungen (denn jeder möchte natürlich so schnell wie möglich einen Termin) wohl mehr als einmal am Tag zu hören bekommt. Hier wurde wohl auf beiden Seiten etwas überreagiert. Vielleicht probieren Sie doch noch mal den gütlichen Weg in der Praxis oder fragen den Operateur, wo Sie das benötigte CT nun machen lassen sollen.

Herzliche Grüße
_________________
Gunnar Piltz
DMF-Moderator
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